@The.Secret:
Nicht? Hast du nicht meine Rechtfertigung eine Gefahr zu prügeln bis sie keinen Mucks mehr macht als "unzivilisiert" bezeichnet? Ich sagte in dem Zusammenhang: "Schon mal was von Zivilisation gehört?"
Auch das ist nämlich nichts weiter als eine Rechtsüberschreitung zum eigenen Wohl.Was meinst du damit? Meine Aussage?
Naja, sehr viele Menschen identifizieren sich mit dem Opfer viel mehr als mit dem Täter, glaubt man Psychologen sind Menschen aber grunsätzlich zu beidem Fähig. Zum Opfer UND zum Täter. Laut denen ist das alles nur eine Frage der Umstände.
Das viele zumindest zu einem Mord fähig werden (lassen wir die Motive mal außer acht) behaupten ja die meisten. Da allerdings in den Augen vieler Menschen Täter eben keine Menschen darstellen sehen sie da selber nicht viel bedenkliches. Ich meine eben auch, dass der Mensch grundsätzlich zu beidem fähig ist, und es letztlich immer eine Frage der Umstände ist. Und genau das, was du hier beschreibst, eben dass viele die Täter nicht als Menschen sehen, und ihnen gegenüber letztlich keine recht viel besseren Verhaltensweisen propagieren, als sie es aber andererseits bei den Tätern ankreiden, ist z. B. so ein Punkt, mit dem ich Probleme habe. Im Prinzip sind es letztlich ganz persönlicher Aggressionen und Probleme, die sich aber recht gesellschaftsfähig auf die Leinwand 'Täter' projizieren lassen - man kann die Sau rauslassen, und ist dabei auch noch so schön gut, agiert man doch damit nur 'für das Gute und Rechtschaffene'.
Hast du in deinem Beruf schon mit beiden Seiten zusammengearbeitet? Ja, ich hatte mit beiden Seiten zu tun.
Das liegt wohl daran das den meisten Leuten sowas bis dato noch nicht zugestoßen ist. Ich tendiere aber dazu zu behaupten das der prozentuale Anteil unter den Opfern welche Vergeltung suchen auch in etwa ähnlich ist wie der unter den bis dato "Verschonten". Wie gesagt.... bei Opfern kann ich es nachvollziehen, nicht aber bei den anderen. Interessant ist, dass z. B. bei den Vergewaltigungsthreads tatsächliche Opfer meist viel besonnener und weitaus weniger dumpf-radikal damit umgehen, als nicht betroffene.
Viele verlangen halt auch Ausgleich, da so manche nicht akzeptieren wollen das Deutschland die ganze Sache auch unter dem Aspekt der Resozialsisierung betrachtet.
Was ich ehrlich gesagt auch teilweise nachvollziehen kann. Viele verkennen aber auch die Bedeutung einer mehrjährigen Haft. Und mit dumpfer Radikalität ist niemandem geholfen - im Prinzip auch nicht den Opfern, denn sie haben im Grunde genommen ganz andere Probleme, als lediglich ungestillte Rache. Im Gegenteil - gerade was einen zivilrechtlichen materiellen Ausgleich betrifft, wäre ihnen mit einer Resozialisierung weitaus mehr gedient.
Aber wenn das letzte Mittel das einzige Mittel ist, so ist es doch gleichzeitig auch das mildeste Mittel? Sollte dies keine Rolle spielen, würde sich dann nämlich die Konsequenz ergeben das es besser ist wegzulaufen oder sich Ohrfeigen zu lassen, wenn das scheinbar mildeste Mittel dennoch zu radikal ist? Wie gesagt... es lässt sich rechtstheoretisch darstellen, kaum aber rechtspraktisch.
Dabei geht mir eine andere Frage durch den Kopf... heißt es nicht immer im Zweifel für den Angeklagten? Schließlich lassen sich scheinbare Notwehrsituationen häufig nicht immer genau nachvollziehen. Eben, und das ist viel schneller ein Fallstrick für dich, denn 'in dubio pro reo' wirkt sich hier nicht einseitig aus, und was deine Position betäfe, so ist es nicht so, dass dir Notwehr zuerkannt wird, soweit nicht das Gegenteil erwiesen, und somit im Unklaren ist, sondern vielmehr verhält sich die Beweislast diesbezüglich genau umgekehrt. Im Gegenzug dazu ist aber zunächst die Schädigung des vermeintlichen Angreifers zu deinen Lasten erstmal erwiesen. Selbst bei Erbringung der Beweislast können sich weitere Hürden stellen, z. B. der Aspekt einer Notwehrprovokation, der sich zumindest indiziell schnell ergibt.
Mal abgesehen, dass es im Reallife sowieso meist anders aussieht, als hier viele Forenrabos groß tönen "boah, ich würde den zusammenschlagen bis...", "bei mir hätte er keine chance..." etc.pp, und dies eher seltener als häufig der Fall ist oder gar gelingt, gilt überdies: die Einschätzung, es wäre Notwehr, einen Angreifer soweit abzuwehren, bis er keinen Mucks mehr macht, ist dezidiert falsch. Notwehr umfasst ausschließlich die Notsituation, d. h. solange die Angriffshandlung stattfindet. Alles, was darüber hinaus geht ist per Definition auch keine Überschreitung der Notwehr mehr, und bewegt sich mithin selber bereits im Bereich einer voll haftbaren Straftat.
Drum... so easy, wie es sich rechttheoretisieren lässt, ist die Sache mit der Notwehr nicht - ganz im Gegenteil; in der Rechtspraxis hat da schon mancher aus eben eines solchen Verständnisses eine recht böse Überraschung erfahren müssen. Und in dem Falle einer Ohrfeige in consequentia einer Tötung halte ich die rechtspraktischen Aussichten eines Freispruchs für nahezu ausgeschlossen. Innerhalb einer sequentiellen rechtstheoretischen Isolation lässt sich nahezu jeglicher Leitsatz aus der Rechtspraxis gegenhypothetisieren, doch nützt es niemandem im hinlänglichen Rechtsalltag, sondern allenfalls einer Annäherung der Logik einer bestimmten Rechtsnorm, wie sie die Literatur als Grundlage verwendet, und sich nicht selten selbst der Student mit der Rechtspraxis verwechselt.