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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

107 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Artikel 20 Gg, Recht Auf Gewalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Koriander Diskussionsleiter
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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 01:27
@rasco

schreibt zum verfassungswidrigen Einsatz derBundeswehr im Innern
Zitat von rascorasco schrieb:"Und gem. Art. 35 GG ist das auf den absoluten Ausnahmefall einer "...Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall..." möglich. "
*g

*g Da hätte der Jurist besser schweigen sollen. Die Fußballweltmeisterschaft und auch der Papstbesuch waren weder eine Naturkatastrophe, noch ein schwerer Unglücksfall !!!
Beim G8-Gipfel in Heiligendamm war es das schon eher,
das war in gewissem Sinn ein globaler Unglücksfall, bei dem gegen die Interessen der Menschheit geplant wurde. Ein grundrechtswidriger Unglücksfall waren auch die unzähligen unrechtmäßigen Durchsuchungen der Widerständler.


Und Rasco schreibt zur in die Sozialgesetzgebung integrierte Zwangsarbeit für Hartz IV-Empfänger:
Zitat von rascorasco schrieb:"Komm... das ist doch nichts Neues..."
*g stimmt, während der NS-Zeit, ein ganz dunkles Kapitel der deutschen Geschichte, Zwangsarbeit, Zwangsarbeiter die sich später zu Tode schuften und direkt in die Taschen von Quandt & Co. arbeiten mussten. Die Frau Klatten lebt noch heute
davon, von einem riesigen Vermögen, dass eigentlich an die Nachfahren der Zwangsarbeiter verteilt werden müsste....
Auch deshalb ist unser Grundgesetz eigentlich so konstruiert worden, dass so etwas nicht mehr vorkommen solte.
Aber "rot/grün" unter Schröder und die Hartz-Gesetze machen es wieder möglich...



Du unterstellst Pauschalisierung selbst da, wo konkrete Beispiele fortgesetzten Verfasungsbruchs die Grundlage zur Kritik bilden.

Es geht auch nicht um einen einzelnen "Verfassungsverstoß durch die Exekutive" sondern um den Dauerbeschuss der Verfassung und den konkreten Grundrechteabbau jener Verfassungsfeinde, die als Politiker und manchmal Amtsträger nachgeordneter Behörden permanent rechtswidrig, verfassungswidrig handeln.

Dazu gibt es noch viel mehr konkrete Beispiele als die, die hier genannt wurden. Die entsprechenden Litraturhinweise, bei denen sich jeder weiter über konkreten und dauerhaften Verfassungsbruch informieren kann, habe ich gegeben.
Ich kann hier natürlich nicht jedes Beispiel nennen. Nochmals die Literaturhinweise:

Der letzte, „Grundrechte-Report", ist im Mai 2008 im Fischer-Taschenbuchverlag erschienen (ISBN 9783596179251). Den Grundrechte-Report gibt es für jedes Jahr, seit Ende der 90er Jahre ! Beispiele ohne Ende....
Ein weiteres, aufschlußreiches Büchlein zur Situation ist
„Menschenrechte in Zeiten des Terrors, Kollateralschäden an der Heimatfront" von Rolf Gössner, Konkret Literatur Verlag, Mai 2007 (ISBN 3894582529)


"Legalität" kann nicht weiter verfassungsmäßig bleiben, wo die Verfassung verwässert und abgebaut wurde. Eine Legalität außerhalb der Verfassung gibt es nicht, die Verfassung ist Grundlage jeglicher Legalität. Das was Du Legalität nennst, nenne ich auf der Grundlage des gegebenen ,vielfachen Verfassungsbruchs Unrechtssystem.

Legitim ist dieses System sowieso nicht.

Daß Du die genannten Quellen nicht kennst oder gar ignorierst und auch die hier genannten konkreten Beispiele ridikül selbst da abstreitest, wo nichts mehr abzustreiten ist, bezeichnet die Qualität Deiner ganz besonderen Juristerei.

Dass Du aber auch noch zu allem Überfluss den permanenten Verfassungsbruch in den Bereich der Verschwörungstheorie schieben möchtest, zeugt von der Hilflosigkeit des eingeschränkten Denkens, dass sich gerne bei gegebener Argumentationslosigkeit in die Fänge eines klischeehaften, dümmlichen Verteidigungsgesäusels begibt -
dass so jegliche, berechtigte Systemkritik ohne Gegenargumente begraben möchte.

