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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

233 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Gericht, Täter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:34
@Gentian
Wenn ich das als Nichtjurist richtig verstehe, dann ist der Opferanwalt letztlich ja das gleiche wie ein "normaler" Anwalt eines Nebenklägers

Ich sehe da nur keine große Einflußmöglichkeit eines Anwalts über das was der Staatsanwalt schon macht, ist ja kein heikles Thema wie der NSU Prozess.

Aber ich persönlich würde Nina ja nach wie vor raten, jemand wie den Weißen Ring zu fragen, der sich vermutlich besser damit auskennt als wir (inkl mir selbst) Allmyaner.


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:34
@Gentian
Genau.Wir als Eltern sind die Nebenkläger und möchten unbedingt von unserer Anwältin vertreten werden,die allerdings meint es wäre nicht notwendig...
Ich war selber vor paar Jahren schon mal Nebenklägerin und hatte aber einen Anwalt der mir zur Seite stand,weil ich das selber hätte nicht schaffen können.Und nun soll ich Nebenklägerin für mein Kind sein ? Als Nebenklägerin habe ich Rechte Fragen zu stellen an die Zeugen,Anträge zu stellen und den ganzen Kram und wenn da irgendwas schief läuft,weil ich da irgendwas nicht richtig verstehe,weil ich eben keine vom Fach bin, dann haben wir Probleme.Es geht hier ja nicht um mich sondern um mein Kind,für das ich hier das beste machen möchte.

Jetzt ist das Problem...wenn ich den Anwalt wechsle was sagt meine Rechtschutz dazu die haben mir den ersten Anwaltstermin bezahlt...wie lange dauert das dann wieder,ich möchte so schnell wie möglich Akteneinsicht haben.Bis heute weiss ich noch nichts ins Detail,weil mein Sohn darüber nicht sprechen will...das ist momentan echt heftig ich möchte nichts falsch machen,aber muss mich wohl an einen Opferanwalt wenden Müssen.Meine Anwältin ist gerade mal spezialisiert auf Familienrecht und Erbrecht.

Ich habe vom Gericht Garnichts bekommen,das ich Nebenklägerin bin oder sonst was.NICHTS. Und komischerweise hat meine Anwältin auch erst von mir erfahren wann Verhandlung ist.Sie hat absolut nichts bekommen,vielleicht noch nicht mal die Akten....


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:45
Zitat von GentianGentian schrieb:Aber 5 jahre bewährungszeit auf ein jahr freiheitsstrafe habe ich so noch nie gehört..
Aber es spräche nichts dagegen.
Zitat von rambaldirambaldi schrieb:letztlich ja das gleiche wie ein "normaler" Anwalt eines Nebenklägers
Genau.
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:die allerdings meint es wäre nicht notwendig...
Womit sie vermutlich recht hat.
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Es geht hier ja nicht um mich sondern um mein Kind,für das ich hier das beste machen möchte.
Hast Du irgend einen Grund, der Staatsanwaltschaft zu misstrauen?
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Ich habe vom Gericht Garnichts bekommen
Das ist eben eine Holschuld.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:46
@Nina75
... weil mein Sohn darüber nicht sprechen will...
Als Nebenklägerin habe ich Rechte Fragen zu stellen an die Zeugen, ...
Erhoffst du, über die Akteneinsicht das zu erfahren, was dir dein Sohn nicht sagen möchte?


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:12
@emz
Ja im allgemeinen wie und was da genau war,wie genau es dazu gekommen ist...allgemein was die Zeugen ausgesagt haben...das einzige was ich weiß das es zu heftig war und wir bis heute darunter leiden...

@kleinundgrün
Ich misstraue der Staatsanwaltschaft ja garnicht,nur werden mir als Nebenklage entweder Fragen gestellt,bei denen ich Angst habe die nicht richtig zu beantworten oder in dem Moment nicht weiß was ich antworten könnte/sollte...und welche Fragen ich da selbst stellen kann/darf usw ich will nicht heulend neben meinem Kind sitzen sondern dafür kämpfen das die Täter hart bestraft werden und mein Kind so gut wie möglich verteidigen.

Ist das Opfer eigentlich der erste der eine Aussage macht ?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:29
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:nur werden mir als Nebenklage entweder Fragen gestellt
Nein. Jedenfalls keine, die irgenwie "problematisch" sein könnten. Wie gesagt, eine Nebenklage DARF man führen, man MUSS nicht. Wenn Du nichts sagst, passiert nichts. Dann hält die Staatsanwaltschaft eben alleine das Plädoyer.

Ganz ehrlich: Ich denke nicht, dass es hinsichtlich des Strafmaßes einen Unterschied macht, ob nun noch eine Nebenklage statt findet oder nicht.
Mit einer Nebenklage hast Du einfach die (psychologisch relevante) Möglichkeit, "mitzuwirken".
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Ist das Opfer eigentlich der erste der eine Aussage macht ?
Der Angeklagte. Das Opfer ist Zeuge und kommt später dran (bei Bedarf).

Kleine Info:

http://www.brennecke.pro/178393/Der-Strafprozess--Ablauf-der-Hauptverhandlung (Archiv-Version vom 02.04.2015)

oder google nach "ablauf strafprozess"


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:34
In der Ladung steht nämlich : Personen,die als Zeugen geladen sind,ist es nicht gestattet,vor der eigenen Vernehmung im Sitzungssaal (Zuhörerraum) anwesend zu sein.

