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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

107 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Artikel 20 Gg, Recht Auf Gewalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 09:22
Hi di ho !


@Fedaykin

Mann kann ja nur jammern ! wenn ich mit meinen 20 in die Politik will was ereiche ich da ? Keine Kontakte, kein Vitamin B, und wer wirklich mal etwas für das Volk tun möchte wird wird von den oberen 100 abgesägt.

Nemen wir mal Hr. von Gutenberg. Vater in der Politik, ''adlige'' Vergangenheit, vermögend usw usw. der setzt sich ins gemachte Nest und schert sich einen drek um die normalbürger.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 09:52
@sorvion

Honecker war Landarbeiter und Dachdecker, Hitler Postkartenmaler, Brandt Schiffsmakler, Müntefering Industriekaufmann, Strauss studierte auf Lehramt und Adenauer auf Jura, Beck war Elektriker und Gysi Rinderzüchter. Nicht, dass ich sie politisch gleichsetzen wolle, aber es ist nun mal nicht so, dass man reich und adelig sein muss.

Nur bequem sollte man nicht sein.


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 10:01
Ich meinte ja acuh nicht das mann das sein muss ect. aber es hilft ungemein. Mir fällt auf anhieb kein Bedeutender Poliker ein der sich die letzten 15 Jahre vom ''Tellerwäscher'' hochgearbeitet hatt. Gut es mag vereinzelte ausnahmen geben, aber ich denke das es auf längere Zeit so kommen wird das nur der Politisch Kariere macht der sich total konform mit den Machthabern verhält.

Mir ging es nur drum zu sagen das ein normaler Bürger der etwas für seine Mittmenschen verändern will heut zu tage kaum eine Changse erhält.


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06.03.2009 um 10:49
das nur der Politisch Kariere macht der sich total konform mit den Machthabern verhält.

Sieht man ja an Gysi, den man immerwieder mit den dreckigsten Mitteln (zumeist wird Stasi-Kram rausgewühlt aus den weißgardistischen Schatztruhen) mundtot zu machen versucht, weil er wohl einigen gefährlich werden kann.

das ein normaler Bürger der etwas für seine Mittmenschen verändern will heut zu tage kaum eine Changse erhält.

Naja....derjenige, der was für andere will, der scheint zu wenig Egoismus zu besitzen, sich gnadenlos nach oben durchzusetzen. Man sieht doch, dass die Rücksichtslosesten und die Ignorantesten in den oberen Stühlen sitzen. Woher solls denn kommen? So eine Witzfigur wie Schäuble würde unter normalen Bürgern als paranoider Spinner abgestempelt.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 10:54
@sorvion

"Mir ging es nur drum zu sagen das ein normaler Bürger der etwas für seine Mittmenschen verändern will heut zu tage kaum eine Changse erhält."

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Diese Brecht-Weisheit ist es eigentlich, die mich seit gut 40 Jahren politisch aktiv sein lässt. Und ich denke schon, dass ich mit meiner Arbeit etwas bewegt habe, zumindest meinen Teil dazu beigetragen habe.


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 11:00
Mann kann ja nur jammern ! wenn ich mit meinen 20 in die Politik will was ereiche ich da ? Keine Kontakte, kein Vitamin B, und wer wirklich mal etwas für das Volk tun möchte wird wird von den oberen 100 abgesägt.

Nemen wir mal Hr. von Gutenberg. Vater in der Politik, ''adlige'' Vergangenheit, vermögend usw usw. der setzt sich ins gemachte Nest und schert sich einen drek um die normalbürger.
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Geh mit 20 in die Politik, und wenn du Leute überzeugen kannst dann wirst du auch den Rückhalt haben, natürlich wirst du nicht von der STraße zum Wirtschaftsminister

aber die BRD zeichnet sich durch einen Mangel an Politdynastien aus. von daher ald die Merkel 20 war, ahnte sie noch nicht mal was von der Wiedervereinigung.


