darthhotz
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Tarifvertrag? Nein Danke!
03.04.2008 um 16:07So die Meinung des Europäischen Gerichtshofes zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen:
EuGH verbietet Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen
Bund, Länder und Gemeinden dürfen ihre Aufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf eine entsprechende Regelung des Vergabegesetzes des Landes Niedersachsen.
Luxemburg - Die Bindung sei nicht gerechtfertigt und verstoße gegen europäisches Recht, erklärten die Richter. Der EuGH widerspricht damit nicht zuletzt der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2006 am Beispiel des Berliner Vergabegesetzes unter anderem festgestellt, dass gesetzliche Regelungen zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen "Gemeinwohlzielen" von "überragender Bedeutung" dienten.
Als Gemeinwohlziele von solcher Bedeutung bezeichneten die Richter unter anderem die Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbs über die Lohnkosten, die Stützung der Ordnungsfunktion der Tarifverträge, die Erhaltung als wünschenswert erachteter Sozialstandards und die Entlastung der Sozialsysteme, die zum Beispiel Lohnersatzleistungen bezahlen müssen.
Im Sinne des EuGH hatte sich dagegen der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums gegen Tariftreuegesetze ausgesprochen. Die Begründung: Oberster Maßstab sollte Wirtschaftlichkeit und Transparenz der Auftragsvergabe sein.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,545074,00.html
Wirtschaftlichkeit geht über Gemeinwohl, EU Recht kann da einfach mal unser Verfassungsgericht aushebeln und den Turbokapitalismus auch bei öffentlichen Aufträgen festschreiben, selbst wenn der Einzelstaat das gar nicht will.
EuGH verbietet Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen
Bund, Länder und Gemeinden dürfen ihre Aufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf eine entsprechende Regelung des Vergabegesetzes des Landes Niedersachsen.
Luxemburg - Die Bindung sei nicht gerechtfertigt und verstoße gegen europäisches Recht, erklärten die Richter. Der EuGH widerspricht damit nicht zuletzt der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2006 am Beispiel des Berliner Vergabegesetzes unter anderem festgestellt, dass gesetzliche Regelungen zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen "Gemeinwohlzielen" von "überragender Bedeutung" dienten.
Als Gemeinwohlziele von solcher Bedeutung bezeichneten die Richter unter anderem die Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbs über die Lohnkosten, die Stützung der Ordnungsfunktion der Tarifverträge, die Erhaltung als wünschenswert erachteter Sozialstandards und die Entlastung der Sozialsysteme, die zum Beispiel Lohnersatzleistungen bezahlen müssen.
Im Sinne des EuGH hatte sich dagegen der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums gegen Tariftreuegesetze ausgesprochen. Die Begründung: Oberster Maßstab sollte Wirtschaftlichkeit und Transparenz der Auftragsvergabe sein.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,545074,00.html
Wirtschaftlichkeit geht über Gemeinwohl, EU Recht kann da einfach mal unser Verfassungsgericht aushebeln und den Turbokapitalismus auch bei öffentlichen Aufträgen festschreiben, selbst wenn der Einzelstaat das gar nicht will.