Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?
04.03.2009 um 09:40Gibt es ein gesetzlich verankertes Naturrecht auf Gewalt ?
Sind wesentliche Grundrechte defacto beseitigt?
Nacht Marcuse gibt es selbst für unterdrückte Minderheiten ein Naturrecht auf Gewalt, nämlich dann, wenn sich die gesetzlichen, legalen Mittel "als unzureichend erwiesen haben"
Auch unser Grundgesetz hält in Artikel 20 Absatz 4 ein Recht auf gewaltsamen Widerstand bereit.
"Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen."
Wie soll und darf sich das Volk wehren, wie dürfen sich einzelne verhalten, wenn leitende Politiker wesentliche Grundrechte der Deutschen, -die verfassungsmäßige Ordnung-, immer weiter aushöhlen bis beseitigen und das Verfassungsgericht vielleicht nach politischer Couleur besetzt ist ?
Wie sieht es mit wesentlichen Grundrechten aus,
z.B. der Meinungfreiheit,
dem Brief- und Postgeheimnis,
der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Versammlungsfreiheit,
dem Asylrecht,
der Glaubens- und Gewissensfreiheit, Schutz derMenschenwürde,
dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit...... ?
Ist es Zeit auch Widerstand mit Gewalt zu leisten, im Rahmen von Artikel 20, Abs. 4, Grundgesetz ?
Sind wesentliche Grundrechte defacto beseitigt?
Nacht Marcuse gibt es selbst für unterdrückte Minderheiten ein Naturrecht auf Gewalt, nämlich dann, wenn sich die gesetzlichen, legalen Mittel "als unzureichend erwiesen haben"
Auch unser Grundgesetz hält in Artikel 20 Absatz 4 ein Recht auf gewaltsamen Widerstand bereit.
"Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen."
Artikel 20, Grundgesetz...Die Gesetzgebung, also Bundestag und Bunderat sind an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist
Wie soll und darf sich das Volk wehren, wie dürfen sich einzelne verhalten, wenn leitende Politiker wesentliche Grundrechte der Deutschen, -die verfassungsmäßige Ordnung-, immer weiter aushöhlen bis beseitigen und das Verfassungsgericht vielleicht nach politischer Couleur besetzt ist ?
Wie sieht es mit wesentlichen Grundrechten aus,
z.B. der Meinungfreiheit,
dem Brief- und Postgeheimnis,
der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Versammlungsfreiheit,
dem Asylrecht,
der Glaubens- und Gewissensfreiheit, Schutz derMenschenwürde,
dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit...... ?
Ist es Zeit auch Widerstand mit Gewalt zu leisten, im Rahmen von Artikel 20, Abs. 4, Grundgesetz ?