Die Verfassung in Deutschland ist zumindest stark angeschlagen, das belegen unzählige, nachvollziehbare Beispiele (s.o. und Literaturhinweise). Aktuell, quasi als Neuerungen , gibt es die BKA-Gesetze,Online-Durchsuchungen und den Bundestrojaner, biometrische Daten, Kennzeichensanning...

Das, was auf der Grundlage noch an Verfassungsbruch auf Deutschland zukommt, kann man nicht mehr erahnen, das muß man fürchten.


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Koriander Diskussionsleiter
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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 01:33
Sorry, oben auch für @antigone44 und @Gabrieldecloudo als Interssierte am Thema und an alle..


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07.03.2009 um 02:50
@rasco

"Nein, greif nur mal das Thema "Arbeitslose Sozialschmarotzer" auf, und lausche mal, was dazu die Mehrheit äußert."

Na da haben die "arbeitslosen Sozialschmarotzer" ja richtig glück, dass unser Staat sie nach der Hetze von Politik und Medien, vorm Bildzeitungs-gebildeten Mob schützt. Also wie "den Spieß umdrehen" funktioniert ist schon erstaunlich. ;)


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07.03.2009 um 09:25
Aktuell mal zu HartzIV
Eine vom hessischen Landessozialgericht ausgesetze Klage (betreffend der HartzIV-Regelsätze) liegt seit einigen Wochen nun beim Verfassungsgericht zur Prüfung vor.

Auch Verfassungsklagen reichen sich nun mal nicht selbst ein. Auch keine Klage gegen den verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren beim G8-Gipfel, z.B..
Klage einreichen kann aber Jedermann.

Dass das Verfassungsgericht ordentlich und unabhängig arbeitet (ganz im Sinne der Gewaltenteilung) ist ersichtlich aus dem Urteil Anfang der Woche, dass die Bundestagswahl 2005 in annähernd 2000 Stimmbezirken per Wahlautomat als verfassungswidrig erklärt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht ist nun mal die einzig brauchbare Instanz an die wir uns wenden können, inwiefern wir aber davon Gebrauch machen, hängt nicht vom Verfassungsgericht ab. Es gibt Mittel und Wege, so ist das nun nicht.

Und wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, muss man eben auch die Klage akkurat formulieren, das ist überaus wichtig. Man darf ja nicht vergessen, dass bei Gericht korinthenkackende Juristen sitzen (*g*), die sich eben wortgetreu an die Gesetzgebung halten (müssen). (ohne Wertung)


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 09:34
Und der Verfassungsschutz befasst sich momentan nun mal lieber mit fiktiven als realen Problemen, man darf nicht vergessen, dass der Verfassungsschutz dem Innenministerium untersteht.


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07.03.2009 um 09:57
@Gabrieldecloudo

Deine Hieroglyphen muss man aber auch erstmal dekodieren können. :D
Zitat von GabrieldecloudoGabrieldecloudo schrieb:da gab es mal einen gesetztesentwurf(o.ä.) der gegen irgenwas verstossen hat
>hat man einfach as entsprehende gesetz geändert
Dazu mal ein konkretes Beispiel, ganz aktuell:

"Ein alter Bekannter: Straftaten mittels Telekommunikation

Schon bei der Vorratsdatenspeicherung tauchten sie auf: die mittels Telekommunikation begangenen Straftaten (TK-Straftaten). Hieß es zu Anfang noch, die Vorratsdatenspeicherung solle gegen Terrorismus oder Kinderpornographie helfen, so ließ diese Formulierung [extern] Datenschützer wie auch Bürgerrechtler aufhorchen. Der Verwendung der Vorratsdaten hinsichtlich dieser TK-Straftaten wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht gleich zweimal [extern] ein Riegel vorgeschoben.

Über den Umweg des geplanten Gesetzes erhält nun das BSI die Befugnis, die Daten der Nutzer auszuwerten und auch bei TK-Straftaten aktiv zu werden. Das BSI darf die erhobenen und analysierten Daten nicht nur bei schweren Straftaten, Terrorismusgefahr etc. an Verfassungsschutz und Polizei weiterleiten, §5(4), Satz 1 ermöglicht dies eben auch bei den TK-Straftaten:

§5 (4) Das Bundesamt kann die nach Absatz 3 verwendeten personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer mittels Telekommunikation begangenen Straftat übermitteln.

