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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

233 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Gericht, Täter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 16:13
@emz
Hab meinen Sohn noch garnicht gefragt bzw haben über die Nebenklage noch nicht gesprochen,wie das abläuft usw das ich dabei bin,möchte er auf jeden Fall das er nicht alleine ist und unterstützt wird und das ist selbstverständlich.Ich dachte mir ja anfangs das die Anwältin da dabei ist nun sagte sie aber ich müsse da alleine mit meinem Sohn hin.Sollte ich keinen haben der mich als Nebenklägerin vertritt dann lasse ich das auch wohl lieber sein oder halte mich komplett zurück während des Verfahrens.Ich zwinge mich da ja nicht rein,aber sollte es sehr wichtig sein werde ich es wohl müssen und das beste daraus machen.

Jetzt muss ich das absprechen,wie und was...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 16:19
@Nina75
Nochmal gefährliche oder schwere Körperverletzung?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 16:25
@Nina75
Ich nehme mal an, dass dein Sohn psychologisch betreut wird. Vielleicht solltest du dich mit dem Therapeuten kurzschließen und dein weiteres Vorgehen diesbezüglich abstimmen.

Aber lass deinem Sohn Raum, selbst zu entscheiden und gestatte ihm, dir nicht alles zu erzählen, ohne dass du hinter seinem Rücken Akteneinsicht möchtest und Entscheidungen triffst.


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 16:42
@5ting
gefährliche Körperverletzung...

@emz
Ja natürlich...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 16:44
@Nina75
Bei einer gefährlichen körperverletzung ist das Strafmaß höher. Sorry XD


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 16:50
Zitat von LaucottLaucott schrieb:Hab da nochmal was gefunden:)
Du verwechselst das, wie schon durch @kleinundgrün vermutet, die Laufzeit der Bewährung mit der maximalen Höhe der Freiheitsstrafe die zur Bewährung ausgesetzt werden darf.

Die max. Länge des Freitheitsentzuges die zur Bewährung ausgesetzt werden kann sind die von mir genannten 2 Jahre (§57 StGB). Die Laufzeit (Bewährungszeit) ist in dem von Dir genannten §56a geregelt.

Deine Aussage war:
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Das Urteil: 3 Jahre auf Bewährung.
Dies würde bedeuten 3 Jahre Freiheitsstrafe (hier muss §57 StGB herangezogen werden) wären zur Bewährung (geregelt durch §56 StGB) ausgesetzt worden. Das ist aber in Deutschland nicht möglich.

Ich hoffe Du verstehst den Unterschied und den Zusammenhang nun etws besser :)


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 17:02
@5ting ist doch super.Nur bei Jugendlichen ?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 17:15
Zitat von 5ting5ting schrieb:Bei einer gefährlichen körperverletzung ist das Strafmaß höher.
gefährliche KV:
... Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ...

schwere KV:
... so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ...
... In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ...

Bitte nicht einfach irgend was raten.

Und im Jugendstrafrecht sieht es eh anders aus. Und grundsätzlich hängt das Strafmaß am Einzelfall. Da werden die Handlungen, die Verletzungen und die Motive der Angeklagten berücksichtigt (und auch deren Vergangenheit - soweit zulässig).


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 17:15
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Nur bei Jugendlichen ?
Wie meinst Du das? Ob es nur Unterschiede im Jugendstrafrecht gibt in Bezug auf die Höhe der Bestrafung der verschiedenen Arten von Körperverletzung? Dann: Nein.

Wenn die Täter zwischen 18 und 20 Jahre als sind wird meistens noch das Jugendstrafrecht genommen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 17:20
@kleinundgrün
Bitte richtig lesen und nicht nur Halbwahrheiten schreiben.

@Nina75
Die Täter bekommen eh Jugendstrafe. Da sie ja wie du sagtest zum Tatzeitpunkt u18 waren.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 17:24
@Nina75
Es geht auch nicht darum die Täter so hart wie möglich zu bestrafen. Sie sollen schließlich noch aus Fehlern lernen!


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 17:29
Zitat von 5ting5ting schrieb: und nicht nur Halbwahrheiten schreiben.
Was stimmt denn an den Angaben von @kleinundgrün deiner Meiung nach nicht und ist "Halbwissen".
Zitat von 5ting5ting schrieb:Es geht auch nicht darum die Täter so hart wie möglich zu bestrafen. Sie sollen schließlich noch aus Fehlern lernen!
Interessant, natürlich nicht falsch, aber immer wieder interessant: Hier wird (aber nur mMn) eben Täterschutz vor Opferschutz gestellt. Wer durch einen beschuhten Tritt an den Kopf eines am Boden liegenden ein Versterben des Opfers billigend in Kauf nimmt, muss hart und unnachgiebig bestraft werden. Ansonsten ist (auch hier nur meine Meinung) das Signal das Falsche.
Wer anderen physischen Schaden zufügt (der auch mit psychischen einhergehen kann) gehört sofort und unnachgiebig bestraft. Aber, das ist auch nur meine Meinung....


