Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt
05.10.2023 um 08:24@Andante
Wenn Dir etwas nicht bekannt ist muss das nicht bedeuten, dass es nicht erfolgt ist. Wie ich schon weiter oben schrieb, Diskretion von Seiten der Ermittler wäre hier das Wichtigste gewesen.
Dieser Thread krankt daran, dass die Arbeit der Ermittler von damals pauschal als unzureichend angenommen wird, niemand kann das in Wirklichkeit beurteilen. Die Ermittler hatten damals den großen Vorteil die Gruppe der bekannten LBs noch zeitnah befragen zu können. Klar gab es Widersprüche, die entstehen jedoch immer bei Befragungen. Hintergrund sind da einfach die unterschiedlichen Wahrnehmungsbereiche. Die bekannten Widersprüche sind da nicht wirklich auffällig, man kann sie mit diesen unterschiedlichen Wahrnehmungsbereiche Großteils erklären.
Sollten wirklich damals die Ermittlungsarbeiten schlecht ausgeführt sein (was wie gesagt nur eine reine Vermutung ist), kann das ein Team nach 50 Jahren natürlich auch nicht mehr kompensieren, wenn es keine neuen Tatsachen gibt. Die Gefahr besteht sogar, dass sich dann vollkommen fehlerhafte Vorstellungen bei den Ermittlern ergeben. Dazu gibt es eben Beispiele, wie den Schlossgartenmord von Aschaffenburg, wie den Fall Kammerer in Innsbruck u.a. (wobei im Aschaffenburger Fall dei Ermittlung von damals in Wirklichkeit vollkommen korrekt gearbeitet hatte, nicht so die Neue).
Und die Unschuldsvermutung ist in einem Rechtsstaat ein hohes Gut und diese sollten Ermittler nicht untergraben. Die Äußerung solcher halbgaren Thesen gegenüber der Öffentlichkeit untergräbt diese. Betrachtet man die These kritisch, dann erkennt man schon, dass sie in Wirklichkeit nicht wirklich etwas ermitteln konnten. Dann sollte man - um die Unschuldsvermutung nicht zu untergraben - solche Äußerungen der Öffentlichkeit gegenüber unterlassen. Langsam sollten das Ermittler/StA gelernt haben.
Wenn Dir etwas nicht bekannt ist muss das nicht bedeuten, dass es nicht erfolgt ist. Wie ich schon weiter oben schrieb, Diskretion von Seiten der Ermittler wäre hier das Wichtigste gewesen.
Dieser Thread krankt daran, dass die Arbeit der Ermittler von damals pauschal als unzureichend angenommen wird, niemand kann das in Wirklichkeit beurteilen. Die Ermittler hatten damals den großen Vorteil die Gruppe der bekannten LBs noch zeitnah befragen zu können. Klar gab es Widersprüche, die entstehen jedoch immer bei Befragungen. Hintergrund sind da einfach die unterschiedlichen Wahrnehmungsbereiche. Die bekannten Widersprüche sind da nicht wirklich auffällig, man kann sie mit diesen unterschiedlichen Wahrnehmungsbereiche Großteils erklären.
Sollten wirklich damals die Ermittlungsarbeiten schlecht ausgeführt sein (was wie gesagt nur eine reine Vermutung ist), kann das ein Team nach 50 Jahren natürlich auch nicht mehr kompensieren, wenn es keine neuen Tatsachen gibt. Die Gefahr besteht sogar, dass sich dann vollkommen fehlerhafte Vorstellungen bei den Ermittlern ergeben. Dazu gibt es eben Beispiele, wie den Schlossgartenmord von Aschaffenburg, wie den Fall Kammerer in Innsbruck u.a. (wobei im Aschaffenburger Fall dei Ermittlung von damals in Wirklichkeit vollkommen korrekt gearbeitet hatte, nicht so die Neue).
Und die Unschuldsvermutung ist in einem Rechtsstaat ein hohes Gut und diese sollten Ermittler nicht untergraben. Die Äußerung solcher halbgaren Thesen gegenüber der Öffentlichkeit untergräbt diese. Betrachtet man die These kritisch, dann erkennt man schon, dass sie in Wirklichkeit nicht wirklich etwas ermitteln konnten. Dann sollte man - um die Unschuldsvermutung nicht zu untergraben - solche Äußerungen der Öffentlichkeit gegenüber unterlassen. Langsam sollten das Ermittler/StA gelernt haben.