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06.03.2009 um 11:11
die Themenmitglieder bekommen 20 € wenn sie mich Wählen !
Mitgliedschaft kostet 30 im Monat.

So das war die überzeugung, und 20 € für alle Themenbeiträge .....Leute Verarscht und selbst gespart und Verdient. Ich bin der geborene Politiker.

(Musste sarkastisch sein sonst wäre ich geplatzt, nix Persöhnliches)


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rasco ehemaliges Mitglied

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06.03.2009 um 15:41
@Koriander
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Du hast wahrscheinlich verpasst, während der letzten Jahre zu lesen. In sämtlichen Medien, sogar Spiegel und Stern, wurde mehrfach über Grundrechteabbau etc. berichtet.
Ich glaube nicht, da etwas verpasst zu haben. Ich bin Jurist, und alleine schon deshalb mit der Materie befasst. Mit solchen Verpauschalierungen jedenfalls kannst du nich solche Schlussfolgerungen treffen - da musst du schon konkret werden.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Zu Deinem durch das GG angeblich abgesegneten Auslandseinsatz gibt es heute auch noch ein paar Sätze.Leider kann ich aus Zeitgründen im Moment nicht konkret, d.h. mit Beispielen antworten.Spätestens am frühen Abend gibt es dann was für (auf?) die Augen . *g Grüße, K.
Ok, ich guck später nochmal rein ;)


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 17:14
"Ich bin Jurist"

auch keine gegenmitter gegen einen benebelten geist...

ungerechrfertigte durchsuchungen ob nurn real oder digital
chips in ausweise die nachweislich die sicherheit sogar verringern
die regierung die einen trojaner "benutzt"
politik die sich durch wirtschaftler beeinflussen lässt
und sogar selbst gesetze ändert nur damit eine handlucg danach nichtmehr illegal ist
die liste ist lang


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rasco ehemaliges Mitglied

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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 17:47
@Gabrieldecloudo

Je nu... das sind nun denn genau diese Verpauschalierungen, die ich als benebelnd bezeichnen würde:
Zitat von GabrieldecloudoGabrieldecloudo schrieb:ungerechrfertigte durchsuchungen ob nurn real oder digital
nenne mir ein solches Institut, das nicht GG-konform wäre!
Zitat von GabrieldecloudoGabrieldecloudo schrieb:chips in ausweise die nachweislich die sicherheit sogar verringern
was ist daran nicht GG-konform?
Zitat von GabrieldecloudoGabrieldecloudo schrieb:die regierung die einen trojaner "benutzt"
tut sie das? Das BVerfGE hat hierzu Grenzen gesetzt, und die sind durchaus konform einer verfassungsmäßigen Ordnung!
Zitat von GabrieldecloudoGabrieldecloudo schrieb:politik die sich durch wirtschaftler beeinflussen lässt
aber die Volksmehrheit will es ja genau so und nicht anders! Oder wie erklärst du dir die hohe Popularität genau jener wirtschaftslobbyfreundlichen Parteien sonst? Und da dem Volk offenbar die Bestrebungen einer CDU/CSU in dem Punkt offenbar immer noch nicht genug sind, wählt es neuerdings sogar zunehmend FDP.
Zitat von GabrieldecloudoGabrieldecloudo schrieb:und sogar selbst gesetze ändert nur damit eine handlucg danach nichtmehr illegal ist
das wäre mir aber neu, dass wir hier eine neue Legislative hätten ;)


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Koriander Diskussionsleiter
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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 18:43
@rasco
"Ich bin Jurist, und alleine schon deshalb mit der Materie befasst..." *gg

Allein die akademische Bildung schützt nicht vor Unwissenheit oder gar Torheit, ich weiß wovon ich schreibe *g



Ich will hier nur einige konkrete Beispiele für den Grundrechteabbau, und auch den verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Ausland und im Inneren skizzieren.

