Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.
29.01.2015 um 14:25Kc schrieb:Das Problem sind unpassende Strafen, in verschiedener Hinsicht.Mmmh, was ist denn die "passende Strafe" für einen gewaltätigen Intensivtäter der nach 50 KV Fällen mal im Jugendarrest war und dessen neuestes Opfer für den Rest seines Lebens gelähmt ist?
Oder für die Schlägergrupper die einen schwerverletzten hinterlässt der aufgrund der Tat grosse psychische Störungen hat?
Was sind die "passenden Strafen" oder gar die "angemessenen Strafen"?
Wie oft und wie lange muss man darauf Rücksicht nehmen wenn der Täter sagt das er bertunken, stoned oder sonst was war?
Was wäre denn eine "passende Strafe" für die beiden Berliner die die junge, schwangere Frau aufgeschnitten und in Brand gesetzt haben? Sozialstunden im Altersheim? Ein dreimonatiger Antiaggressionskurs? Oder was würde Dir da vorschweben? Meine Antwort auf die Frage was ich für "angemessen" oder "passend" halten würde: Ich habe nicht die geringste Ahnung!! Ich weiss es nicht und ich bin glücklich diese Entscheidung nicht treffen zu müssen. Ich bin froh darüber in der Lage zu sein über ein evtl. mildes Urteil herziehen zu dürfen, das ist einfach einfacher. Und da bin ich mir gegenüber auch ehrlich genug um das einzugestehen.
Kleiner Nachtrag zu einem Beitrag vor diesem :D
Das System ->Gericht->Strafvollzug muss aufeinander aufbauen, die Gerichte könnten die zeitliche Möglichkeit schaffen die der Strafvollzug brauchen würde um einen verurteilten zu resozialisieren. Dazu bedarf es a) härter/längere Strafen und b) Gelder um Notwendige Kosten für die Resozialisierung umsetzen zu können.