Hier noch zwei bessere und ausführlichere Artikel zum Prozess, Plädoyes und Urteil. Ist aufschlussreich.
http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/prozess-in-wiesbaden-schwangere-getoetet-staatsanwalt-haelt-auch-mord-fuer-moeglich_15033827.htm (Archiv-Version vom 21.02.2015)http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/urteil-im-prozess-in-wiesbaden-schwangere-ex-frau-getoetet-zwoelf-jahre-haft-fuer-holger-g_15037161.htmVerteidiger ging von Affekttat aus und forderte unter 8 Jahre. Staatsanwaltschaft klagte zwar wegen Totschlag an, kam aber zu dem Entschluss, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niederen Beweggründen bewiesen sei und forderte lebenslange Haft. Dem kamen die Richter nicht nach.
Allerdings sahen sie wie die Staatsanwaltschaft eine geplante Tat als bewiesen, sie glaubten der Version des Angeklagten einer Affekttat nicht, da er nachweislich Tage vorher im Internet nach einem Ablageort recherchierte und auch ein Auto mietete, um die Leiche abzutransportieren.
Allerdings kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, warum er "nur" 12 Jahre und nicht max. 15 Jahre bekommen hat (meist Höchstmaß bei Totschlag). Irgendwas wurde ihm wohl positiv angerechnet. Das Gericht, glaubt ihm nicht, geht von Planung aus, das Motiv die Kinder für sich behalten zu wollen und dazu der Schwangerschaftsabbruch. Das müsste doch eindeutig für ein Höchstmaß ausreichen. Da haben andere Partner, die ihre Frau im Affekt töteten oft genug 15 Jahre für Totschlag bekommen und er nicht obwohl hier die Umstände noch schlimmer sind. Versteh ich nicht.