Was das Bundesverfassungsgericht also ausdrücklich durch seine Entscheidungen bei der VDS nicht genehmigt hat, soll nun über Bande realisiert werden."

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29804/1.html


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 13:34
"Na da haben die 'arbeitslosen Sozialschmarotzer' ja richtig glück, dass unser Staat sie nach der Hetze von Politik und Medien, vorm Bildzeitungs-gebildeten Mob schützt."

Hierzulande glaubte man, schon bevor der erste KdF-Dampfer vom Stapel lief, das, wer seinen Unterhalt nicht selbst erschuften könne, doch auch nix zu Fressen bekommen solle. Dieses Arbeitsethos, das sich mit der Straflust des autoritären Charakters vermählt, wurde nicht von der BILD erfunden und den Menschen in die Köpfe verpflanzt; aber ein freiwilliges Zusammenspiel von veröffentlichter Meinung und Volkes Stimme würde das manichäische Weltbild einfach nicht verkraften.

Nicht zu vergessen das die kapitalistisch deformierten Subjekte schon instinktiv - weil sie wissen, das sie die nächsten sind, die es trifft - panisch nach ihren arbeitslosen Nächsten ausschlagen; Pfründe verteidigen wollen.


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rasco ehemaliges Mitglied

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07.03.2009 um 14:16
@Koriander
Zitat von KorianderKoriander schrieb:*g Da hätte der Jurist besser schweigen sollen. Die Fußballweltmeisterschaft und auch der Papstbesuch waren weder eine Naturkatastrophe, noch ein schwerer Unglücksfall !!!
Ne, wieso hätte ich hier schweigen sollen? Der Einsatz der BW z. B. zur Fußball-WM war ja längst keiner dieser genannten ausdrücklichen Einsatzfälle im Inneren, sondern fand im Rahmen der Amtshilfe gem. Art. 35 Abs. 1 GG statt, was im Übrigen nun nichts Außergewöhnliches darstellt, sondern Gang und Gäbe ist, wie z. B. durch Einsätze bei der Suche nach vermissten Personen, etc.pp. Das allerdings wird nicht groß thematisiert wird, weil es den Wenigsten überhaupt geläufig ist.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Beim G8-Gipfel in Heiligendamm war es das schon eher, das war in gewissem Sinn ein globaler Unglücksfall, bei dem gegen die Interessen der Menschheit geplant wurde. Ein grundrechtswidriger Unglücksfall waren auch die unzähligen unrechtmäßigen Durchsuchungen der Widerständler.
Heiligendamm ist in dem Zusammenhang zweifellos anders zu betrachten. Da wurde die Grenze des Begriffs der Amtshilfe deutlich durch den Einsatz verteidigungtypischer Hilfeleistungen überschritten. Ebenso rechtswidrig waren die Durchsuchungen.
*g stimmt, während der NS-Zeit, ein ganz dunkles Kapitel der deutschen Geschichte, Zwangsarbeit, Zwangsarbeiter die sich später zu Tode schuften und....Aber "rot/grün" unter Schröder und die Hartz-Gesetze machen es wieder möglich...
Jetzt werd mal nicht billig polemisch, wenn du hier eine ernsthafte Diskussion weiterführen willst. Wenn du meinst, nunmehr die Zwangarbeit der NS-Zeit für deinen zuerst verwendeten Begriff der "Zwangsarbeit" im Zusammenhang mit HartzIV für einen Vergleich bemühen zu müssen, um mir daraus meine Argumentation anlasten zu können, dann beförderst du dich aber ganz klar in's Abseits - aber auf unterstem Nievau, das jeglicher Intellektualität entbehrt! Von einer äußerst zweifelhaften Diskussionsführung mal ganz zu schweigen.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Du unterstellst Pauschalisierung selbst da, wo konkrete Beispiele fortgesetzten Verfasungsbruchs die Grundlage zur Kritik bilden.
Ich unterstelle Pauschalierung da, wo ich sie lese, nämlich immer dann, wenn du mit in Pausch und Bogen schlussfolgernde Zusammenfassungen aufwartest. Diskutieren kann man aber nunmal nur die konkreten Dinge.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Es geht auch nicht um einen einzelnen "Verfassungsverstoß durch die Exekutive" sondern um den Dauerbeschuss der Verfassung und den konkreten Grundrechteabbau jener Verfassungsfeinde, die als Politiker und manchmal Amtsträger nachgeordneter Behörden permanent rechtswidrig, verfassungswidrig handeln.
Und genau sowas meinte ich mit Verpauschalierungen. Der Dauerbeschuss der Verfassung von bestimmten Interessensvertretern ist eine Sache - ein konkreter Grundrechteabbau und gar "permanent rechtswidriges und verfassungswirdriges Handeln von Amtsträgern und Behörden" zur deutschen Alltagsrealität zu erklären, aber etwas ganz anderes. Den fragwürdigen Dauerbeschuss von Schäuble & Konsorten räume ich dir durchaus ein, nicht aber den Grundrechteabbau (nenne mir einen solchen bitte!) und auch nicht ein permanent rechtswidriges und verfassungswirdriges Handeln von Amtsträgern und Behörden. Du bewegst dich damit auf Bildzeitungs-Niveau!
Zitat von KorianderKoriander schrieb:"Legalität" kann nicht weiter verfassungsmäßig bleiben, wo die Verfassung verwässert und abgebaut wurde.
