Eine kurze Zusammenfassung von demjenigen, was wir (zu) wissen (meinen)/was sich ereignet hat
Doris Mönninghoff, vermisst seit dem 24.11.1997.
Doris Mönninghoff war 31 Jahre alt, verwitwet, Mutter von 2 Söhnen, und lebte in Wielen, Landkreis Grafschaft Bentheim. Sie lebte im Jahr ihres Verschwindens mit einem neuen Lebensgefährten zusammen. Dieser misshandelte die junge Mutter mehrfach, sodass sie sowohl im Mai als auch im November 1997 im Frauenhaus Nordhorn Schutz suchte.
Um der schwierigen Situation zu entfliehen, bereitete sie offenbar einen heimlichen Auszug aus dem einsam gelegenen Haus in Wielen nahe der deutsch-niederländischen Grenze vor. Ihr Bruder hatte ihr eine Wohnung verschafft. In diese wollte sie am Dienstag, den 25. November 1997, heimlich einziehen, verriet sie kurz zuvor ihrem Sohn Fabian.
Am Morgen des 24. November 1997 bereitete sie für ihren Sohn Fabian das Frühstück vor, während ihr Partner, der erst frühmorgens von seiner Arbeit heimkam, im Gästezimmer schlief. Ihr Sohn sagte später aus, seine Mutter habe an diesem Tag „irgendwie abwesend“ gewirkt. Fabian verließ das Haus – und sah von weitem einen Pkw, vielleicht einen Golf oder einen ähnlichen Wagen, auf den Hof fahren. Wer das Auto lenkte und ob der Fahrer oder die Fahrerin möglicherweise etwas zu dem Fall aussagen könnte, ist unbekannt.
Gegen 10 Uhr wurde der Lebensgefährte durch das Schreien des Babys Peter wach. Er suchte nach Doris Mönninghoff, fand aber nur einen Zettel, auf dem stand:
„Ich weiß Du wirst es nicht verstehen aber ich denke, du wirst mit den Kindern klar kommen, deshalb muß ich gehen. Bitte tu mir einen Gefallen und suche nicht nach mir. Doris.“
Experten bestätigten später, dass die Handschrift mit großer Wahrscheinlichkeit von Doris Mönninghoff stammt. Dass sie jedoch – einen Tag vor ihrem geplanten Auszug – ohne ihre Kinder verschwinden würde, halten sowohl Freunde als auch Familienmitglieder für abwegig. Auch die Polizei geht davon aus, dass Doris Mönninghoff vermutlich etwas zugestoßen ist.
Noch bevor der Lebensgefährte durch das schreiende Kind geweckt wurde, um 9.37 Uhr, wurde vom Festnetz des Hauses der Familie ein Anruf getätigt. Wohin genau er ging, ist unklar, die Vorwahl war die des Nachbarortes Uelsen. Erst drei Monate später meldete sich ein niederländisches Paar, das am fraglichen Morgen einen seltsamen Anruf von einer Frau bekam, die um Hilfe rief. Wer die Frau war und ob es vielleicht Doris Mönninghoff gewesen sein könnte, ist unklar. Das Paar jedenfalls kannte weder Doris Mönninghoff noch ihren Lebensgefährten.
Von Doris Mönninghoff fehlt seit diesem Morgen jede Spur. Alle Ermittlungen, auch gegen den damaligen Lebensgefährten, führten ins Leere. Ihr Schicksal ist bis heute ungeklärt.
Ihr Lebensgefährte wurde danach wegen Körperverletzung mit Todesfolge an seiner späteren Ehefrau verurteilt. Nach Verbüßung seiner Strafe wohnt er mittlerweile wieder in Wielen und hat eine neue Lebensgefährtin.
https://mordxy.wordpress.com/1997/11/24/doris-moenninghoff/++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Dreizehn Jahre nach dem Verschwinden seiner Lebensgefährtin tauchte Ludwig wieder in der Presse auf. Auch mit seiner damaligen Ehefrau/Freundin, also der Nachfolgerin, oder zumindest einer der Nachfolgerinnen von Doris, hatte er die gleichen Probleme wie mit Doris. Er hat sie im Januar 2010 umgebracht.
