DerThorag schrieb:Nur mal kurz zur Verständigung, welche Sonderrechte meinst Du? Ich sehe selten irgendwas christliches.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und unsortiert
- zum Thema "Sehen" - Kreuze in Staatlichen Gebäuden - In Bayern vorgeschrieben (
Wikipedia: Kreuzerlass) - in einigen anderen Bundesländern üblich
- "Kirchliches Arbeitsrecht" für die Mitarbeiter aller Firmen die "irgendwie" mit den Kirchen zusammenhängen (Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime, Pflegedienste die zu Caritas oder Diakonie gehören, Rettungsdienste wie Malteser und Johanniter)
- Plätze für Vertreter von Religionsgemeinschaften beim "Deutschen Ethikrat"
- Finanzierung der Einkommen und Gehälter der Bischöfe, Weihbischöfe, Domvikare, (und je nach Bundesland Priester und Pfarrer) durch staatliche Leistungen
- Steuern und Abgaben die für Religionsgemeinschaften nicht erhoben werden (z.B. teilweise Grunderwerbsteuer, Grundsteuer ...)
- Sonderregelungen bei Baurecht und Denkmalschutz
- Sonderregelungen beim Lärmschutz (z.B. Glocken-Läuten)
- Ausbildung von Theologen und Religionslehrern an staatlichen Universitäten
- Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen
- Gesetze zum "Schutz" der Religionsausübung (Feiertagsgesetze - keine öffentlichen Veranstaltungen während der Haupt-Gottesdienstzeiten sonntags, Einschränkungen öffentlicher Veranstaltungen an Feiertagen)
- Zahlungen an die Kirchen aus Staatsleistungen (2024 aus den Haushaltsplänen der Länder 618.361.500 Euro)
- Zu den Staatsleistungen gehören nicht die Zahlungen für Kindergärten, Krankenhäuser, ... die kommen noch dazu
- Die Kirchen geben ca. 2-3% ihrer Einnahmen für soziale Aufgaben aus - der Rest des kirchlichen "sozialen Dienste" wird vom Staat oder Kranken-/Pflegeversicherungen bezahlt
- Zusätzliche staatliche Zahlungen an Kirchliche Organisationen (z.B. knapp 75% der Finanzierung von "Brot für die Welt" und "Misereor" stammen vom Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)