Der in den meisten westlichen Nationen vordergründige, staatliche Antiterrorkampf hat sich meineserachtens längst als Gefahr für Demokratie, Bürgerrechte und Rechtsstaat erwiesen. Politiker, die weiter an der nationalen Bespitzelungs- und Überwachungsschraube drehen, sind strenggenommen selbst ein Fall für den Verfassungsschutz.


Alle verfassungswidrigen Aktionen der Behörden und den sukzessiven Grundrechteabbau konkret und komplett abzubilden, würde mehrere Bücher füllen.
Deshalb kann ich nur noch einmal auf den jährlichen „Grundrechte-Report“ verweisen. Der letzte, „Grundrechte-Report", ist im Mai 2008 im Fischer-Taschenbuchverlag erschienen (ISBN 9783596179251) und auf
„Menschenrechte in Zeiten des Terrors, Kollateralschäden an der Heimatfront" von Rolf Gössner, Konkret Literatur Verlag, Mai 2007 (ISBN 3894582529)


Unser 1949 beschlossene Grundgesetz wurde mehrfach modifiziert bis entkräftet.
Je nach politischer und herrschaftsökonomischer Erfordernis, vertreiben Politiker und Behörden die Lasten dieser Grundrechte und Pflichten durch willkürliche Verfügungen, (Kontrolle und Bespitzelung der Bürger, ) Notstandsgesetze und Verschiebungen der Zuständigkeit, aber auch durch offenen Verfassungsbruch.


Verfassungswidriger Einsatz der Bundeswehr im Ausland (ein paar Stichpunkte):


Die seit einigen Jahren zu beobachtende weltweite Beteiligung der Bundeswehr an Kriegen- folgt man dem Bundeswehr-Weißbuch: zur Sicherung des „ungehinderten Warenaustausches“ und des „Zugangs zu Rohstoffen“ – ist verfassungswidrig.
Gemäß Artikel 87a des Grundgesetzes ist die Bundeswehr für die
Landesverteidigung aufgestellt. Artikel 26 verbietet Angriffskriege.
Der weltweite US-“Krieg gegen den Terror”, in den die Bundeswehr immer weiter verstrickt wird, ist selbst Terror.

Nach höchstrichterlichem Urteil war der AWACS-Einsatzbefehl über der Türkei 2003 verfassungswidrig, nur ein anrüchiges Produkt aus der rot-grünen Giftschmiede unter Bundeskanzler Schröder, die AGENDA und die in der abgeleiteten Sozialgesetzebung integrierte Zwangsarbeit für Hartz IV-Empfänger deren Meisterstück.

Im Inneren wurde das Militär verfassungswidrig eingesetzt bei der Fußball-WM, beim G8-Gipfel in Heiligendamm, beim Papstbesuch etc., übernahm Polizeiaufgaben....


Abbau von Grundrechten (ein paar Stichpunkte)

Nachstehend fasse ich mal ein paar Zitate zusammen, die meine Thesen stützen:

Grundrechteabbau: z.B. die Versammlungsfreiheit
Vor 59 Jahren, am 23. Mai 1949, trat das Grundgesetz in Kraft. Seine ersten 19 Artikel sind die Grundrechte. Die Versammlungsfreiheit ist durch Art. 8 festgeschrieben,sehr weitgehend im 1. Satz: "AlleDeutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und
ohne Waffen zu versammeln." Die Möglichkeit zur Einschränkung durch ein Gesetz
sieht der 2. Satz vor. Ein solches Gesetzwurde 1953 beschlossen und erfuhr u.a.
1978 und 2005 Veränderungen. Es legt eine Anmeldepflicht innerhalb von 48 Stunden fest und diverse weitere Einschränkungen. Mit der sog. Föderalismusreform von 2006 ist das Versammlungsrecht von der Zuständigkeit des Bundes in die der Länder übergegangen. Die CSU hat die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen und den Entwurf eines Versammlungsgesetzes für Bayern vorgelegt, das weitgehende Einschränkungsmöglichkeiten der Versammlungsfreiheit vorsieht...“
Zur Meinungsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung:
„Die Bundesanwaltschaft führte rechtswidrig Razzien gegen Kritiker aus
Der Bundesgerichtshof BGH entschied: die Durchsuchung von 40 Wohnräumen und Kulturzentren in sechs Bundesländern mit 900 Polizisten im Einsatz (!) am 9. Mai 2007 bei Kritikern der Globalisierung und des Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm war rechtswidrig. Die Generalanwaltschaft war überhaupt nicht zuständig. Az: StB 12/07, 13/07, 47/07; Sz, 5.1.2008, S. 1.“
Die Autoren der Grundrechte-Reporte belegen Verstöße und Mißachtung aller Grundrechte durch Politiker oder Behörden.