Grafschafter Nachrichten
10.09.2010
Acht Jahre Haft für Nordhorner
Körperverletzung mit Todesfolge - Täter nach Hause entlassen
Zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde ein 46-jähriger gebürtiger Nordhorner vom Landgericht Osnabrück verurteilt. Die 6. Große Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau am 22. Januar 2010 durch massive Gewalteinwirkung ums Leben brachte. Der Haftbefehl gegen den Verurteilten wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Pünktlich um 1200 hrs gestern Mittag wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft in den Schwurgerichtssaal des Landgerichts Osnabrück gebracht. Wie an den acht voran gegangenen Prozesstagen wurden dem Angeklagten die Handschellen abgenommen. Was er nicht wissen konnte: Vorerst zum letzten Mal. Bevor die Kammer vor dem, mit zahlreichen Angehörigen des Opfers besetzten Saal, das Urteil verkündete, trat sie noch einmal in die Beweisaufnahme ein und genügte damit ihrer Aufklärungspflicht. Aus einer E-Mail eines Ortsverbandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ergab sich, dass der 46-Jährige seit 1998 Mitglied des DRK ist und zahlreiche Kurse absolviert hat. Fazit: Der Angeklagte kannte sich sehr gut mit den Erfordernissen einer erfolgreichen Reanimation von schwer Verletzten aus.
Mit diesem letzten Puzzleteil komplettierte die Kammer ihre Argumentation des anschließenden Urteils. Anders als die Verteidiger sah das Gericht die tödlichen Verletzungen nicht als Folge einer falschen Reanimation an. Zum Teil berief sich die Kammer auf die Angaben des Angeklagten, sah diese aber in wesentlichen Teilen auch als widerlegt an. So habe es zwar am Morgen des 22. Januar 2010 auf der Schlafempore in der Wohnung der Getöteten ein Gerangel um die Bettdecke gegeben, worauf die Ehefrau stürzte. Die festgestellten Verletzungen ließen sich aber nicht auf diesen Sturz zurückfuhren. Vielmehr sei davon auszugehen, dass es danach zu einem handfesten Streit kam. Ob es dabei um die von der 49-Jährigen angestrebten Gaststättenübernahme ging, konnte nicht eindeutig festgestellt werden.
Die Verletzungen des Opfers seien, so das Gericht, auf ein zweimaliges Einwirken stumpfer Gewalt gegen den Hinterkopf zustande gekommen. Die Spurenlage weise eindeutig darauf hin, dass sich dieses Geschehen am Kopfende des Bettes abgespielt habe. Die Einlassung des Angeklagten sei diesbezüglich ebenso wenig glaubhaft, wie seine behauptete Erinnerungslücke über einen längeren Zeitraum. Erst als seine Frau nach den Schlägen bewusstlos geworden sei und einen Herzkreislaufstillstand erlitten habe, habe der Angeklagte mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen und anschließend die Rettungskräfte alarmiert. Todesursächlich sei der kardiovaskuläre Stillstand gewesen, der zu einer Hirnschwellung geführt habe.
Die Kammer konnte keinen Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten feststellen und bewertete sein Teilgeständnis sowie seine Reue als strafmildernd. Erschwerend sei allerdings zu bewerten, dass die Gewalteinwirkung "mehraktig" gewesen sei. Mit dem Urteil, acht Jahre Haft, entsprach die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der bestehende Haftbefehl wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt. Zwar bestehe Fluchtgefahr, doch die ergangenen Meldeauflagen würden ausreichen.
Nach dem Urteil konnte der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlassen. Er muss sich jeden Montag bei der Polizei melden. Über eine sehr wahrscheinliche Revision beim Bundesgerichtshof wird voraussichtlich frühestens in einem halben Jahr entschieden.
Zufrieden zeigten sich die Angehörigen mit dem Urteil, wunderten sich aber über die Aufhebung des Haftbefehls. Nebenklagevertreter Professor Dr. Bernhard Weiner erläuterte ihnen die rechtlichen Voraussetzungen dafür und äußerte gegenüber den GN die Hoffnung, dass die Kinder der Getöteten nach "diesen aufwühlenden Prozesstagen ihren inneren Frieden finden mögen."
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Drei Punkte möchte ich nochmals hervorheben, weil es trotz langer Diskussionen noch keine schlüssige Erklärung dafür gegeben hat.
1. Das Auto
Wie einige Forumteilnehmer schon bemerkten, ist es einfach schwer zu glauben, dass gerade an jenem Tag, an dem Doris vorhatte, endgültig mit ihren Söhnen zu verschwinden, sich jemand dort in jener abgelegenen Gegend verfährt und genau vor dem Hof von Ludwig und Doris das Auto kehrt. Wer auch der Fahrer/die Fahrerin des Autos gewesen ist, diese Person war dort mit einer bestimmten Absicht. Nachbarn gab es kaum, der nächste wohnte vielleicht ein Kilometer weiter. Es war also nicht so, dass derjenige, der das Auto fuhr, eine große Auswahl von Häusern hatte, das richtige aussuchen musste und sich dabei geirrt hat.