...was aber nicht der Fall ist! Eine verfassungswidrige Handlung und/oder Gesetzgebung stellt dies längst nicht dar.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Eine Legalität außerhalb der Verfassung gibt es nicht
Die gibt es aber, und zwar in Form von internationalen Abkommen, derer wir zu Hauf ratifiziert haben.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:...die Verfassung ist Grundlage jeglicher Legalität.
...nicht in dieser Ausschließlichkeit.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Das was Du Legalität nennst, nenne ich auf der Grundlage des gegebenen ,vielfachen Verfassungsbruchs Unrechtssystem.
Ich nenne weder einen Verfassungsbruch, noch eine verfassungswidrige Gesetzgebung legal! Aber ich differenziere zwischen einem Verfassungsbruch und einem ganzen Unrechtssystem. Das heißt aber längst nicht, dass ich deshalb einen Verfassungsbruch oder Bestrebungen von Schäuble & Co. gutheiße. Ganz im Gegenteil: ich halte das, was wir derzeit in den Ministerien als Oberhäupter sitzen haben, für eine zweifelhafte Besetzung bis Pharse sondersgleichen, ABER: sie werden voraussichtlich in den nächsten Wahlen erneut gewählt, und wenn du dir Umfrageergebnisse zu verschiedensten verfassungsrechtich bedenklichen Fragen ansiehst, dann wirst du feststellen: die Mehrheit will das Meiste davon genau so. Die Partei, die diese Pfeifen stellt, erfreut sich ungebrochen als stärkste Partei in unserem Land. Bedank dich bei den Wählern!
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Daß Du die genannten Quellen nicht kennst oder gar ignorierst und auch die hier genannten konkreten Beispiele ridikül selbst da abstreitest, wo nichts mehr abzustreiten ist, bezeichnet die Qualität Deiner ganz besonderen Juristerei.
Von meiner 'ganz besonderen Juristerei' mein Freund, hast du keine Ahnung - also spar dir deine diesbezüglichen Kommentare und Diskreditierungsversuche, nur weil du - warum auch immer - blind aus einer Dauerdefensive rausballerst, sobald man deine Aussagen hinterfragt! Mehr tat ich nicht, und wenn du mal neben deiner reduktiven Defensive einen neutralen Lichtblick finden solltest, dann wird dir das auch auffallen, wenn du meine Beiträge hier - allen voran meinen unsere Diskussion eröffnenden Beitrag (06.03. / 05:07 Uhr) - nochmals meditierst. Ich bin kein Verfassungsrechtler, sondern primär befasst mit dem Zivil- und Strafrecht nebst gelegentlichen unvermeidlichen Ausflügen ins Verwaltungsrecht. Ich kenne aber durchaus den Grundrechte-Report - alleine schon aus Kontakten zu Mitgliedern des VDJ. Ich selber lese ihn aber nicht; mir reicht der Verfassungsschutzbericht des BMI und allen voran meine sonstige Literatur mehr als genug!
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Dass Du aber auch noch zu allem Überfluss den permanenten Verfassungsbruch in den Bereich der Verschwörungstheorie schieben möchtest, zeugt von der Hilflosigkeit des eingeschränkten Denkens, dass sich gerne bei gegebener Argumentationslosigkeit in die Fänge eines klischeehaften, dümmlichen Verteidigungsgesäusels begibt - dass so jegliche, berechtigte Systemkritik ohne Gegenargumente begraben möchte.
So verstehst DU, was ich schrieb, und zeigst damit eigentlich auf, dass du nicht verstanden hast, was ich schrieb! Dieser Umstand und deine vorzitierte Kommentierung dazu, nebst deiner persönlich werdenen Art mit subluminalen Beleidigungstendenzen zeugt eher davon, dass DU hier der Hilflose und Argumentationslose von uns beiden bist, und darüber hinaus, dass meine verschwörungstheoretische Kritik wohl doch nicht so unberechtigt war.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Die Verfassung in Deutschland ist zumindest stark angeschlagen, das belegen unzählige, nachvollziehbare Beispiele (s.o. und Literaturhinweise). Aktuell, quasi als Neuerungen , gibt es die BKA-Gesetze,Online-Durchsuchungen und den Bundestrojaner, biometrische Daten, Kennzeichensanning...
Eben.... genau sowas verweise ich in die Verpauschalierung mit verschwörungstheoretischen Zügen. Du differenzierst dort nicht, wo es zu differenzieren gilt, und differenzierst dafür an anderer Stelle, wo nichts zu differenzieren ist. Die Änderungen des BKAG, Online-Durchsuchungen und Bundestrojaner sind ein- und dasselbe in dem Zusammenhang, und bedürfen keiner Einzeldifferenzierung, die du doch nur deshalb vornimmst, um mit einer möglichst großen Aufzählung deine indifferente Position als gerechtfertigt zu sehen. Das BKAG gibt es nebenbei bemerkt seit 1951 und die Neuerungen kratzen nicht im Geringsten an der Verfassung, die trotz dieser Novelle unveränderten Fortbestand hat. Inwieweit die letzte - und sicherlich zu Recht umstrittene - Neufassung auch vor Karlsruhe Bestand haben wird, das wird sich zeigen. Was der ePA hier nun verloren hat, erschließt sich mir nicht, und zum Kennzeichenscanning empfehle ich als Literatur die Urteile des BVerfGE 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07.