Der aktuell betriebene Abbau von Grundrechten durch Schäuble & Co. dürfte hinlängst bekannt und auch aus der aktuellen Medienberichterstattung entnehmbar sein.
Stichpunkte: Lauschangriff, BKA-Gesetze, Online-Durchsuchung, Bundestrojaner...

Dieser Abbau demokratischer Rechte wird tatsächlich im ICE-Tempo betrieben. Das Grundgesetz verbietet dieses demokratiefeindliche Treiben eindeutig und deshalb sind

all die politischen Funktionäre und Amtsträger, die den Grundrechteabbau derart massiv betrieben selbst dringende Fälle für den Verfassungsschutz.

Aber der Verfassungsschutz heult mit den Wölfen. Bei der zu erwartenden Zuspitzung von Verarmung der Bevölkerung und gleichzeitig, engmaschiger Überwachung, Bespitzelung und anderem Grundrechteabbau , ist die Frage nach dem Recht auf Widerstand nicht nur legitim, sondern dringend geboten.


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 18:48
" FDP und Linke zu BND-Irak-Affäre - Bundesregierung begeht "Verfassungsbruch" durch "skandalöse Missachtung" der Justiz"

Dass die Berliner Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU eine Gefahr im Verzug für die Allgemeinheit und die Republik darstellt, kann nach dem gestrigen Skandal im BND-Untersuchungsausschuss nicht mehr geleugnet werden. Die Clique um Kanzlerin Merkel (CDU) und Aussenminister Steinmeier (SPD) ignoriert bereits seit Jahren kontinuierlich das Bundesverfassungsgericht. Gestern kam auch noch der Bundesgerichtshof (BGH) dazu.

http://www.radio-utopie.de/2009/03/06/FDP-und-Linke-zu-BND-Irak-Affaere-Bundesregierung-begeht-Verfassungsbruch-durch-skandaloese-Missachtung-der-Justiz

Passt gerade zum Thema.


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Koriander Diskussionsleiter
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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 18:48
@Gabrieldecloudo
(siehe oben, auch an RRRasco), habe vergessen Dich anzuschreiben, bin ähnlicher Ansicht.


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Koriander Diskussionsleiter
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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 19:02
@antigone44
Danke für den link.
Kann Deine Enschätzung nur bestätigen.

LG.K


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06.03.2009 um 19:05
@Koriander

Kein Problem, die Warheit muss aufgedeckt werden. :D


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06.03.2009 um 20:22
@rasco

"nenne mir ein solches Institut, das nicht GG-konform wäre!"
als vorsorglich zum g8 gipel hausurchsuchungen statfanden
ohne genehmigung und im nachhinein stellte sich heraus ohne gründe berechtigung oder erlaubnis


"was ist daran nicht GG-konform?"
recht auf informationelle selbstestimmung ... gibts das überhaupt noch ?


