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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

107 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Artikel 20 Gg, Recht Auf Gewalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

09.03.2009 um 23:06
@rasco

"Du hast bislang noch mit keinem einzigen Argument aufgewartet."

Das sehe ich etwas anders.

"Aber auch das ist recht typisch für euch Verschwörungsfanatiker, nämlich dass sie ein näheres und tatsächlich fachliches und sachliches Ausleuchten ihrer Propaganda scheuen, wie der Teufel das Weihwasser, denn wenn ihr geheiligtes Theoriekonstrukt erstmal zusammenbrechen würde... was bliebe ihnen dann noch?"

*Augen nach oben dreh*


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

09.03.2009 um 23:13
Im Grunde ist das ganze GG nicht gültig, aber diese Haare dürfen Anwälte spalten ;).


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

09.03.2009 um 23:42
@Koriander
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Revolution war bisher keine hochanständige Dame, die etwa vorher höflich anklopfte und um Einlaß bat,
Ich weiß, dass eine Revolution nicht mit Samthandschuhen durchgeführt wird und Gruppenkuscheln beinhaltet. Ich habe auch nicht vor eine Revolution auszurufen.
Sehe ich nicht als sinnvoll oder gar gerechtfertigt an, wir haben demokratische Mittel, wir müssen nur lernen damit umzugehen, Freiheit, Mündigkeit durch Verantwortung.

Was eine Revolution ist, müssen wir nicht erörtern, mich interessieren Intentionen, Konsequenzen, Nutzen (Nachhaltigkeit)... (Ideen? realitätsnah)
Zitat von KorianderKoriander schrieb:von einer direkten Demokratie abgelöst werden.....
Das ist definitiv ein Manko in unserem Grundgesetz, es gibt soweit ich weiß nur einen Artikel der einen Volksentscheid beinhaltet und zwar einen über die Neuordnung der Bundesländer (so ungefähr).

Wobei eine direkte Demokratie unterstütze ich auch nicht so Recht, jedenfalls nicht zu allen Fragen. Das könnte uns auch schnell ins Mittelalter befördern. Besser wäre ein langsamer Auf-, Ausbau einer direkten Demokratie. Aufgrund eben auch faschistischen Gedankenguts, auf Lynchjustiz oder dergleichen, kann ich nämlich gut und gerne verzichten.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

10.03.2009 um 03:13
@antigone44

Das hast du missverstanden: ich bezog meine Vorwürfe auf die Diskussion zwischen Koriander und mir, nicht auf den ganzen Thread hier. Alles, was er mir darin aber bislang entgegenbrachte, waren neben persönlicher Angriffe lediglich die Wiederholung seiner Pauschal-Parolen ohne sie aber zu begründen oder sie gar zu diskutieren. Den Argumenten von ihm, die ich aufgriff, und sie näher beleuchtete, brachte er neben der Wiederholung seiner ursprünglichen Verpauschalierungen nur entgegen, dass ich alles völlig falsch werten würde, blind systemkonform sei, und kein Einsehen hätte.

Weißt du... es ist ja nun gerade nicht so, dass ich den grassierenden Sicherheitswahn und die daraus folgende Politik gutheiße oder dem Ganzen gar kritiklos gegenüberstünde oder in einem Schäuble keinen Verfassungs- oder Rechtsstaatlichkeitsschädling sehen würde. Nur.... so wie das hier von Koriander abläuft, lässt sich dem Thema nicht begegnen; mit solch einer Taktik lässt sich kein Prozess gewinnen. Und genau um diese mangelnde Differenzierung ging es mir hier von Anfang an, eben wie ich es in meinem Beitrag auf Seite 2 erstmals kritisierte.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

10.03.2009 um 03:22
@sarasvati23
Zitat von sarasvati23sarasvati23 schrieb:Das ist definitiv ein Manko in unserem Grundgesetz, es gibt soweit ich weiß nur einen Artikel der einen Volksentscheid beinhaltet und zwar einen über die Neuordnung der Bundesländer (so ungefähr).
Jeep, so ist es! Was du hier ansprichst, findet sich in Art. 29 GG. Gegen die Installation eines Volksreferendums darüber hinaus stellt sich nur eine einzige der nennenswerten Parteien seit jeher wehement entgegen, und die ist - wie nicht anders zu erwarten - schwarz :D


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Koriander Diskussionsleiter
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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

12.03.2009 um 21:16
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


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