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Koriander Diskussionsleiter
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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 15:08
Na, mein lieber @rasco,

jetzt argumentierst Du aber genau so fortschrittlich, wie ein armer, kleiner Hamster läuft, -im Tretrad, auf der Stelle.

Du warst es doch, der den verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren (WM, Papstbesuch, G8 Gipfel),durch den Artikel 35 GG legitimieren wollte, obwohl keins der Ereignisse eine Naturkatastrophe oder ein schwerer Unglücksfall war, was den Einsatz nach 35 GG gerechtfertigt hätte,

Du hast doch den Art. 87a separat ohne den von mir im Zusammenhang genannten Art. 26 aufgegriffen, um den verfassungswidrigen Eisatz der Bundeswehr im Ausland verfassungskonform zu schreiben,

und als auch Dein Versuche, Verfassungsbrüche als Einzelfälle, oder dann im weiteren Verlauf als regelmäßig zu verharmlosen
(
Zitat von rascorasco schrieb:"Verfassungsverstöße gibt es, es gab sie schon immer, und es wird sie immer wieder geben...
)
keinen Erfolg hatten, da hast Du dann plötzlich die Verschwörungstheorie aus dem Hütchen gezaubert....

bei der Anzahl und Schwere der nachweisbaren Verfassungsverstöße ist das einfach lächerlich !

Und dann fängst Du auch noch an zu jammern, über meine angeblichen "Diskreditierungsversuche", weil ich Deine - hier skizzierte - Art des Argumentationsgetorkels nur leicht vorgeführt habe.

