burner2014 schrieb:@Coldcases klar braucht man keine Leiche um Anklage zu erheben, aber auch wenn ich die Staatsanwaltschaft sehr kritisiert habe in meinem vorherigen Post so sind die ja nicht komplett auf den Kopf gefallen. Die werden schon vernünftig ermittelt haben mit der Polizei besonders seitdem die neue Ermittlergruppe am arbeiten ist.
Ja, nachdem man den Fall wieder aufgerollt hatte. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe müsste das 2017 gewesen sein, wo man das Grab des Großvaters aushob und den Verdacht hatte, dass dort Mandy liegen könnte. In diesem Zeitraum müsste sich dann auch die 2. Sonderkommission mit dem Fall beschäfigt haben, die eigens dazu gegründet worden ist.
Bewegung kam erst 2009, gut einem Jahr nach Mandy`s Verschwinden in dem Fall. Erst ein Jahr später, durchsuchte man das Haus, wo Beide lebten und die Leichenspürhunde anschlugen. Viel zu spät, sehe ich auch so. Bis dahin hatte der Beschuldigte genügend Zeit alle Spuren zu beseitigen. Das ist ein großes Versäumnis in diesem Fall gewesen.
burner2014 schrieb:Ich bin mir ziemlich sicher das es schon längst eine Anklage gegeben hätte würden die nur etwas haben was auch eine Verurteilung möglich machen würde. Nur es ist einfach nichts da ... Das Problem ist die Spurensicherung am Anfang des Falls als noch nicht ermittelt wurde. Da wurde es doch verschlampt am Ende des Tages. Wenn etwas in dem Haus passiert sein sollte hätte der Täter Wochen lang Zeit gehabt die Spuren zu verwischen.
Ich finde es etwas irrtierend. Die Kripo, welche derzeit noch ermittelt, sieht das etwas anders, wenn ich diesen Artikel richtig interpretiere. Es liegt an der zuständigen StA das noch keine Anklageerhebung stattgefunden hat, da kein dringender Tatverdacht vorliegt, der eine Anklageerhebung rechtfertigen könnte. Die Eltern werfen der StA ja auch Verschleppung des Verfahrens vor, usw.
Nach CZ-Informationen empfahlen die ermittelnden Polizisten im Januar 2020, einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu beantragen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, hat bisher aber keinen Haftbefehlsantrag gestellt. "
Quelle:
https://www.cz.de/lokales/celle-lk/in-celle-verschwunden-fuer-polizei-steht-moerder-von-mandy-mueller-fest-F3D34DB74E4BFC6ADA74A74AAA.htmlburner2014 schrieb:Also hier muss ganz viel zusammen kommen damit der Täter noch seine Strafe bekommt sollte er Mandy getötet haben. Wahrscheinlich sogar eine Kombination aus Mitwisser der auspackt und Leichenfund.
Ich finde es garnicht so unwahrscheinlich, dass dieser Fall doch noch aufgeklärt werden könnte. Auch ohne Leichenfund. Die Eltern lassen nicht locker und haben in den letzten Jahren viel Staub aufgewirbelt und das hat doch einige Personen so nervös gemacht, wenn man die Schüsse einmal im letzten Jahr dazu berücksichtigt. Sie müssen weiter machen. Ich würde sogar soweit gehen, dass ich in dem Ort, wo der Beschuldigte jetzt lebt, im ganzen Ort Photos von Mandy anbringen würde, sodass er jeden Tag Mandy`s Gesicht vor Augen hat. Immer wieder darauf aufmerksam machen. So etwas hinterlässt schon eine Wirkung. Und natürlich die Belohnung, sofern es irgendwie finanziell möglich ist, weiter erhöhen. Sich weiter an die Medien wenden, nichts unversucht lassen. So etwas kann schon Wirkung auf den Täter hinterlassen.
Und wir dürfen auch nicht vergessen das Ermittlungsverfahren ist
noch nicht abgschlossen. Es kann noch jederzeit zu einer Anklage kommen. Der Beschuldigte ist nicht raus aus der Nr. solange das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt worden ist. Aber auch selbst dann, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben sollten, kann es jederzeit wieder aufgenommen werden, usw.
rhapsody3004 schrieb:Planung selbst ist kein Mordmerkmal. Es können sich spontan Mordmerkmale ergeben haben - sowie eine geplante Tat auch nur Totschlag sein kann.
Ja das ist natürlich richtig. Aber der Beschuldigte soll ja gegenüber Personen geäußert haben, dass er Mandy umbringen will. Damit ist der Vorsatz zum Mord aufgrund niedriger Beweggründe ja somit schon erfüllt, wenn dies tatsächlich so gewesen sein sollte, dass diese Äußerungen wahrheitsgemäß so gefallen sind.
Dafür soll er einige Vorbereitungen getroffen haben. Zudem soll er gegenüber mehreren Personen aus seinem Umfeld geäußert haben, dass er Mandy umbringen wolle. Die erste Gelegenheit dazu war nach Auffassung der Mordkommission die Nacht vom 13. auf den 14. September 2008.
Quelle:
https://www.cz.de/lokales/celle-lk/in-celle-verschwunden-fuer-polizei-steht-moerder-von-mandy-mueller-fest-F3D34DB74E4BFC6ADA74A74AAA.htmlrhapsody3004 schrieb:Und damit Heranwachsender und damit wäre auch schon Erwachsenstrafrecht möglich. Entscheidet der Einzelfall. Reife bzw. Entwicklung hat Einfluss darauf.
Ja, kommt natürlich auf den Einzefall an. Da werden sicherlich auch Gutachten vonnöten sein, die eine Verurteilung nach Erwachsenenstraftrecht rechtfertigen. Ist schwierig das aus der Ferne pauschal zu berurteilen, wenn man den Beschuldigten dessen Persönlichkeitsstruktur nicht kennt und einschätzen kann.