Eifel86 schrieb:Erst vor kurzem wurde das deutsche Gesetz in Bezug auf Missbrauch an Minderjährigen "höher" gesetzt (und ist immer noch lächerlich).
Selbst 20 Jahre sind in meinen Augen zu wenig
Das Problem ist, dass die Gesetzgebung auch beim Festlegen der jeweiligen Strafrahmen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden ist. Es muss schon Abstufungen zwischen den einzelnen Delikten geben, denn so schrecklich auch sexueller Missbrauch an Kindern ist, umso schrecklicher ist es nochmal vorsätzlich Menschen zu töten (Totschlag und Mord). Hier liegt für mich der Unrechtsgehalt höher und bei Mord sogar noch höher als nur bei Totschlag.
Es wäre also wohl unverhältnismäßig, wenn sexueller Missbrauch den gleichen Strafrahmen wie vorsätzliche Tötungsdelikte bekommen würde.
Außerdem habe ich gerade mal geschaut; § 176 StGB bspw. sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Das ist nur die Mindeststrafe. Höher geht natürlich immer und kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.