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 17:36
@Hawkster
Wikipedia: Körperverletzung (Deutschland)

Das ganze hat auch nichts mit Täter Schutz zutun. Bei Jugendlichen ist das zum Glück so das man an erzieherische Maßnahmen denkt.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 17:46
@5ting

Dann schau dir das genauer an:

Schwere KV

gefährliche KV
TBei Jugendlichen ist das zum Glück so das man an erzieherische Maßnahmen denkt.
Zum Glück? Ich bin ja gerne bereit einem jungen Menschen eine "Schonfrist" einzuräumen bei Dingen wie Diebstahl oder solch einem Kram, aber wer andere Menschen ohne Not verletzt, schwere, dauerhafte Verletzungen oder Tod billigend in Kauf nimmt , darf nicht mehr geschont werden. Solch ein Pack gehört sofort und für lange Zeit in Haft.... Wer keinen Respekt vor der Gesundheit, Unversehrtheit und de Leben anderer hat, hat auch kein Recht auf Milde in welcher Form auch immer. Das ist als spucke man den Opfern in Gesicht. Keine Gnade für solch ein Pack.


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 19:48
@Hawkster
So ist es.Einer von den Tätern hatte schon Sozialstunden abgeleistet wegen Körperverletzung.Und auch anderer Delikte.
Die Ermittlungen dauerten jetzt 1 Jahr.Auf die Anfrage bei der Polizei hieß es mal es ist eine etwas grössere Ermittlung,da wäre noch einiges...deswegen dauerte das so lange.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 19:52
@Nina75
Erstmal wird niemand verurteilt bevor es der Richter macht :)

Und nein so ist es nicht!
Wo kommen wir hin wenn jugendliche nur bestraft werden?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 20:16
Zitat von 5ting5ting schrieb:Wo kommen wir hin wenn jugendliche nur bestraft werden?
Vielleicht möchtest Du Gewalttätern noch ein zusätzliches Taschengeld und einen Knüppel schenken, damit sie das nächste Mal nicht mit den Händen und Füssen jemanden schweren körperliche Schaden zufügen können.
Echt... wenn ich so einen Scheiss lese... die armen, armen Jugendlichen.... wollen doch nur Spass haben und da ist das einschlagen auf Unterlegene natürlich legitim...
Und wo kommen wir hin wenn wir gewalttätige Jugendliche nicht bestrafen? Die lachen über Justiz und Opfer und suchen sich den nächsten.. und Du verteidigst sowas und solche? Toll, ganz toll.... Du hast wahrscheinlich auch ein Rechtfertigung für die armen, prügelnden Jugendliche? Schlimme Kindheit? Langeweile? Gesellschaft schuld? Mami doof? .... Ich könnte kotzen wenn ich gewisse Dinge lese.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 22:01
Bei Gerichtsterminen müssen sie mind. Einen Verteidiger haben. Ohne Verteidiger sind sie aufgeflogen, Vorallem, wenn sie keine Juristischen Vorkenntnisse besitzen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 09:47
Zitat von DerVorleserDerVorleser schrieb:Bei Gerichtsterminen müssen sie mind. Einen Verteidiger haben. Ohne Verteidiger sind sie aufgeflogen, Vorallem, wenn sie keine Juristischen Vorkenntnisse besitzen.
Wen meinst Du? Die Täter? Die bekommen ihren Anwalt, auch wenn sie sich selbst keinen leisten können. Die Opfer werden zunächst einmal durch die Staatsanwaltschaft "vertreten", zivilrechtliche Schritte durch das Opfer (oder dei Eltern/Vorund etc.) sind dann wieder eine andere Geschichte.
Als Nebenkläger ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich. Der besondere Vorteil eines Anwalts für den/die Nebenkläger ist: Ohne Rechtsanwalt kein Recht Akteneinsicht.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:12
@Hawkster
Es geht mir nach wie vor nicht darum Täter zu schützen. Das geht beim geschädigten vor! Und die Täter gehören bestraft keine Frage aber auch nicht sinnlos zu hoch. Dafür haben wir das Jugendstrafrecht! Es wäre falsch jugendliche Täter so fallen zu lassen.


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