"das wäre mir aber neu, dass wir hier eine neue Legislative hätten"
da gab es mal einen gesetztesentwurf(o.ä.) der gegen irgenwas verstossen hat
>hat man einfach as entsprehende gesetz geändert


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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 20:58
da gab es mal einen gesetztesentwurf(o.ä.) der gegen irgenwas verstossen hat
>hat man einfach as entsprehende gesetz geändert


Na und? Es gibt Gesetze, die sind auf Ewigkeit geschützt und es gibt Gesetze, die sind es nich.....und wenns dir komisch vorkommt ---> Bundesverfassungsgericht.

Denn die Herren Verfassungsrichter haben schon so manchem Politiker ne Watsche verpasst. Erst letztens in Sachen Datenschutz. Aber das BVG greift nur auf Antrag ein, das sollte man schon wissen.


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Koriander Diskussionsleiter
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06.03.2009 um 21:09
"Aber das BVG greift nur auf Antrag ein, das sollte man schon wissen..."

Wenn es denn dazu kommt, im Sinne der Verfassung und nicht im Sinne irgendeiner politischen Färbung....und selbst wenn mal Politiker in die verfassungsrechtlichen Schranken verwiesen werden, was nützt das,
wenn die den Richterspuch ignorieren, oder klammheimliche Absprachen mit fremden Geheimdiensten treffen, die Öffentlichkeit bewußt täuschen, wahlbezogen 'Frieden' schreien aber tatsächlich Geheimdienstler einsetzen, die den Amis Koordinaten für Raketenbeschuss nennen...


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rasco ehemaliges Mitglied

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06.03.2009 um 21:14
Ups... soviele wurde hier schon wieder geschrieben. Vor allem der Threadersteller hat hier viel Engagement reingelegt. Ok, ich fange am besten von hinten nach vorn an:

@Gabrieldecloudo
Zitat von GabrieldecloudoGabrieldecloudo schrieb:als vorsorglich zum g8 gipel hausurchsuchungen statfanden
das ist ein Vorfall, kein Institut. Ein Institut wäre eine eigenständige Rechtsinstallation.
Zitat von GabrieldecloudoGabrieldecloudo schrieb:recht auf informationelle selbstestimmung ... gibts das überhaupt noch ?
wieso sollte es die nicht mehr geben? Ganz im Gegenteil: die verfassungsgerichtliche Sensibilisierung ist in dem Zusammenhang stets angestiegen. Das Thema gelang lediglich zunehmend ins Visier der Medien und Öffentlichkeit, was sich schlichtweg in der rasanten technischen Entwicklung der letzten Jahre begründet.
Zitat von GabrieldecloudoGabrieldecloudo schrieb:da gab es mal einen gesetztesentwurf(o.ä.) der gegen irgenwas verstossen hat
>hat man einfach as entsprehende gesetz geändert
da müsstest du nun schon konkreter werden.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Art. 20 GG Recht auf Gewalt, jetzt ?