Es sind 3 angeklagte Täter (gegen die ich Anzeige gemacht habe,weil mir das bei der polizeilichen Vernehmung so gesagt wurde das ich es genau gegen die 3 machen kann) und die 3 Täter sagen dann als erstes aus ? Und ich als Nebenklägerin darf da auch nicht mit dabei sein ? Ich bin ja keine Zeugin in dem Sinn...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:41
Zitat von Nina75Nina75 schrieb: Und ich als Nebenklägerin darf da auch nicht mit dabei sein ?
Doch. Das darfst Du.
Zitat von Nina75Nina75 schrieb: und die 3 Täter sagen dann als erstes aus
Genau.

Wo ist das Problem?


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:44
@kleinundgrün
Solange ich da dabei sein darf wenn diese Idioten aussagen bin ich ja beruhigt,auch wenn mich das glaube ich sehr nervlich mitnehmen wird.Täter sagen meistens nur in ihrem eigenen Sinne aus,und ob ich mir das als Mutter anhören kann,aber ich Muss ich will für mein Kind stark sein !


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:46
@Nina75

Ruf doch mal beim amtsgericht an...versuche die staatsanwaltschaft zu erreichen. Eventuell kann euch dort jemand einen anwalt empfehlen....ich habe auch schon den anwalt gewechselt, meine versicherung hat da nichts dagegen, wenn du erst 1 gespräch hattest...versuche es. Meine rechtschutz empfiehlt mir auch regelmässig passende anwälte. Die amtsgerichte findest du im netz oder dem örtlichen.

Oder aber hier: http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/opferanwalt.php


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:46
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Solange ich da dabei sein darf wenn diese Idioten aussagen bin ich ja beruhigt
Wenn du das willst, ist die Nebenklage in der Tat das richtige Mittel. Aber warum willst Du das?
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Täter sagen meistens nur in ihrem eigenen Sinne aus
Wahrscheinlich.
aber ich Muss ich will für ein Kind stark sein
Du musst Dir das aber nicht an tun. Es bringt nichts und wenn es Dir schadet ...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:50
@Nina75
Ich frage mich, warum spricht dein Sohn nicht mit dir über das Geschehene, und ich wunder mich, dass du dich nicht fragst, warum er das ablehnt. Er wird seine Gründe haben. Vielleicht solltest du die respektieren und dem Prozess fernbleiben?

Deinen Ansatz "... dafür kämpfen das die Täter hart bestraft werden ..." kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Sollte nicht im Vordergrund stehen, dass es deinem Sohn gut geht?


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:57
@kleinundgrün
Das schlimmste ist das ich nicht weiss ob ich mich dann zurückhalten kann wenn ich irgendwas höre,in welcher Art auch immer,was gegen mein Kind ist,das ich da nicht ausflippe...Diese Jugendlichen,so wie ich gehört habe tun einen auf "obercool" und provozieren...

@Gentian
Danke.Eher werde ich eventuell die Staatsanwältin anrufen,die dafür zuständig ist.

@emz
Er hat schon mit mir gesprochen,und mir erzählt was war aber eben nicht ins Detail und nicht alles auf einmal sondern immer wieder mal was.
Und natürlich will ich das es meinem Sohn gut geht und das aber auch,dafür was er erleiden musste,die Täter eine ordentliche Strafe bekommen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 14:59
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Das schlimmste ist das ich nicht weiss ob ich mich dann zurückhalten kann wenn ich irgendwas höre,in welcher Art auch immer,was gegen mein Kind ist,das ich da nicht ausflippe...Diese Jugendlichen,so wie ich gehört habe tun einen auf "obercool" und provozieren...
Dann verstehe ich nicht, was du mit der Nebenklage erreichen willst. Sei bei Deinem Sohn, das hilft vermutlich mehr.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 15:07
@Nina75
Hast du deinen Sohn gefragt, ob er will, dass du als Nebenklägerin dabei bist?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 15:16
Bei einem versuchten Totschlag muss bewiesen werden können das die Täter sich darüber bewusst waren das die schläge das Opfer töten können. Desweiteren prüft die Staatsanwaltschaft bei welcher klage größtmögliche Erfolgsaussichten bestehen. Nicht zu vergessen das nach Jugendstrafrecht geurteilt wird.

Und nochmal die Frage gefährliche oder schwere Körperverletzung? Das ist entscheidend beim Strafmaß.

Generell gibt es nicht mehr als 10 Jahre. Bei Körperverletzung wohl nicht mehr als fünf. Die Strafe dient auch eher als erzieherische Maßnahme.


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Bodo ehemaliges Mitglied

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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 15:33
Zitat von 5ting5ting schrieb:muss bewiesen werden können das die Täter sich darüber bewusst waren das die schläge das Opfer töten können.
Da finde ich eben, dass man sich darüber doch bewusst ist, wenn man einem Opfer den Schädel wegtritt. Aber gut, alles kann ich eben nicht verstehen :D


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27.01.2015 um 15:35
@Bodo
Da darf man aber eben auch das alter nicht vergessen. Theoretisch sollte man meinen ist man sich in dem alter seiner taten bewusst. Kann man aber auch die folgen abschätzen?


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Bodo ehemaliges Mitglied

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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 15:38
@5ting
Ja, das stimmt. Aber Wiederholungstäter, Opfer ist 16. Würd die Täter da auch auf ca. 16 schätzen. Und mit dem Alter darf man bei uns rauchen, Alkohol trinken und wählen gehen :D


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27.01.2015 um 15:43
@Bodo
Ich kam noch nicht dazu alles hier zu lesen. Aber auch bei wiederholter tat bleibt die Frage.
Das zeigt dann nur das vorherige Maßnahmen nicht gegriffen haben. Und wie gesagt die Strafe ist auch weniger Strafe mehr Erziehung. Und da scheint die Pädagogik erstmal versagt zu haben.


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