Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?
07.03.2009 um 01:27@rasco
schreibt zum verfassungswidrigen Einsatz derBundeswehr im Innern
*g Da hätte der Jurist besser schweigen sollen. Die Fußballweltmeisterschaft und auch der Papstbesuch waren weder eine Naturkatastrophe, noch ein schwerer Unglücksfall !!!
Beim G8-Gipfel in Heiligendamm war es das schon eher,
das war in gewissem Sinn ein globaler Unglücksfall, bei dem gegen die Interessen der Menschheit geplant wurde. Ein grundrechtswidriger Unglücksfall waren auch die unzähligen unrechtmäßigen Durchsuchungen der Widerständler.
Und Rasco schreibt zur in die Sozialgesetzgebung integrierte Zwangsarbeit für Hartz IV-Empfänger:
davon, von einem riesigen Vermögen, dass eigentlich an die Nachfahren der Zwangsarbeiter verteilt werden müsste....
Auch deshalb ist unser Grundgesetz eigentlich so konstruiert worden, dass so etwas nicht mehr vorkommen solte.
Aber "rot/grün" unter Schröder und die Hartz-Gesetze machen es wieder möglich...
Du unterstellst Pauschalisierung selbst da, wo konkrete Beispiele fortgesetzten Verfasungsbruchs die Grundlage zur Kritik bilden.
Es geht auch nicht um einen einzelnen "Verfassungsverstoß durch die Exekutive" sondern um den Dauerbeschuss der Verfassung und den konkreten Grundrechteabbau jener Verfassungsfeinde, die als Politiker und manchmal Amtsträger nachgeordneter Behörden permanent rechtswidrig, verfassungswidrig handeln.
Dazu gibt es noch viel mehr konkrete Beispiele als die, die hier genannt wurden. Die entsprechenden Litraturhinweise, bei denen sich jeder weiter über konkreten und dauerhaften Verfassungsbruch informieren kann, habe ich gegeben.
Ich kann hier natürlich nicht jedes Beispiel nennen. Nochmals die Literaturhinweise:
Der letzte, „Grundrechte-Report", ist im Mai 2008 im Fischer-Taschenbuchverlag erschienen (ISBN 9783596179251). Den Grundrechte-Report gibt es für jedes Jahr, seit Ende der 90er Jahre ! Beispiele ohne Ende....
Ein weiteres, aufschlußreiches Büchlein zur Situation ist
„Menschenrechte in Zeiten des Terrors, Kollateralschäden an der Heimatfront" von Rolf Gössner, Konkret Literatur Verlag, Mai 2007 (ISBN 3894582529)
"Legalität" kann nicht weiter verfassungsmäßig bleiben, wo die Verfassung verwässert und abgebaut wurde. Eine Legalität außerhalb der Verfassung gibt es nicht, die Verfassung ist Grundlage jeglicher Legalität. Das was Du Legalität nennst, nenne ich auf der Grundlage des gegebenen ,vielfachen Verfassungsbruchs Unrechtssystem.
Legitim ist dieses System sowieso nicht.
Daß Du die genannten Quellen nicht kennst oder gar ignorierst und auch die hier genannten konkreten Beispiele ridikül selbst da abstreitest, wo nichts mehr abzustreiten ist, bezeichnet die Qualität Deiner ganz besonderen Juristerei.
Dass Du aber auch noch zu allem Überfluss den permanenten Verfassungsbruch in den Bereich der Verschwörungstheorie schieben möchtest, zeugt von der Hilflosigkeit des eingeschränkten Denkens, dass sich gerne bei gegebener Argumentationslosigkeit in die Fänge eines klischeehaften, dümmlichen Verteidigungsgesäusels begibt -
dass so jegliche, berechtigte Systemkritik ohne Gegenargumente begraben möchte.
Die Verfassung in Deutschland ist zumindest stark angeschlagen, das belegen unzählige, nachvollziehbare Beispiele (s.o. und Literaturhinweise). Aktuell, quasi als Neuerungen , gibt es die BKA-Gesetze,Online-Durchsuchungen und den Bundestrojaner, biometrische Daten, Kennzeichensanning...
Das, was auf der Grundlage noch an Verfassungsbruch auf Deutschland zukommt, kann man nicht mehr erahnen, das muß man fürchten.
schreibt zum verfassungswidrigen Einsatz derBundeswehr im Innern
rasco schrieb:"Und gem. Art. 35 GG ist das auf den absoluten Ausnahmefall einer "...Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall..." möglich. "*g
*g Da hätte der Jurist besser schweigen sollen. Die Fußballweltmeisterschaft und auch der Papstbesuch waren weder eine Naturkatastrophe, noch ein schwerer Unglücksfall !!!