06.03.2009 um 21:29
@Koriander

Es bring nichts, hier Pauschalierungen zu diskutieren. Wenn, dann müssen wir schon über konkrete Dinge sprechen. Solche greife ich hier mal aus deinem letzten Posting auf:
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Gemäß Artikel 87a des Grundgesetzes ist die Bundeswehr für die Landesverteidigung aufgestellt. Artikel 26 verbietet Angriffskriege.
Das ist so nicht zutreffend! Art. 87a Abs. 2 GG regelt nur den Einsatz der Streitkräfte, und ist somit durchaus eine geeignete Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr auch nach außen. In Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 GG ist der Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen der NATO somit durchaus verfassungsrechtlich gedeckt.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Nach höchstrichterlichem Urteil war der AWACS-Einsatzbefehl über der Türkei 2003 verfassungswidrig.
Sicher, aber das besagt nichts generell über Auslandseinsätze und auch nicht über speziell diesen Einsatz. Beim AWACS-Einsatzbefehl beging die Bundesregierung schlichtweg eine Kompetenzüberschreitung, weil sie den Bundestag mit ihrer Entscheidung überging.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:...die in der abgeleiteten Sozialgesetzebung integrierte Zwangsarbeit für Hartz IV-Empfänger.
Komm... das ist doch nichts Neues. Solche Arbeitsmaßnahmen gegen Mehraufwandsentschädigung gab es auch schon vor HartzIV. In gewisser Weise gab es soetwas auch schon in der Weimarer Republik ;)
Aber dem BSHG von 1961 war das geläufig; es wurde lediglich durch das SGB II und XII ersetzt. In den frühen 80ern fand das durchaus häufigen Einsatz (vordergründig bei Asylbewerbern) und wurde in den 90ern dann auch auf Deutsche (Sozialhilfeempfänger) ausgeweitet.
Aber zweifellos keine Frage, dass sich das mit HartzIV nochmals erheblich ausgeweitet hat. Über die Verfassungskonformität dieses Instituts lässt sich sicherlich streiten (ich persönlich sehe es auch als verfassungswidrig), doch steht es jedem frei, dagegen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Im Inneren wurde das Militär verfassungswidrig eingesetzt bei der Fußball-WM, beim G8-Gipfel in Heiligendamm, beim Papstbesuch etc., übernahm Polizeiaufgaben....
Das ändert nichts daran, dass die Legalität weiterhin verfassungsgemäß zu bleiben hat. Und gem. Art. 35 GG ist das auf den absoluten Ausnahmefall einer "...Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall..." möglich.
Ein Verfassungsverstoß durch die Exekutive stellt längst nicht das von dir gezeichnete Szenario dar - so wenig, wie Brüche gegen das Strafgesetz die Rechtsordnung in Frage stellen.
Dass unsere konservativen Parteien (und im Übrigen nicht nur unsere) traditionell bisweilen höchst verfassungsfragwürdige Ansinnen verfolgen, bestreite ich hier gar nicht, nur kann daraus längst nicht in der Pauschalität ein Verfall unseres rechtsstaatlich-demokratischen Systems erklärt werden.
Andererseits erfreuen sich unsere konservativen Kräfte trotz Allem großer Unterstützung und Applaus der Wählerschaft, und zwar ganz demokratisch! Und wenn du dir mal Meinungsumfrageergebnisse ansiehst, wirst du feststellen, dass selbst unsere konservativen Volksvertreter noch einen Schutz der Rechtsstaatlichkeit darstellen, denn ginge es nach der Mehrheit unseres (bisweilen offensichtlich schwer verdummten) Volkes, dann würden hier noch ganz andere Zustände herrschen. Sieh dir nur mal an, was abläuft, wenn ein "Kinderschänderfall" durch die Presse geht, und lausche den verfassungsfeindlichen Rufen selbst in deiner unmittelbaren Umgebung. Und dergleichen ist nicht nur in Zusammenhang mit Schwerverbrechen zu vernehmen! Nein, greif nur mal das Thema "Arbeitslose Sozialschmarotzer" auf, und lausche mal, was dazu die Mehrheit äußert.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Grundrechteabbau: z.B. die Versammlungsfreiheit
Kein Abbau, sondern konform mit Art. 8 II GG. Die Meldepflicht nach § 14 I VersG bedeutet keinen Grundrechteabbau, sondern soll letztlich den Schutz von Grundrechten Dritter, sowie einen reibungslosen Verlauf der Versammlung selbst sichern. Es geht dabei ja auch nur um die Anzeige der Versammlung, und nicht um eine Genehmigung. Spontanversammlungen sind davon naturgemäß auch ausgenommen.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:Zur Meinungsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung
Verfassungsverstöße gibt es, es gab sie schon immer, und es wird sie immer wieder geben. Das besagt nichts über die von dir vertretene Grundsätzlichkeit oder gar einem Verfassungsverfall.

Im Weiteren kann ich deiner fast schon verschwörungstheoretischen Zusammenfassung nicht folgen oder zustimmen.


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