@tommy Hab deine Zahlen mit Erlärungen gefunden.
Das Merz-Steuerkonzept
Beispiele Familien und Singles
Das Steuerkonzept von Unionsfraktionsvize Merz würde nach Beispiel-Rechnungen aus seinem Umfeld für Familien in der Mehrzahl Entlastungen bringen. Aber auch Singles stünden den CDU-Experten zufolge besser da als bisher. Bei Verwirklichung des Merz-Konzepts würden demnach nur diejenigen Nachteile haben, die bisher besondere Steuervergünstigungen genießen - zum Beispiel durch Abzüge der doppelten Haushaltsführung oder durch steuerfreie Nacht- und Feiertagszuschläge.
Grund dafür: Merz will fast alle dieser Vergünstigungen streichen.
Nachfolgend zwei Modellrechnungen nach bisherigem Steuersystem und nach dem von Merz favorisierten Modell.
Modellrechnung 1: Familie
Grunddaten: Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro. Es fallen nach dem bisherigen System keine Werbungskosten über dem Pauschbetrag von rund 1.000 Euro an.
Derzeitige Steuerlast: Vom zu versteuernden Einkommen wird der Pauschbetrag abgezogen. Infolge des Ehegattensplittings sind etwa 49.000 Euro zu versteuern. Das ergibt eine Steuerlast von rund 9.200 Euro. Allerdings erhält diese Familie 3.696 Euro Kindergeld im Jahr. Damit würde die Belastung sich auf 5.504 Euro reduzieren.
Merz-Modell: Wegen der Freibeträge von jeweils 8.000 Euro pro Familienmitglied beträgt das zu versteuernde Einkommen nur 18.000 Euro. Unter Berücksichtigung des Splitting-Vorteils würden die ersten 8.000 Euro jeweils mit 12 Prozent versteuert. Das bedeutet eine Steuerlast auf dieser Stufe von jeweils zwei mal 960 Euro - 1.920 Euro insgesamt. Die restlichen 1.000 Euro werden mit 24 Prozent versteuert. Es fallen dann auf Stufe 2 jeweils zwei mal 240 Euro an (gesamt 480). Die Gesamtbelastung liegt bei 2.400 Euro.
Ergebnis: Beim Merz-Modell stünden der Familie 3.104 Euro mehr zur Verfügung.
Modellrechnung 2: Single
Grunddaten: Ein Alleinstehender verdient 60.000 Euro im Jahr. Er kann nur den Pauschbetrag geltend machen.
Derzeitige Steuerlast: Er muss 59.000 Euro versteuern. Das ergibt eine Steuerbelastung von rund 18.700 Euro.
Merz-Modell: Nach Abzug des Freibetrags von 8.000 Euro muss der Single 52.000 Euro versteuern. Die ersten 8.000 Euro werden wieder mit 12 Prozent versteuert (960 Euro). Für die nächsten 24.000 Euro (bis zur Höhe von 40.000 Euro) gilt der Satz von 24 Prozent. Das bedeutet eine Steuerlast von 5.760 Euro. Für die restlichen 20.000 Euro schlägt ein Steuersatz von 36 Prozent zu Buche. Das ergibt eine Last für diesen Teil von 7.200 Euro. Insgesamt müsste der Alleinstehende dann 13.920 Euro an Steuern leisten.
Ergebnis: Beim Merz-Modell blieben dem Single 4.780 Euro mehr
n-TV 06.11.2003.
Bei jedem Modell hätte man mehr Geld in der Tasche.
Was nimmt der Staat dann noch ein ?
Hier dazu der Reformfahrplan unserer Bundesregierung.
Reformen der Bundesregierung
Der weitere Fahrplan
Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach mit einer Mehrheit von Union und FDP ein Vorziehen der Steuerreform auf 2004 ablehnen. Dann muss sich der Vermittlungsausschuss damit befassen. Auch andere Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung konnten die Länderkammer zuletzt nicht passieren. Wie geht es mit den Reformgesetzen weiter? Der Fahrplan:
13. November: Der gemeinsame Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat kommt zusammen. Die 32 Vertreter dieses mächtigen Gremiums suchen nach einem Konsens. Dafür sind mehrere Sitzungen geplant, weitere möglich. Beratung der folgenden, wesentlichen Vorhaben von Rot-Grün: Reform der Bundesanstalt für Arbeit (Hartz III), Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV), Vorziehen der Steuerreform, Steueramnestie, Pendlerpauschale, Eigenheimzulage, Haushaltsbegleitgesetze, Gemeindefinanzreform, Handwerksordnung, Zuwanderungsgesetz (derzeit in einer Arbeitsgruppe).
26. November: Vermittlungsausschuss
10. Dezember: Entscheidende Sitzung des Vermittlungsausschusses. Vorsitz Henning Scherf (SPD). Aller Voraussicht nach eine Nachtsitzung. Einigt man sich, geht es am 12.12. im Bundestag weiter. Einigt man sich nicht, kommt der Vermittlungsausschuss nochmals am 17.12. zusammen.
12. Dezember: Bei erfolgter Einigung des Vermittlungsausschusses kann der Bundestag über dessen Ergebnisse befinden.
17. Dezember: Ausweichtermin für den Vermittlungsausschuss.
18. oder 19. Dezember: evtl. Sondersitzung des Bundestages und Beratung über Ergebnisse des Vermittlungsausschusses.
19. Dezember: Sollen die Reformgesetze zum 1. Januar 2004 in Kraft treten, muss der Bundesrat nun entscheiden, ob er zustimmt.
n-TV 06.11.2003.
Es geht nur um Streichungen, nicht um Streichungen und Entlastung der Steuerzahler um endlich mal wieder die Kaufkraft zu erhöhen.
Die derzeit angedachten Änderungen unserer Regierung werden von der Opposition bestimmt im Bundesrat blockiert.
Wie man an dem Fahrplan sieht kommt der Merz-Plan genau richtig.
Jetzt kann die Regierung nicht mehr behaupten die Opposition wäre einfach nur dagegen, würde aber keine eigenen Vorschläge machen.
Reicht es wenn eine Vielzahl von Steuersubventionen wegfallen unsere Finanzlöcher auf Bundes wie auch auf Kommunalebene zu stopfen ?
Niemals aufgeben !