Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

233 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Gericht, Täter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Nina75 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:04
Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade total aufgeregt.Haben jetzt am 5.03. Verhandlungstermin.Mein Sohn,16 ist Januar 2014 Opfer einer gefährlichen Körperverletzung geworden.Es waren mehrere dabei aber davon 3 Täter,mittlerweile volljährig,angeklagt worden.Sie haben ihn zu Boden geworfen,festgehalten und mit Füßen gegen Kopf und Kiefer getreten.Er musste ins Krankenhaus.Diagnose starke Schädel und Kieferprellung,aufgeplatze Lippe und Hämathome im Gesichtsbereich :( Frage mich warum das nicht versuchter Totschlag ist !?
Die Täter sind Wiederholungstäter.
Eine Anwältin haben wir auch,bei ihr haben wir erst übernächste Woche einen Termin,sie wird aber bei der Verhandlung nicht dabei sein...wieso finde ich komisch.Ich als Mutter bin Nebenklägerin ? Wie soll ich das machen ? 😕 Was gibt es zu beachten bei so einer Verhandlung ? Was könnte die Täter für eine Strafe erwarten ? Fragen über Fragen 😕 Vielleicht hat der eine oder andere hier ne Ahnung mit sowas ? Bin total aufgedreht 😣


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:07
@Nina75
ich würde mal die Anwältin wechseln, erstens ist die Wartezeit zum Termin bei ihr zu lange (man weiß ja nicht, was es alles noch so zu klären gibt vor dem Gerichtstermin) und zweitens wieso ist sie bei dem Gerichtstermin nicht dabei? Deine Anwältin muss Dir alle diesbezüglichen Fragen beantworten, dann müsstest Du nicht hier fragen.


melden
Nina75 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:10
@Tussinelda
Das macht sie nicht übers Telefon und der Termin ist erst am 11.02. :(


melden
ISF ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:11
@Nina75


Hat er folgen davongetragen? sowas wie:

Verlust oder dauerhaft unbrauchbar von Sehvermögen/Gehör/Sprachvermögen/Zeugungsfähigkeit oder eines wichtigen Körpergliedes?

Ist er:

Dauerhaft enstellt/geistig verwirrt o. krank/ oder gelähmt?

Dann wäre es schwere Körperverletzung.


Gefährliche Körperverletzung behandelt die "Begehungsarten":


Sowas wie:

Beibringung von Gift oder ähnlichen Stoffen/mittels Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges/MEHRHEITLICH begangen/Hinterlistig/ lebensgefährdende Behandlung.


Der unterschied ist das Schwere Körperverletzung ein Verbrechen ist.


melden
Nina75 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:13
@ISF
Die Täter sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt ! Aber ich meine wenn man jemanden gegen den Kopf tritt,dann ist es versuchter Totschlag !?


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:14
@Nina75
Genauso wenig wie eine zuverlässige Medizinische Beratung solltest du auch keine rechtliche Beratung in einem Mystery-Fourm suchen...

Dann wechsel die Anwältin, wenn diese dich nicht ausreichend aufklärt, hier wird das niemand können. Auch sollte man nicht zu viel Details über ein schwebendes Verfahren "ausplaudern".


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:14
Ob es gefährliche Körperverletzung oder versuchter Mord liegt an den Tatumständen. Die Staatsanwaltschaft hat geprüft und findet das eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung die besten Chancen hat durch zu kommen.

Es ist komisch das Du als Mutter und Nebenklägerin nicht am Prozesse teilnehmen darfst aber das wird Dir dein Anwalt erklären können. Auch zur Strafe wird Dir der Anwalt nen gewissen Rahmen nennen und damit hat sich das auch.


melden
Bodo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:17
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Aber ich meine wenn man jemanden gegen den Kopf tritt,dann ist es versuchter Totschlag !?
Ist leider nicht immer so. Wieso versteh ich auch nicht. Wenn ich jemandem den Kopf eintrete will ich nicht mehr, dass der wieder aufsteht. Weiters muss ich bei Kopftritten mit dem Ableben des Opfers rechnen.

Ein Artikel aus dem Jahr 2013 Bayern:
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article116803416/Tritte-gegen-den-Kopf-koennten-Toetungsdelikt-werden.html


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:19
Eine Anwältin, die beim Gerichtstermin nicht dabei ist? Wo gibt's denn sowas?
Hat sie eine Vertretung organisiert oder seid ihr komplett auf euch alleine gestellt? @Nina75


melden
ISF ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:20
@Nina75


Es muss geprüft werden ob sich die Täter mit Vorsatz, das Töten des Opfers als Ziel genommen hat.

Damit es für "Versuchter Totschlag" reicht.


Bin mit dem Fall nicht vertraut, möchte ich auch nicht.


Aber deine Anwältin sollte dir eigentlich alles beantworten, damit keine Fragen aufkommen.


melden
Nina75 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:21
Ich bin die Nebenklägerin,hat die Anwältin gleich zu Anfang gesagt.Sie wird sich NUR um das Schmerzensgeld kümmern... 😕


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:21
@Nina75
Und die selbe Anwältin vertritt doch aber auch deinen Sohn?


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:22
Wenn die Tat geplant gewesen wäre, würden wir von einer Mordabsicht sprechen. Mord und Totschlag sind zwei verschiedene Dinge, der Totschlag geschieht spontan, ohne Planung.


melden
Nina75 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:23
@Kältezeit
Ja,sie wollte alle ärztliche Berichte und bekommt auch Akteneinsicht aber vor Gericht geht sie nicht...


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:24
@Nina75
Vielleicht hilft dir diese Seite weiter.
http://www.verteidiger-berlin.info/docs/anwalt-totschlag.php#tot_0


melden
Nina75 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:25
@Heidern
Es gibt viele Zeugen mal sehen was da noch rauskommt.
Es waren zw.10-15 die gekommen sind,weil sie von einem Mädchen gerufen wurden,und plötzlich überlisteten sie meinen Sohn von hinten...


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:27
Das zu Beweisen wird nicht grad einfach. Eine geplante Tat ist nicht schwer zu beweisen heut zu Tage. Jedoch kommt es öfters zu Streit die dann ausarten und auch zu gröberen Verletzungen führen. Das aber ist meist im Affekt und daher wird es anders bestraft. Wäre der junge Mann Gott bewahre, gestorben wäre es auch nur schwere Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Gesetze sind halt nicht immer Fair und da ich selber Vater bin möchte ich mir nicht ausmahlen was ich machen oder wie ich reagieren würde auf so einen Vorfall.


melden
ISF ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:29
Der Vorsatz muss bewiesen...das die Täter mit den Tritten gegen den Kopf das ableben des Jungen herbeiführen wollten.

Damit es versuchter Totschlag sein könnte.


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:32
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Eine Anwältin haben wir auch,bei ihr haben wir erst übernächste Woche einen Termin,sie wird aber bei der Verhandlung nicht dabei sein...wieso finde ich komisch.
Das ist komisch in der Tat.
War vor ca 24 Jahren selber Zeuge bei ähnlichem Sachverhalt. Allerdings war der Haupttäter nicht vorbestraft. Das Urteil: 3 Jahre auf Bewährung. Mit Vorstrafen gibts mit Sicherheit das ein oder andere Jahr Haft.


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 10:32
Allmystery ist keine Beratungsstelle für rechtliche Fragen...


melden