@Hawkster Lol...
Naja, wenn du das Fehlinterpretation nennst, kann ich dir auch nicht helfen
:DHawkster schrieb:Mmmh, was ist denn die "passende Strafe" für einen gewaltätigen Intensivtäter der nach 50 KV Fällen mal im Jugendarrest war
Also für MICH soll da die Botschaft rüberkommen:
,,Der feine Herr Intensivtäter hat 50 Mal Leute zusammengeschlagen und war nur einmal im Jugendarrest! (Sauerei!)"
Oder anderes soll ,,50 KV-Fälle" sonst bedeuten?
Und für solch einen, offenbar fiktiven, Straftäter soll ich nun also als angenommener Richter ein angemessenes Urteil fällen, danach hast du ja gefragt.
Daraufhin hab ich dir gesagt, dass das vollkommen müßig ist, weil man mit solch einem Haufen Körperverletzungen MIT ABSOLUTER SICHERHEIT nicht einfach nur in den Jugendarrest gekommen ist!
Wahlweise hat man da schon mehrere, richtig lange Haftstrafen hinter sich oder sitzt in einer forensischen Psychiatrie.
Hawkster schrieb:Ja, das ist schon nicht ganz falsch... die 50 Fälle bezogen sich auf verschiedene Straftaten ab dem 8. (!!) Lebensjahr... aber ds sollte irgendwann auch reichen... in der Summe...
Dann sind`s auf einmal nicht mehr 50 Fälle von Körperverletzung, sondern 50 ,,verschiedene Straftaten", die noch dazu jemand ab 8 Jahren begangen hat ^^
Dazu folgendes: Man ist erst mit 14 strafmündig. So sind eben unsere Gesetze.
Trotzdem kann man sicher sein, dass die Behörden auch schon vorher versuchen werden, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Junge so oft Straftaten begeht. Heim, Therapie, Sorgerechtsentzug für die Eltern...
Du musst dich also langsam mal entscheiden, für wen soll ich denn ein angemessenes Urteil finden? Für ein Kind, das noch gar nicht strafmündig ist?
Das darf ich gar nicht verurteilen als Richter, das geben unsere Gesetze nicht her.
Und wenn er mit 15 jemanden verdroschen hat und bevor er strafmündig wurde seine anderen Straftaten begangen hat, dann darf ich ihm das nicht ankreiden, es zählt schlicht nicht.
Wir leben nicht in Amerika, wo man in einigen Staaten schon mit 12 Jahren lebenslänglich Knast bekommen kann.
Für mich als Richter dürfen nur die Taten relevant sein, die er seit Beginn seiner Strafmündigkeit begangen hat.
Deine Beispiele sind, Stand jetzt, sowohl fiktiv, als auch nicht-schlüssig.
Dieses Urteil zeigt vor allem das die von Dir aufgeführten Punkte im realen Dasein nicht greifen.
Nö. Das zeigt erstes, dass du keine Beweise für deine Behauptung extremer Kuscheljustiz hast und zweitens, dass DU lediglich der Meinung bist, ein anderes Urteil wäre angemessen, als es der Richter in diesem von dir verlinkten Fall verhängt hat.
Dann solltest DU auch erklären, was du für besser hältst und warum beispielsweise 5 Jahre Haft richtiger sind (oder eine beliebige, von dir genannte Zahl).
ICH bin auch übrigens kein Anhänger generellen Streichelns für Straftäter und ich bin auch kein Täterschützer.
Ich vertrete lediglich die Ansicht, dass sehr viele Dinge zu bedenken sind, wenn man ein Urteil in einem Strafprozess fällen will und das richtige Urteil für den jeweiligen Tätertyp gefunden werden muss.
So, wie ich dich verstehe, ist ,,richtiges Urteil" gleichbedeutend mit:,,Möglichst eine ordentliche, harte Strafe! (damit er sowas nicht nochmal macht und andere abgeschreckt werden)".