Wiedervereinigung zwischen Westdeutschland, Ostdeutschland und Berlin...
Hier bin ich, im Zuge der Hilfe für einen Bekannten der gerade gegen die Grundsteuer klagt und dazu den Europäischen Gerichtshof (vergebens) angerufen hat, auf folgendes Schreiben gestoßen, welches mich doch ziemlich zum Grübeln bringt. Vielleicht kann mir hier der Ein oder Andere weiterhelfen mit seinen Kenntnissen im Staats- und Völkerrecht.
Auszug aus dem Schreiben:
"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen und
der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten
Prüfung unterzogen haben?
?Die Haltung der Alliierten, ?dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der
Bundesrepublik Deutschland aufrecht erhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen,
dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstituiver Teil) der Bundesrepublik
Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden?, bleibt unverändert."
Sollte dies nicht verneint worden sein, so ist nach meinem Verständnis Berlin weiterhin exterritoriales Gebiet und dann kann der Einigungsvertrag keine wirkliche Gültigkeit haben.
Nach
faktischer Lage wird aber gemäß den Verträgen gehandelt und ich weiß gerade nicht wie ich das einzuordnen habe. Wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte denn dazu kommt für mich der Umstand dass in den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Bundesrepublik nach den 2+4-Verträgen gestrichen und durch "Deutschland" ersetzt wurde.