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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

112 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Täter, Verteidigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
TryptoPhan Diskussionsleiter
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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:12
Täter und Opfer gibt es bei jeder Zuwiderhandlung und Grausamkeit.
Doch was, wenn das Opfer zum Täter mutiert, weil es sich mutmaßlich
verteidigen muss, um den Angreifer langfristig außer Gefecht zu setzen
bis die ersehnte Hilfe eintrifft?

Ich kenn' einige Fallbeispiele bei denen es letzlich so war, dass aus
dem Angreifer das Opfer wurde, weil ihm Einhalt geboten wurde.
Ich beziehe mich hauptsächlich auf körperliche Verteidigungsaktivitäten.

Was muss man sich alles gefallen lassen, um nicht selber als Täter dazustehen?
Muss man sich erst eine schallern lassen und abwarten, ob noch mehr geschieht,
bevor man sich dazu entschließt einzugreifen bzw. sich zu wehren?

Habt Ihr mal ähnliches erlebt, oder könnt Fallbeispiele nennen?


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:17
@TryptoPhan
Ist wohl von Fall zu Fall verschieden.
Wenn jemand in feindseliger Haltung auf Dich zukommt, kannst Du ihm sagen, dass er stehen bleiben und nicht näher kommen soll, Du kannst ihm sagen, dass Du Dich bedroht fühlst. Wenn er sich dann weiter nähert, ist er selbst schuld, dann muss er damit rechnen, dass Du Dich verteidigst - auch wenn er noch nicht tätlich geworden ist.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:17
@TryptoPhan

Ich denke, man wird zum Täter, wenn man dem Angreifer erheblich mehr Schaden zufügt, als es zur Notwehr nötig gewesen wäre.
Zitat von TryptoPhanTryptoPhan schrieb:Muss man sich erst eine schallern lassen und abwarten, ob noch mehr geschieht,
bevor man sich dazu entschließt einzugreifen bzw. sich zu wehren?
Naja, wenn man als Erstes schlägt, dann ist man selbst ja der Angreifer. Und Notwehr ist es, wenn man sich wehrt, weil das persönliche Wohl & Gesundheit gefährdet ist.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:21
Probleme kann man dann bekommen, wenn das Gericht der Meinung ist die Verhältnismäßigkeit wurde nicht beachtet. Also grob gesagt, wenn zwei schmalbrüstige 14-jährige Nachwuchs-Gangsta nen anderen jugendlichen irgendwo rumschubsen darfst du die 2 nicht mit nem Baseball-Schläger zusammenknüppeln. Wenn du einen Angreifer abstichst bevor der dir wenigstens einmal eine geballert hat wirst du ebenfalls ein Problem haben.

Grundsätzlich ist bei Notwehr immer das mildest mögliche Mittel zur Verteidigung einzusetzen. Das das nun in der Theorie ne nette Sache ist aber in der Praxis nicht so leicht ist kein Geheimnis.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:25
@slider
Die Verhältnismäßigkeit kann aber auch ein Segen sein;)....


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TryptoPhan Diskussionsleiter
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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:28
Danke für die Antworten :)

Das, was ich zuletzt vernahm, ist, dass man sich erst wehren darf,
sobald jemand die Hand ausholt. Und man darf den Angreifer
nicht so sehr abwehren, dass er am Boden liegt, sondern nur
um die Schläge abzuwenden.

Dauerhaft gesehen ist das ziemlich anstrengend und man weiß nie,
wie arglistig er bei den nächsten Versuchen vorgehen wird.

Da setze ich so'n Irren lieber gleich außer Gefecht....zumindest
bis Hilfe eintrifft.

Das nächste ist, welche Selbstverteidigungsgerätschaften sind rechtlich
gesehen überhaupt zulässig? Nicht jeder hat einen mehrjährigen
Kampfkurs belegt.

