SUV rast durch Trierer Innenstadt: Tote und Verletzte
04.12.2023 um 21:13
Der BGH hat das im August 2022 ergangene Urteil aufgehoben.
Es bestünden zwar keine Zweifel an der Täterschaft des Mannes, sowie am Ablauf des Geschehens.
Deshalb muss das Verfahren in Teilen neu aufgerollt werden.
Der BGH beanstandete aber eine juristisch nicht fehlerfreie Begründung, der angenommenen erheblich verminderten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt.
Des weiteren wurde die psychische Störung des Mannes ( paranoide Schizophrenie ) und sein Alkoholgenuss vor der Tat ( 1,12 Promille ) in der Urteilsbegründung nur einzeln, aber nicht in der Gesamtschau betrachtet.
Es sei außerdem eine eingehendere Prüfung notwendig, ob der Täter einzelne Opfer vorsätzlich tötete.
Auch die Feststellung des Gerichtes, des Mordmerkmales "der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln", erachtet der BGH für nicht ausreichend begründet.
Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/bgh-hebt-urteil-gegen-amokfahrer-von-trier-auf/ar-AA1kXWpd?ocid=msedgntp&cvid=c630d194ea6142a284b2650d537459fb&ei=26
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SUV rast durch Trierer Innenstadt: Tote und Verletzte
04.12.2023 um 22:16
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