Wo ist Mandy Müller?
04.11.2024 um 13:27Coldcases schrieb:Gesetzliche Fristen gibt es zwar nicht, wie lange so ein Verfahren zu dauern hat, aber irgendwann muses es zum Abschluss kommenAber es dürfte das allgemeine Beschleunigungsgebot gelten.
Hängt aber auch immer noch davon ab, welche konkreten und in Rechte Beschuldigter eingreifende Maßnahmen innerhalb eines Ermittlungsverfahrens am Laufen sind/wären. U-Haft oder Haftbefehl unter Einhaltung von Auflagen außer Vollzug, Abhörmaßnahmen, Öffentlichkeitsfahndungen mit Bild, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen usw...
Aber du hast grundsätzlich recht damit, dass so ein Ermittlungsverfahren nicht ewig dauern kann. Auch dann nicht, wenn gegen Beschuldigte keine konkreten Maßnahmen laufen und sie lediglich nur weiterhin als Beschuldigte geführt werden.
Und eigentlich müsste die StA ja spätestens bei Abschluss der Ermittlungen und sofern neue Hinweise auch nicht mehr in naher Zukunft zu erwarten sind/wären auf Grundlage der dann bei Abschluss vorliegenden Ermittlungsergebnisse eine Entscheidung treffen, ob das Vorliegende hinreichenden Tatverdacht begründet (Verurteilungswahrscheinlichkeit höher) und dann Anklage erheben müssen und im Rahmen des Zwischenverfahrens auf Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens durchs Gericht hoffen.
Sieht die StA bei Abschluss von Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht, müsste sie eigentlich das Verfahren aufgrund Mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen.