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Wie eröffnet man eine Partei

14 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1
schuljunge Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:05
Hallo,

was ich mich schon seit eniger Zeit schon länger frage ist,

wie eröffnet man eine Partei?

was sind die Vorrausetzungen?

wo mussman sich anmelden?

darf das jeder ?

usw...

danke scho mafür kompetente antworten

ich wette jetzt entsehen gleich 100 neue pateien O.o

Der Tod rettet Menschenleben
NO HUMANS -



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dahak ehemaliges Mitglied

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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:13
Ich schätze jeder kann eine Partei gründen (solange sie z.B. nicht zu extrem rechts ist).Das Problem wird bloß sein genug Leute auf deine Seite zu bringen.
Dann kommt erstmal die Kommunalebene naja und bis du dann bundesweit die 5%-Hürde schaffts wirds wohldauern ^^

nichts ist ewig


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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:14
Vergiss es!

im Wein liegt die Wahrheit
_____________
in vino veritas



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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:15
Einer der sich Vertseckt...wie will der eine Partei gründen!!

im Wein liegt die Wahrheit
_____________
in vino veritas



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dahak ehemaliges Mitglied

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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:16
Die "Untergrundpartei" ^^

nichts ist ewig


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jever ehemaliges Mitglied

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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:18
Wie wäre es damit, das Parteiengesetz zu lesen? Dort steht alles nótwentige drin.

MfG jever

Verwirrt mich nicht mit Tatsachen!


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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:21
Ich zitire aus der Satzung der APPD:

§4. Rechte und Pflichten
derOrdentlichen Kamernossen und Kamernossinnen
Alle Rechte und Pflichten treten mitEintritt in die APPD in Kraft und erlöschen mit dem Austritt.
§4.1. Rechte
a)Alleordentlichen Kamernossen und Kamernossinnen haben das Recht, durch Beteiligung am
Diskussionsprozeß sowie Teilnahme an pogo-anarchistischer Kultur (trinken, spielen,
geschlechtliches Treiben, Pogo-Tanz, laute Musik etc.) sowie parteiinternen Wahlenund
Abstimmungen am politischen Willensbildungsprozeß in der APPD teilzunehmen.
b)Alle ordentlichen Kamernossen und Kamernossinnen haben das Recht, innerhalb undaußerhalb
der APPD die Positionen der APPD mitzutragen und ihre Ziele und Grundsätzezu unterstützen.
c)Alle ordentlichen Kamernossen und Kamernossinnen haben gleichesStimmrecht, unabhängig vom
jeweiligen Intelligenz- oder Rückverdummungsgrad.
d)Alle ordentlichen Kamernossen und Kamernossinnen haben das Recht, auf denAPPD-eigenen
Internet-Websiten mit anderen Mitgliedern zu kommunizieren, ausdrücklichausgenommen hiervon
sind alle Aufrufe zum Rassenhass, Gewalt und die Diffamierung vonderzeitigen oder ehemaligen
Kamernossen und Kamernossinnen.
e)Alle ordentlichenKamernossen und Kamernossinnen haben das Recht, öffentlich Reden im Sinne
der APPD zuhalten, auch im betrunkenen Zustand.
f)Alle ordentlichen Kamernossen undKamernossinnen haben das Recht, die Ehrenmitglieder der
APPD um Rat zu fragen.
g)Alle ordentlichen Kamernossen und Kamernossinnen haben das uneingeschränkte Rechtauf totale
und ultimative Rückverdummung.
h)Alle ordentlichen Kamernossen undKamernossinnen haben das Recht, durch die Partei im
Rahmen ihrer Fähigkeitengefordert zu werden.
§4.2. Pflichten
a)Alle ordentlichen Kamernossen undKamernossinnen haben die Pflicht, bei allen
Parteiveranstaltungen den Parteiausweismitzuführen.
b)Alle ordentlichen Kamernossen und Kamernossinnen haben allenEhrenmitglieden mit dem ihnen
gebührenden Respekt zu begegnen.
c)AlleAPPD-Parteischriften müssen die APPD-Layoutrichtlinien befolgen, also in schwarz-weiß
gedruckt bzw. in den Schriften Poppl-Laudatio, Koch Fraktur und Fraktur BT gesetztsein. Diese
Regelung dient der Vermeidung von überflüssiger Arbeit. Wer Schriftenverfasst und diese ohne
Rücksprache mit dem Vorstand als offizielle Parteischriftenausgibt, verhält sich parteiwidrig
d)Es ist die Pflicht aller ordentlichenKamernossen und Kamernossinnen, neue Erkenntnisse über
das schnellere Erreichen desZustandes der totalen Rückverdummung sofort dem Parteivorstand
mitzuteilen.
e)Alle ordentlichen Kamernossen und Kamernossinnen haben ihrem Landesverband oderggf. die
Bundespartei unverzüglich über Änderungen der Anschrift, Telefonnummer,E-Mail-Adresse,
Steuerklasse, Familienstandes, Religionszugehörigkeit, Krankenkasse,Solvenz, Konsumverhalten
und Führerscheinbesitz sowie eventuelle Straftatbestände zuinformieren, anderenfalls droht
eventuell der Parteiausschluss durch einSchiedsgericht.
f) Alle ordentlichen Kamernossen und Kamernossinnen sind gehalten,aktiv am Parteileben
mitzuwirken indem sie Werbung machen, Mitglieder anwerben undsich aktiv an der inhaltlichen
Arbeit in den Parteigremien zu beteiligen.
g)Alleordentlichen Kamernossen und Kamernossinnen haben die Pflicht, im Rahmen ihrer
finanziellen Möglichkeiten gemäß der APPD-Satzung die Digitalisierung des täglichenLebens zu
vollziehen. Gesetzeswidrige Verschlüsselungsmethoden beim Versand vonE-Mail sind hierbei im
Rahmen der Parteiarbeit strengstens verboten, um denbundesdeutschen Geheimdiensten jederzeit
Einblick in die absolute Legalität unseresWirkens verleihen zu können. Auch hier gilt die APPDKurzformel
"Legal, legal, immernoch viel legaler!".


auch das ist erlaubt:
Appd.de

Ich bin nicht mehr jung und brauche das Geld.


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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:32
Du brauchst etwa 400 Mitglieder, um als Partei anerkannt zu werden. Hier findest du allesnotwendige.. viel Spaß
http://www.bundeswahlleiter.de/
http://www.bundeswahlleiter.de/unter.htm (Archiv-Version vom 09.02.2006)


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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:33
Ist gar nicht so schwer.

Voraussetzungen für die Gründung einer politischenPartei :

Die Voraussetzungen für die Gründung einer politischen Partei findensich in Art. 21 des Grundgesetzes und in dem Gesetz über die politischen Parteien(Parteiengesetz).

Danach setzt eine Partei eine Vereinigung von Bürgern voraus,die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf diepolitische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im DeutschenBundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild dertatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation,nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eineausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten (§ 2 Abs. 1 desParteiengesetzes).

Die Gründung einer politischen Partei ist zwar grundsätzlichfrei (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz), ihre innere Ordnung muss aber demokratischenGrundsätzen entsprechen (Art. 21 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz). Aus diesem Grunde muss einePartei gewissen Voraussetzungen an ihre innere Ordnung genügen, die in §§ 6 ff. desParteiengesetzes näher dargelegt sind.

Das Parteiengesetz enthält die näherenbundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere Vorschriften über

* verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien, den Begriff der Partei und die Namensgebung
* die innere Ordnung der Parteien
* Grundsätze undUmfang der staatlichen Finanzierung
* die Pflicht zur öffentlichenRechenschaftslegung
* und den Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien.

Hinweise zur Gründung einer Partei

Parteigründung:

* Zur Gründungeiner Partei sind mindestens drei Personen notwendig (Voraussetzung für geheime Wahl).
* Es muss ein Protokoll der Gründungsversammlung erstellt werden.
Das Protokollmuss enthalten: Anwesende Mitglieder, Ort, Datum, Zeit der Versammlung, Protokollführer,Tagesordnung der Versammlung, Unterschrift des Protokollführers.

Eine Parteibenötigt:

* Mitglieder
Drei Mitglieder, die zur Gründung einer Parteimindestens erforderlich sind, werden nach den bisherigen Entscheidungen vonVerfassungsgerichten und Wahlausschüssen auf Bundes- Und Länderebene nicht ausreichen, umdie Ernsthaftigkeit der Zielsetzung an der Vertretung des Volkes im Bundestag und ineinem Landtag nachzuweisen. Eine geringe Mitgliederzahl ist deshalb ein möglicher Grund,Personenvereinigungen nicht als Parteien im Sinne des Parteiengesetzes zu Wahlenzuzulassen.

* Programm
Das Programm sollte das gesellschaftlicheThemenspektrum abdecken, nicht nur einen Punkt umfassen, um der Voraussetzung für einePartei zu genügen, Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen.

*Satzung
Die Satzung muss den Vorgaben des Parteiengesetzes genügen.
*Organisation
Die Festigkeit der Organisation, auch der der innerparteilichenWillensbildung, ist ein Kriterium des Parteiengesetzes für eine Partei. Es bedarf alsoeines gewissen Maßes der innerparteilichen organisatorischen Ausdifferenzierung.
*Vorstand
Um die Partei nach außen zu vertreten, muss ein Vorstand gewählt werden(satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes). Der Vorstand muss aus mindestens dreiMitgliedern bestehen.
* Aktivitäten
Die Absicht, an der politischenWillensbildung teilzunehmen, muss an nach außen gerichteten Aktivitäten erkennbar sein.Dazu gehören auch Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit.

Unterlagen darüber sindbeim Bundeswahlleiter zu hinterlegen.

Eine Partei verliert ihre Rechtsstellungals Partei, wenn sie sechs Jahre weder an Bundestags- noch an Landtagswahlen teilnimmt.

------------------------------------------------------------------------------------------

Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland :

Artikel 9
Vereinigungsfreiheit

(1) Alle Deutschen haben das Recht,Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zweck oder derenTätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßigeOrdnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Artikel 21
Parteien

(1) Die Parteien wirken bei der politischenWillensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung mußdemokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrerMittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, dienach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, diefreiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder denBestand der Bundesrepublik zu gefährden sind verfassungswidrig. Über die Frage derVerfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Auszug aus dem Gesetzüber die politischen Parteien (Parteiengesetz)

Den vollständigen Gesetzestextfinden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters

§ 1
VerfassungsrechtlicheStellung und Aufgaben der Parteien

(1) Die Parteien sind einverfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischenGrundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischenWillensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihmverbürgte öffentliche Aufgabe.

(2) Die Parteien wirken an der Bildung despolitischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sieinsbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politischeBildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Lebenfördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sichdurch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen,auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnenerarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen undfür eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.

(3) Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder.

(4)Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz unddiesem Gesetz obliegenden Aufgaben.

§ 2
Begriff der Partei

(1)Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für denBereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen undan der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen,wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang undFestigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortretenin der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzungbieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.

(2) EineVereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder aneiner Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommenhat.

(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn

1. ihreMitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind
oder
2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichsdieses Gesetzes befindet.



Dann man zu ! Frisch ans Werk. ;)


NICHTS lebt ewig !


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schuljunge Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:33
ich denke mit guten konzepten kann man schon was reissen...

ausserdem guckt eucharnold schwarzenegger an,
was hatte der bitte zu bieten?

oder SPD und CDU?die setzen verschlechtern durch reformen mehr als zu verbessern...

also, wiegründet man ne partei? bzw. wo genau muss man das machen?

Der Tod rettet Menschenleben NO HUMANS -


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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:36
@ Schuljunge

Du brauchst eine Satzung und mindestens zwei Mitglieder, dann packdir die Satzung und 50€ ein und geh auf das Ordnungsamt, die erklären dir den Rest.

Ich bin nicht mehr jung und brauche das Geld.


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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:37
Liest du ein weiter oben.

Ach ja, Arni hat noch nie eine Partei gegründet.
Außerdem ist der im "Land der UNBEGRENZTEN Möglichkeiten":)

NICHTS lebt ewig !


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schuljunge Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 09:37
okay danke für die hilfe,
wer hat interesse in meiner partei mitglied zu werden?
O.o

die AllmysteryPartei (AMP)

wir drehen der Korruption den Hahnzu!
Nieder mit dem Lobbysystem!



Der Tod rettet Menschenleben NO HUMANS -


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Wie eröffnet man eine Partei

03.03.2006 um 10:31
Und DAS erwartest Du von der Almystery-Gemeinde?
Da traue ich der_Biertrinker-partei_ schon eher zu, weltweit frisches Quellwasser als einziges legalesGenussmittel durchzusetzen ...


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