Beim G8-Gipfel in Heiligendamm war es das schon eher,
das war in gewissem Sinn ein globaler Unglücksfall, bei dem gegen die Interessen der Menschheit geplant wurde. Ein grundrechtswidriger Unglücksfall waren auch die unzähligen unrechtmäßigen Durchsuchungen der Widerständler.
Und Rasco schreibt zur in die Sozialgesetzgebung integrierte Zwangsarbeit für Hartz IV-Empfänger:
rasco schrieb:"Komm... das ist doch nichts Neues..."*g stimmt, während der NS-Zeit, ein ganz dunkles Kapitel der deutschen Geschichte, Zwangsarbeit, Zwangsarbeiter die sich später zu Tode schuften und direkt in die Taschen von Quandt & Co. arbeiten mussten. Die Frau Klatten lebt noch heute
davon, von einem riesigen Vermögen, dass eigentlich an die Nachfahren der Zwangsarbeiter verteilt werden müsste....
Auch deshalb ist unser Grundgesetz eigentlich so konstruiert worden, dass so etwas nicht mehr vorkommen solte.
Aber "rot/grün" unter Schröder und die Hartz-Gesetze machen es wieder möglich...
Du unterstellst Pauschalisierung selbst da, wo konkrete Beispiele fortgesetzten Verfasungsbruchs die Grundlage zur Kritik bilden.
Es geht auch nicht um einen einzelnen "Verfassungsverstoß durch die Exekutive" sondern um den Dauerbeschuss der Verfassung und den konkreten Grundrechteabbau jener Verfassungsfeinde, die als Politiker und manchmal Amtsträger nachgeordneter Behörden permanent rechtswidrig, verfassungswidrig handeln.
Dazu gibt es noch viel mehr konkrete Beispiele als die, die hier genannt wurden. Die entsprechenden Litraturhinweise, bei denen sich jeder weiter über konkreten und dauerhaften Verfassungsbruch informieren kann, habe ich gegeben.
Ich kann hier natürlich nicht jedes Beispiel nennen. Nochmals die Literaturhinweise:
Der letzte, „Grundrechte-Report", ist im Mai 2008 im Fischer-Taschenbuchverlag erschienen (ISBN 9783596179251). Den Grundrechte-Report gibt es für jedes Jahr, seit Ende der 90er Jahre ! Beispiele ohne Ende....
Ein weiteres, aufschlußreiches Büchlein zur Situation ist
„Menschenrechte in Zeiten des Terrors, Kollateralschäden an der Heimatfront" von Rolf Gössner, Konkret Literatur Verlag, Mai 2007 (ISBN 3894582529)
"Legalität" kann nicht weiter verfassungsmäßig bleiben, wo die Verfassung verwässert und abgebaut wurde. Eine Legalität außerhalb der Verfassung gibt es nicht, die Verfassung ist Grundlage jeglicher Legalität. Das was Du Legalität nennst, nenne ich auf der Grundlage des gegebenen ,vielfachen Verfassungsbruchs Unrechtssystem.
Legitim ist dieses System sowieso nicht.
Daß Du die genannten Quellen nicht kennst oder gar ignorierst und auch die hier genannten konkreten Beispiele ridikül selbst da abstreitest, wo nichts mehr abzustreiten ist, bezeichnet die Qualität Deiner ganz besonderen Juristerei.
Dass Du aber auch noch zu allem Überfluss den permanenten Verfassungsbruch in den Bereich der Verschwörungstheorie schieben möchtest, zeugt von der Hilflosigkeit des eingeschränkten Denkens, dass sich gerne bei gegebener Argumentationslosigkeit in die Fänge eines klischeehaften, dümmlichen Verteidigungsgesäusels begibt -
dass so jegliche, berechtigte Systemkritik ohne Gegenargumente begraben möchte.
Die Verfassung in Deutschland ist zumindest stark angeschlagen, das belegen unzählige, nachvollziehbare Beispiele (s.o. und Literaturhinweise). Aktuell, quasi als Neuerungen , gibt es die BKA-Gesetze,Online-Durchsuchungen und den Bundestrojaner, biometrische Daten, Kennzeichensanning...
Das, was auf der Grundlage noch an Verfassungsbruch auf Deutschland zukommt, kann man nicht mehr erahnen, das muß man fürchten.