Wenn ich mich nicht aufrichtig darüber freuen würde, in Dir hier einen sprachkundigen user kennengelernt zu haben, würde ich Dir empfehlen, doch lieber in Deiner hedonistischen Tretmühle zu bleiben. Da hättest Du dann zwar keinen Lustgewinn mehr, aber die emotionalen Spitzen wären dann wenigstens weiter in der Mittelmäßigkeit festgeklebt und Frustrationserlebnisse durch Infragestellung der etablierten Meinung gäbe es dort kaum.

So aber will ich Dich in meinem eigenen und auch im Interesse der anderen user bitten, hier weiter zu machen. Vielleicht hilft Dir das ja auch ein wenig.

Liebe Grüße, K.


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 17:47
"Jetzt werd mal nicht billig polemisch, wenn du hier eine ernsthafte Diskussion weiterführen willst. Wenn du meinst, nunmehr die Zwangarbeit der NS-Zeit für deinen zuerst verwendeten Begriff der "Zwangsarbeit" im Zusammenhang mit HartzIV für einen Vergleich bemühen zu müssen"

meine freundin hat mal einen brief vom a-amt gefunden und mich gefragt ob ich angeklagt werde
>>
"nein die sind alle so geschrieben... das ist normal"


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rasco ehemaliges Mitglied

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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 20:03
@Koriander
Zitat von KorianderKoriander schrieb:jetzt argumentierst Du aber genau so fortschrittlich, wie ein armer, kleiner Hamster läuft, -im Tretrad, auf der Stelle.
das sind natürlich mal wieder "Argumente" - alle Achtung! :D
Wenn du irgendwann mal wirklich was aufzuweisen hast, lass es mich bei Gelegenheit wissen! Bis dahin macht eine Diskussion mit dir wohl keinen Sinn.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Du warst es doch, der den verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren (WM, Papstbesuch, G8 Gipfel),durch den Artikel 35 GG legitimieren wollte, obwohl keins der Ereignisse eine Naturkatastrophe oder ein schwerer Unglücksfall war, was den Einsatz nach 35 GG gerechtfertigt hätte,
Was ich schrieb, und was du liest, sind recht offensichtlich zwei Paar Stiefel. Ich hatte damit lediglich die Legalität eines ausdrücklichen Einsatz der BW im Inneren ge. unserer Verfassung begründet.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Du hast doch den Art. 87a separat ohne den von mir im Zusammenhang genannten Art. 26 aufgegriffen, um den verfassungswidrigen Eisatz der Bundeswehr im Ausland verfassungskonform zu schreiben,
Auch hier: was ich schrieb, und was du liest (oder lesen willst), sind zwei Paar Stiefel. Ich hatte damit begründet, dass Auslandseinsätze nicht generell verfassungswidrig sind - ganz im Gegenteil!
und als auch Dein Versuche, Verfassungsbrüche als Einzelfälle, oder dann im weiteren Verlauf als regelmäßig zu verharmlosen keinen Erfolg hatten, da hast Du dann plötzlich die Verschwörungstheorie aus dem Hütchen gezaubert....
Mal abgesehen, dass hier nichts weiter als deine übliche heiße Pauschalierungsluft rausbläst, gilt hier wieder das Gleiche: was ich schrieb, und was du liest, sind schlichtweg zwei Paar Stiefel. Deine verschwörungstheoretische Intension trieft ja nahezu schon aus jedem Satz hervor - nicht nur zur Thematik, sondern mit gleichem Verständnis begegnest du auch gleich Allen, die nicht deinen indifferenzierten Hetz-Parolen folgen. Du hättest deinen Beitrag mal besser in der Sparte "Verschwörungen" eröffnen sollen - er hätte sich dort neben dem Illuminaten-Geschwafel in bester Gesellschaft befunden :D
Zitat von KorianderKoriander schrieb:bei der Anzahl und Schwere der nachweisbaren Verfassungsverstöße ist das einfach lächerlich !
Lächerlich finde ich eigentlich mehr, wie du mit dem Thema umgehst; es zeugt nicht von einer wirklichen intellektuellen, ernsthaften Auseinandersetzung mit der Thematik, sondern eher von einer fundamentalistisch-verschwörungstheoretischen Besessenheit, was wohl auch der Grund ist, warum dich hier in dem Thread bislang Wenige wirklich ernst genommen haben.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Und dann fängst Du auch noch an zu jammern, über meine angeblichen "Diskreditierungsversuche", weil ich Deine - hier skizzierte - Art des Argumentationsgetorkels nur leicht vorgeführt habe.
wenn du das selber nicht checkst, dann kann ich dir auch nicht helfen. Ich hatte dich, als ich mit der Diskussion hier mit dir begann, schlichtweg überschätzt - das war wohl sicherlich mein Fehler. Als ernstzunehmenden Diskussionspartner sehe ich dich mittlerweilen nicht mehr.

