@Mr.Christian Wenn man das liest, denkt man, man ist im falschen Film!
Dass ein noch nicht Verturteilter bisher an einer Grundschule arbeiten konnte, mag ja gerade noch angehen. Wenn keine Vorstrafen vorliegen, kann der Arbeitgeber natürlich auch nicht bemerken, dass da eine Anklage wegen Kindesmissbrauch im Raum steht. Vermute ich mal, ich weiß nicht, ob schon eine Anklage im Bundeszentralregister vermerkt wird.
Aber dass bei einem verurteilten Kinderschänder in der Hinsicht dann kein Berufsverbot verhängt wird, ist schockierend!
Schrecklich zynisch ist die Einlassung des Anwalts, der quasi sagt:,,Mein Mandant steht ja nicht auf Grundschüler, sondern nur auf Kinder ab 12, also keine Gefahr."
Pfui!
Die Kritik am Opfer ist verachtenswert (,,hat wohl kein Interesse mehr an der Strafverfolgung") - dass sich das Opfer eines sexuellen Missbrauchs möglicherweise in Grund und Boden schämt und psychisch nicht in der Lage ist, zur Verhandlung zu erscheinen, wird außer Acht gelassen.
Hier werden fast Opfer- und Täterrollen umgekehrt.