So, noch ein paar Details nach dem Gerichtstermin. Der Richter hat den Beginn der Hauptverhandlung (trial) auf den 11. Oktober festgesetzt, mit spätestem Ende am 16. Dezember (das ist allerdings immer flexibel).
Die wichtige Konferenz aller Beteiligten zur Feststellung, dass alle für den Beginn der HV bereit sind, die status conference, wurde auf den 6. September festgesetzt. Das ist demenstprechend auch das Datum der nächsten Anhörung, sofern sich nicht vorher etwas Dringendes ergibt.
Damit scheint der Prozess, der wegen Verhandlungsunfähigkeit ja vor einem Jahr abgesagt wurde - L.V. war in der Psychiatrie - nun stattzufinden.
Ungeklärt ist allerdings noch der Status des Prozesses des Ehemanns Chad. Bisher ist der für Januar festgesetzt und nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollten beide in einer HV stattfinden. Das geht mit den derzeitigen Terminen nicht. Man wird sehen, was der Richter hier entscheidet.
Einen weiteren Termin gibt es zu beachten. In Idaho kann Mord in bestimmten Fällen mit dem Tod bestraft werden. Allerdings muss die Staatsanwaltschaft rechtzeitig vor Beginn der HV mitteilen, ob sie diese Strafe beantragen wird. Denn in einem solchen Fall werden an die Strafverteidiger etwas höhere Anforderungen gestellt als sonst, sie müssen Erfahrung mit solchen Fällen haben, wir Juristen hier sagen "you need to be death certified." Die Staatsanwaltschaft hat 60 Tage Zeit dieses anzukündigen, also bis etwa Mitte Juni.
Tut sie das, bedeutet das allerdings weder, dass sie dabei bleiben muss, noch, dass die Jury die Todesstrafe verhängen muss. Todesurteile gegen Frauen werden relativ selten verhängt und noch seltener vollstreckt. Allerdings ist die Vorstellung, dass eine Mutter ihre eigenen Kinder ermordet doch etwas, was manchen zum Befürworter dieser Strafe in diesem Fall macht. Wie gesagt, erst einmal eine formelle Sache, die Staatsanwaltschaft hat 60 Tage Zeit sich zu entscheiden. Verpasst sie die Frist, dann kann sie in dieser Sache gegen L.V. nicht mehr die Todesstrafe fordern, dann bleibt lebenslange Freiheitsstrafe ohne Entlassung auf Bewährung die höchste Strafe, die L.V. droht.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen Chad die Todesstrafe beantragt.
Noch ein paar Besonderheiten: Zwischen den Beteiligten besteht etwas Uneinigkeit hinsichtlich der Frage, wo das Verfahren stattfinden soll und vor allem woher die Geschworenen kommen sollen. Je kleiner der Gerichtsbezirk, desto schwieriger ist es manchmal, unvoreingenommene Geschworenen zu finden. Hier soll der Prozess in Ada County stattfinden, aber es wird angedacht, Geschworene aus der Gross- und Hauptstadt des Staates Idaho, Boise, zum Prozess zu laden, um das Problem zu umgehen. Aber da sind sich noch nicht alle einig. Entscheiden wird am Ende der Richter.
Ausserdem läuft gegen L.V. auch noch ein Strafverfahren wegen Verabredung zum Mord im Staat Arizona. Dieser erklärte, dass man zunächst das Verfahren in Idaho abwarten wolle, bevor man entscheide, wie es in AZ weitergeht.
https://www.eastidahonews.com/2022/04/prosecutors-have-60-days-to-file-death-penalty-notice-in-lori-vallow-daybell-case-as-trial-date-is-set/ (Archiv-Version vom 21.04.2022)