Na, ich wünsche dir jedenfalls noch viel Spaß mit deiner Verschwörungs-Realität und dem daraus resultierenden Pauschal-Geschwurbel - vielleicht findest du ja doch noch ein paar andere Verschwörungsfanatiker, mit denen du dich auf deinem Niveau austauschen kannst. Mir ist jedenfalls die Zeit dafür zu schade, nachdem ich im Verlauf unserer... öhhhhmmm... ok, ich nenn's mal "Diskussion"... erkannt habe, dass es zu mehr mit dir nicht reicht, obwohl das Thema an sich recht interessant wäre.


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Koriander Diskussionsleiter
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07.03.2009 um 21:16
@rasco, mein Lieber,
ich wollte Dich doch gar nicht verletzen.

Aber Dein Diskussionsstil spricht in der Sache wirklich gegen Dich.

Vermutlich weil Du geschnallt hast, dass Deine sogenanten Argumente messerscharf als falsch enttarnt wurden, ergehst Du Dich jetzt in weinerlicher Polemik im Sinne von "niemand versteht mich" und versuchst den, der Deine Luftschlösser benannt und seriöse Literaturhinweise gegeben hat, als "Verschwörungsfanatiker" (bei einer konkreten Abwägung von Artikeln des GG..lol) etc. zu diffamieren .

Unser kleiner privater Disput interessiert vermutlich niemanden. Mich jedenfalls nun auch nicht mehr so sehr, ist der systemkonforme, unkritische Popanz doch entkleidet worden. Und wenn Du mir- Dich verabschiedend- schreibst
Zitat von rascorasco schrieb:"macht eine Diskussion mit dir wohl keinen Sinn"
, kann ich Dir nur -Dein Niveau spiegelnd,- traurig entgegnen:

"Wenn du mir sagst alles ist vorbei...
dreh dich einmal um ...
und du wirst sehn,
Tränen lügen nicht."
(Michael Holm)


Trotzdem halte ich gerade zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion über den Abbau von Grundrechten für wichtig. Wir beide kommen dabei nicht zusammen. Aber das brauchen wir ja auch nicht. Unsere Standpunkte sind zu verschieden.
Die kann man aber darlegen.

Meinungsfreiheit...


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 21:44
@Koriander

Leider wird der Thread sinnlos, wenn Vaclav Klaus nicht standhaft bleibt und unser Bundesverfassungsgericht ebenfalls.

Gemeint sind die Verträge von Lissabon und die EU-Grundrechtecharta.

Staatsrechtliche Verträge sind gegenüber der Verfassung eines Staates als höherrangiges Recht einzustufen.

Der Versuch eine Europäische Verfassung aufzudiktieren scheiterte am entschiedenen Widerstand der Franzosen und Niederländer, die in Referenden gegen eine Verfassung in dieser Form stimmten.

Die Politik griff zum Mittel der Hintertür. Staatsverträge! Nicht so politisch ästhetisch wie eine Verfassung, aber sie erfüllen den gleichen Zweck.

Unter anderem wird hierdurch militärische Aufrüstung zur Staatspflicht innerhalb der EU. Ferner ist die Legitimation gegeben, bei Bedarf die Todesstrafe wiedereinzuführen.