Wenn's blöde kommt, wird man noch belangt, weil man Tränengas, Pfefferspray
oder 'nen Schlagring einsetzte.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:34
Zitat von TryptoPhanTryptoPhan schrieb:Wenn's blöde kommt, wird man noch belangt, weil man Tränengas, Pfefferspray
oder 'nen Schlagring einsetzte.
Soweit ich weiß, ich ein Schlagring doch generell verboten, oder?
Pfefferspray hab ich grundsätzlich immer dabei, wenn ich abends mit dem Hund raus muss, aber ich würde es auch nur einsetzen, wenn ich arg belästigt oder bedroht werde & dann würde ich wegrennen.
Zitat von TryptoPhanTryptoPhan schrieb:Das nächste ist, welche Selbstverteidigungsgerätschaften sind rechtlich
gesehen überhaupt zulässig?
Da kenne ich mich nicht aus, aber ich hab mal gegoogelt und mich durch einige Foren gelesen, dort waren viele Leute der Meinung, dass Pfefferspray in Ordnung wäre und Gegenstände, die man zufällig dabei hat, z.B.: Schlüssel.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:35
@TryptoPhan
Zitat von TryptoPhanTryptoPhan schrieb:Wenn's blöde kommt, wird man noch belangt, weil man Tränengas, Pfefferspray
oder 'nen Schlagring einsetzte.
zu Not das was du um dich findest .. Stein, Stock.. oder gar ein Einkaufswagen!!!

Reicht wenn du den GegnerIn Kampfunfähig machst, Er/Sie muss ja nicht gleich Bewusstlos sein.. und wenn Er/Sie eben Flüchtet, aber du hast Ihn/Sie abgewehrt.

Oder selber weglaufen.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:36
Zitat von TryptoPhanTryptoPhan schrieb:Und man darf den Angreifer
nicht so sehr abwehren, dass er am Boden liegt, sondern nur
um die Schläge abzuwenden.
Das stimmt nicht! Man darf den Angreifer durchaus ausser Gefecht setzen, aber man sollte tunlichst vermeiden nochmal nachzutreten wenn er dann tatsaechlich am Boden liegt.

Ist allerdings immer und immer wieder eine Sache, in der Recht haben und Recht kriegen nicht unbedingt dasselbe ist. Und wenn Du Kampfsportler bist, dann verteidigst Du Dich am besten ueberhaupt nicht selbst, weil Du fast immer damit rechnen musst, dich "unangemessen" gewehrt zu haben.


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TryptoPhan Diskussionsleiter
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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:40
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Und wenn Du Kampfsportler bist, dann verteidigst Du Dich am besten ueberhaupt nicht selbst, weil Du fast immer damit rechnen musst, dich "unangemessen" gewehrt zu haben.
Genau, wozu hat man sich ausbilden lassen, wenn man Erlerntes nicht anwenden kann/darf?
Sprich, wenn ich mich gebührend verteidige, würde ich rechtlich gesehen immer
den Kürzeren ziehen.

Was wäre denn ein angemessenes Wehren?


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:42
Zitat von TryptoPhanTryptoPhan schrieb:Was wäre denn ein angemessenes Wehren?
ausweichen und die kraft des angriffes gegen den angreifer selbst richten.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:43
Zitat von TryptoPhanTryptoPhan schrieb:Was wäre denn ein angemessenes Wehren?
Gute Frage naechste Frage! :) Liegt leider leider meist im Ermessen des Richters! Da kann schonmal ein gebrochener Arm, den ein Karate-Kaempfer verursacht hat, zur Verurteilung wegen Koerperverletzung fuehren, waehrend ein Toter verursacht von einer Hausfrau mit einem Freispruch wegen Notwehr endet.

Ich glaube, wenn Du Kampfsportler bist, dann wehrst Du wirklich am besten nur die Schlaege ab und langst nicht selbst hin. Als Hausfrau, die in der Wohnung von Einbrechern ueberfallen wird wirst Du wohl aber durchaus damit durchkommen, wenn Du die Eindringlinge mit einer gusseisernen Pfanne niederknueppelst.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 15:50
wenn man ganz sicher gehen will, muss man sich erst umbringen lassen.....
kompliziert wird die sache nämlich dann, wenn man selbst keine zeugen hat. da nützen einem die besten selbstverteidigungen nichts, wenn du den angreifer außer gefecht setzt. am ende ist das eigentlich opfer 2 mal bestraft.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 16:00
Sobald der andere ausholt darfst du ihn niederschlagen.
Wenn er außer Gefecht ist musst du aufhören, sonst bist du dran.
Wenn er nur zum Spaß aufgezogen hat - Pech für ihn.
Wenn er sich zur Flucht wendet darfst du ihn auch nicht mehr verprügeln, muss an Ort und Stelle geschehen.
Wenn du das befolgst kann eigendlich gar nichts passieren, auf dass du als der Angreifer dastehst. Höchstens, wenn du Waffen dabei hattest oder sie einsetztest:)