Wenn das Auto mit guten Absichten in den Hof hineingefahren ist, war die Person am Steuer ein Bekannter oder ein Freund von Doris und wollte diese Person ihr helfen.
Wenn das Auto mit bösen Absichten in den Hof hineingefahren ist, war die Person am Steuer möglicherweise ein Komplize des Lebensgefährten, der die Leiche von Doris abtransportieren musste. Diese Hypothese wurde auch schon von einigen Teilnehmern besprochen.
Das Letztere ist jedoch sehr fraglich, denn warum ist das Auto genau zu jenem Zeitpunkt dort erschienen, als der Sohn Fabian noch in der Nähe war und er das Auto also sehen oder sogar erkennen konnte? Ludwig wusste doch genau, um welche Uhrzeit sein Stiefsohn jeden Tag zur Schule ging. Warum ist das Auto, wenn es böse Absichten gehabt hätte, denn nicht einfach 10-15 Minuten später gekommen, als der Junge längst weg war und es keine lästigen Zeugen mehr gab? Es wohnte ja sonst niemand dort.
Dass das Auto mit neutralen Absichten in den Hof hineingefahren sei, ist auszuschließen. Um 0800 hrs morgens besucht man keine Leute, weder geschäftlich noch persönlich.
2. Lebensgefährte Ludwig
Ein böser Mann, darüber gibt es nicht den geringsten Zweifel. Ein Mann, der Kinder und Frauen verprügelt, taugt nichts und gehört ins Gefängnis (siehe oben).
Aber welches Motiv könnte er für einen brutalen und geplanten Mord an Doris gehabt haben? Ihm war Doris als Person doch egal, er brauchte nur eine Frau, die er verprügeln konnte. Mehr nicht. Er hat sie auch während ihrer beiden Aufenthalte im Frauenhaus in Nordhorn nicht belästigt, nicht mal gesucht, so viel wir wissen. Er hat einfach gewartet, bis sie wieder zurückkam.
Die Söhne waren ihm auch egal, vor allem Fabian, der nicht mal sein eigener Sohn war und den er auch regelmäßig geschlagen hat. Er konnte nur froh sein, dass das "lästige Weib" selbst ausziehen wollte. Konnte er sich wieder ein neues Opfer aussuchen, was er auch getan hat. Er hat diese andere Frau zwar getötet, aber es war "nur" Totschlag und kein geplanter Mord. Er soll sogar einige Reue gezeigt haben ("Die Kammer konnte keinen Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten feststellen und bewertete sein Teilgeständnis sowie seine Reue als strafmildernd."). Jetzt lebt er wieder mit einer anderen Frau in Wielen. Ob er diese Frau auch misshandelt, ist nicht bekannt. Auszuschließen ist es jedenfalls nicht.
3. Der Anruf
Doris wäre in eine Panik geraten, Doris wäre verzweifelt und könnte nicht mehr klar nachdenken. Deshalb habe sie sich verwählt, als sie die Polizei anrufen wollte. Das waren die Erklärungen, warum sie beim niederländischen Ehepaar angerufen haben soll.
Diese Erklärungen kommen mir doch nicht ganz so überzeugend vor. Dass man in eine Panik gerät oder verzweifelt ist, kann ich mir in der Situation von Doris Mönninghoff, wenn man das Haus mit einem brutalen Frauenschläger teilen muss, sehr gut vorstellen. Dass man sich dann in einer Notsituation nicht mehr an die Notrufnummer erinnert, kann ich weniger nachvollziehen, aber dass man sich in dieser verzweifelten Situation noch ganz genau an die Vorwahl eines Nachbarorts erinnert (Uelsen - 05942), erscheint mir sehr merkwürdig. Also, angenommen, dass es Doris war, die angerufen hat (nach Aussagen der Niederländer war es eine Frau - vielleicht konnten sie nicht gut Deutsch, aber eine Frauenstimme konnten sie doch sicherlich erkennen), wen wollte sie in Uelsen anrufen? Welche Person(en) kannte Doris in Uelsen, zu der/denen sie Vertrauen hatte und die sie in schwierigen Zeiten anrufen konnte? Und was wurde während dieser 23 Sekunden gesagt? Doch nicht nur "Hilfe, Hilfe, Hilfe"? Irgendeine Erklärung, warum diese Person Hilfe brauchte, vielleicht? Z.B. "Hilfe, es steht ein fremder Mann vor meiner Haustür!" (der angebliche Fahrer des dunklen Kleinwagens) oder "Hilfe, mein Freund will mich umbringen!" Das schafft man doch in 23 Sekunden, oder?