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rasco ehemaliges Mitglied

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07.03.2009 um 21:52
@Koriander
Zitat von KorianderKoriander schrieb:ich wollte Dich doch gar nicht verletzen.
??? Wie kommst du darauf, mich verletzt zu haben ???
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Vermutlich weil Du geschnallt hast, dass Deine sogenanten Argumente messerscharf als falsch enttarnt wurden
hahaha, du amüsierst mich langsam. WO bitteschön hast du irgendwas als falsch "enttarnt"??? Du lebst recht offensichtlich irgendwie festgefahren in deiner eigenen Welt.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:...ergehst Du Dich jetzt in weinerlicher Polemik im Sinne von "niemand versteht mich" und versuchst den, der Deine Luftschlösser benannt und seriöse Literaturhinweise gegeben hat, als "Verschwörungsfanatiker" (bei einer konkreten Abwägung von Artikeln des GG..lol) etc. zu diffamieren .
Mann, hier würde ich nichtmal mehr sagen, dass du etwas falsch verstanden hast, oder irgendwas reininterpretierst - das ist schon regelrechtes Phantasieren, was du da machst. Naja... wenn's dich glücklich macht, und deinem Seelenfrieden dient, dann red dir das halt ein... Ob du dir mit so einer Umgangsweise selber einen Gefallen tust, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:ist der systemkonforme, unkritische Popanz doch entkleidet worden.
...schraubt sich der Verschwörungsfanatiker mal wieder frei Schnautze und bar der Wahrheit zusammen. Aber letztlich zeichnet ihn gerade das aus! Zahllose Beispiele dieser "speziellen" Wahrnehmungsweise findest du hier in der Rubrik Verschwörungen & Geheimgesellschaften ;)
Wir beide kommen dabei nicht zusammen....Unsere Standpunkte sind zu verschieden.
Na das will ich doch mal schwer hoffen!


Sorry der Worte, aber nachdem du des Lesens offensichtlich mächtig bist, lassen sich deine abstrusen Schlussfolgerungen und Darstellungen, wie du das Gelesene verstanden und weiterverarbeitet hast, einfach nicht mehr anders erklären. Sowas habe ich hier wirklich selten erlebt - schon gar nicht in solch einem Ausmaß.


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Koriander Diskussionsleiter
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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 22:50
Jetzt wird es aber dringend therapiebedürftig, lieber @rasco,
allzu schnell nämlich, vergißt Du Dein eben erst Geschriebenes,
kannst nicht ertragen, daß Deine Wertungen der Gesetzestexte,
in eigenen Luftschlössern zu Hause sind, für die Du nur noch
beim Psychiater die Miete zahlen mußt.
27 aufgeregte Zeilen hast Du mir schon wieder gewidmet,
ich geb Dir noch mal 8 dafür zurück. Das muß jetzt aber reichen.
Entspann Dich und schreib mal was zum Art. 20 GG....


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 22:58
@rasco

Tja, da bleibt mir nix weiter als Koriander zu zustimmen.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

07.03.2009 um 23:09
@Koriander
Zitat von KorianderKoriander schrieb:daß Deine Wertungen der Gesetzestexte, in eigenen Luftschlössern zu Hause sind
Meine Wertungen der Gesetzestexte hat mir zumindest ein Prädikatsexamen eingebracht - also solche Luftschlösser können's denn nicht sein ;)
Mann... werd doch mal konkret! Zeige mir doch diese Luftschlösser mal anhand KONKRETER Dinge auf! BENENNE doch mal was, anstatt unentwegt mit polemisierenden Schlussfolgerungen und verpauschalienden und persönlich werdenden Feststellungen aufzuwarten.

Komm.... an einer wirklichen Diskussion bist doch hier überhaupt nicht interessiert. Liefert man dir Argumente, dann kommt nix, außer genau das, was ich zuvor schrieb. Dir geht's hier doch nur darum, Mitschreier zu finden, die mit dir zusammen in dein Verschwörungsrohr mit reinpusten.


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rasco ehemaliges Mitglied

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07.03.2009 um 23:10
@antigone44

ach ne... und kannst du das auch begründen?


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07.03.2009 um 23:12
Wenn man sich für die Unmöglichkeiten entscheidet, muss man sich um die Möglichkeiten nicht mehr kümmern, tja.


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07.03.2009 um 23:20
Du windes dich wie ein Aal, um so mehr dir mit Argumenten gekommen wird, um so mehr gleitest du vom Thema ab.
Ich gönne es dir von Herzen, wenn du ein gutes Leben führen kannst, aber das kann bei der wirtschaftlichen Situation schnell vorbei sein und ich wette dass dann von dir ganz ander Töne kommen.


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