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 16:02
Innerhalb von 3 Sekunden zählt es als Notwehr.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 16:29
Wie so gut wie alles in Deutschland ist durch das Gesetze genau definiert.

Der Gesetzgeber schreibt wie folgt:

§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33
Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 35
Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Quelle: StGB
Parallel dazu gibt es diese Gesetzesregelung auch noch im BGB. Was bedeutet, das man neben dem Strafrechtlichem auch noch zivilrechtlich belangt werden kann.


Am besten ist es immer, solchen Situationen aus dem Weg zu gehen und der Klügere zu sein.
Lieber einmal im Leben "feige" als ein ganzes Leben tot.



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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 16:29
Zitat von CielaCiela schrieb:Da kenne ich mich nicht aus, aber ich hab mal gegoogelt und mich durch einige Foren gelesen, dort waren viele Leute der Meinung, dass Pfefferspray in Ordnung wäre und Gegenstände, die man zufällig dabei hat, z.B.: Schlüssel.
Ich weiß ja nicht, ob sich das Gesetz in den letzten vier Jahren geändert hat seit ich mir Pfefferspray und Elektroschocker zugelegt habe, aber damals war der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen auf jeden Fall verboten.

Hab das Pfefferspray auch nur, weil es als Extra bei dem Schocker dabei war, auf der Seite stand jedenfalls, dass man den Schocker gegen Menschen, das Spray aber nur gegen Tiere, wie z.B. wildgewordene Hunde, benutzen darf.

Im Ernstfall denkt man zwar sicherlich nicht groß drüber nach und benutzt das Spray einfach, im Nachhinein wird einem von der Polizei dann aber sicher doch noch die unangenehme Frage gestellt, warum man das Zeug überhaupt dabei hatte.

Da der Elektroschocker lediglich kampfunfähig macht, darf er im Verteidigungsfall auch gegen Menschen eingesetzt werden, allerdings ist zumindest meiner von der Größe her leider etwas unhandlich. Hab aber auch schon mal gesehen, dass es auch Elektrojacken gibt, deren Schockfähigkeit man bei Bedarf aktivieren kann. Dann muss einen der Täter nur noch anfassen und er kriegt eine gewischt. ist nur leider ziemlich teuer, so eine Jacke.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 16:36
Fällt so ein Elektroschocker nicht auch unter´s Waffengesetz? Dann darf man ihn legal nicht anwenden.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 16:47
@Sterntänzerin
Pfefferspray ist erlaubt, man darf es zur Notwehr einsetzen, vorsätzlich eingesetzt, also nicht in einer Notsituation, fällt unter Körperverletzung. In Deutschland wird es als "Tierabwehrspray" verkauft und fällt somit nicht unter das Waffenschutzgesetz.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 16:47
@TryptoPhan lieber K.o hauen als das er noch beim nächsten Versuch besser vorgeht ,gegen einen selber.


Wenn es zu Anzeige kommt den solange von Freunden verprügelen lassen bis er die Anzeige zurückzieht.

Weil schau er war der Täter also braucht er sich nicht wundern , wenn er irgentwann im Leben auf jemanden trifft wo er zum Opfer wird. Warum sollte sich also jemand etwas gefallen lassen nur um rechtlich gut da zu stehen. Erst muss es zum Gericht kommen, man weiß ja nicht was er vor hat.

Und wenn man sich nicht wehrt, ist man möglicherweise später zu garnichts mehr in der Lage.

Ist zwar krass was ich schreibe , aber so ist es nun mal, gerade als Frau sollte man keine scheu vor Selbstverteitigung haben ,alles benutzten was möglich ist um nicht als Gewalt oder missbrauch Opfer zu enden.

Immer selbst verteidigen immer !!


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