@rasco"Ich bin Jurist, und alleine schon deshalb mit der Materie befasst..." *gg
Allein die akademische Bildung schützt nicht vor Unwissenheit oder gar Torheit, ich weiß wovon ich schreibe *g
Ich will hier nur einige konkrete Beispiele für den Grundrechteabbau, und auch den verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Ausland und im Inneren skizzieren.
Der in den meisten westlichen Nationen vordergründige,
staatliche Antiterrorkampf hat sich meineserachtens längst als Gefahr für Demokratie, Bürgerrechte und Rechtsstaat erwiesen. Politiker, die weiter an der nationalen Bespitzelungs- und Überwachungsschraube drehen, sind strenggenommen selbst ein Fall für den Verfassungsschutz.Alle verfassungswidrigen Aktionen der Behörden und den sukzessiven Grundrechteabbau konkret und komplett abzubilden, würde mehrere Bücher füllen.
Deshalb kann ich nur noch einmal auf den jährlichen „Grundrechte-Report“ verweisen. Der letzte, „Grundrechte-Report", ist im Mai 2008 im Fischer-Taschenbuchverlag erschienen (ISBN 9783596179251) und auf
„Menschenrechte in Zeiten des Terrors, Kollateralschäden an der Heimatfront" von Rolf Gössner, Konkret Literatur Verlag, Mai 2007 (ISBN 3894582529)
Unser 1949 beschlossene Grundgesetz wurde mehrfach modifiziert bis entkräftet.
Je nach politischer und herrschaftsökonomischer Erfordernis, vertreiben Politiker und Behörden die Lasten dieser Grundrechte und Pflichten durch willkürliche Verfügungen, (Kontrolle und Bespitzelung der Bürger, ) Notstandsgesetze und Verschiebungen der Zuständigkeit, aber auch durch offenen Verfassungsbruch.
Verfassungswidriger Einsatz der Bundeswehr im Ausland (ein paar Stichpunkte):
Die seit einigen Jahren zu beobachtende weltweite Beteiligung der Bundeswehr an Kriegen- folgt man dem Bundeswehr-Weißbuch: zur Sicherung des „ungehinderten Warenaustausches“ und des „Zugangs zu Rohstoffen“ – ist verfassungswidrig.
Gemäß Artikel 87a des Grundgesetzes ist die Bundeswehr für die
Landesverteidigung aufgestellt. Artikel 26 verbietet Angriffskriege.
Der weltweite US-“Krieg gegen den Terror”, in den die Bundeswehr immer weiter verstrickt wird, ist selbst Terror.
Nach höchstrichterlichem Urteil war der AWACS-Einsatzbefehl über der Türkei 2003 verfassungswidrig, nur ein anrüchiges Produkt aus der rot-grünen Giftschmiede unter Bundeskanzler Schröder, die AGENDA und die in der abgeleiteten Sozialgesetzebung integrierte Zwangsarbeit für Hartz IV-Empfänger deren Meisterstück.
Im Inneren wurde das Militär verfassungswidrig eingesetzt bei der Fußball-WM, beim G8-Gipfel in Heiligendamm, beim Papstbesuch etc., übernahm Polizeiaufgaben....
Abbau von Grundrechten (ein paar Stichpunkte)
Nachstehend fasse ich mal ein paar Zitate zusammen, die meine Thesen stützen:
Grundrechteabbau: z.B. die Versammlungsfreiheit
Vor 59 Jahren, am 23. Mai 1949, trat das Grundgesetz in Kraft. Seine ersten 19 Artikel sind die Grundrechte. Die Versammlungsfreiheit ist durch Art. 8 festgeschrieben,sehr weitgehend im 1. Satz: "AlleDeutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und
ohne Waffen zu versammeln." Die Möglichkeit zur Einschränkung durch ein Gesetz
sieht der 2. Satz vor. Ein solches Gesetzwurde 1953 beschlossen und erfuhr u.a.
1978 und 2005 Veränderungen. Es legt eine Anmeldepflicht innerhalb von 48 Stunden fest und diverse weitere Einschränkungen. Mit der sog. Föderalismusreform von 2006 ist das Versammlungsrecht von der Zuständigkeit des Bundes in die der Länder übergegangen. Die CSU hat die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen und den Entwurf eines Versammlungsgesetzes für Bayern vorgelegt, das weitgehende Einschränkungsmöglichkeiten der Versammlungsfreiheit vorsieht...“
Zur Meinungsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung:
„Die Bundesanwaltschaft führte rechtswidrig Razzien gegen Kritiker aus
Der Bundesgerichtshof BGH entschied: die Durchsuchung von 40 Wohnräumen und Kulturzentren in sechs Bundesländern mit 900 Polizisten im Einsatz (!) am 9. Mai 2007 bei Kritikern der Globalisierung und des Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm war rechtswidrig. Die Generalanwaltschaft war überhaupt nicht zuständig. Az: StB 12/07, 13/07, 47/07; Sz, 5.1.2008, S. 1.“
Die Autoren der Grundrechte-Reporte belegen Verstöße und Mißachtung aller Grundrechte durch Politiker oder Behörden. Der aktuell betriebene Abbau von Grundrechten durch Schäuble & Co. dürfte hinlängst bekannt und auch aus der aktuellen Medienberichterstattung entnehmbar sein.
Stichpunkte: Lauschangriff, BKA-Gesetze, Online-Durchsuchung, Bundestrojaner...
Dieser Abbau demokratischer Rechte wird tatsächlich im ICE-Tempo betrieben. Das Grundgesetz verbietet dieses demokratiefeindliche Treiben eindeutig und deshalb sind
all die politischen Funktionäre und Amtsträger, die den Grundrechteabbau derart massiv betrieben selbst dringende Fälle für den Verfassungsschutz.Aber der Verfassungsschutz heult mit den Wölfen. Bei der zu erwartenden Zuspitzung von Verarmung der Bevölkerung und gleichzeitig, engmaschiger Überwachung, Bespitzelung und anderem Grundrechteabbau , ist die Frage nach dem Recht auf Widerstand nicht nur legitim, sondern dringend geboten.