Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?
19.03.2012 um 15:12Täter und Opfer gibt es bei jeder Zuwiderhandlung und Grausamkeit.
Doch was, wenn das Opfer zum Täter mutiert, weil es sich mutmaßlich
verteidigen muss, um den Angreifer langfristig außer Gefecht zu setzen
bis die ersehnte Hilfe eintrifft?
Ich kenn' einige Fallbeispiele bei denen es letzlich so war, dass aus
dem Angreifer das Opfer wurde, weil ihm Einhalt geboten wurde.
Ich beziehe mich hauptsächlich auf körperliche Verteidigungsaktivitäten.
Was muss man sich alles gefallen lassen, um nicht selber als Täter dazustehen?
Muss man sich erst eine schallern lassen und abwarten, ob noch mehr geschieht,
bevor man sich dazu entschließt einzugreifen bzw. sich zu wehren?
Habt Ihr mal ähnliches erlebt, oder könnt Fallbeispiele nennen?
Doch was, wenn das Opfer zum Täter mutiert, weil es sich mutmaßlich
verteidigen muss, um den Angreifer langfristig außer Gefecht zu setzen
bis die ersehnte Hilfe eintrifft?
Ich kenn' einige Fallbeispiele bei denen es letzlich so war, dass aus
dem Angreifer das Opfer wurde, weil ihm Einhalt geboten wurde.
Ich beziehe mich hauptsächlich auf körperliche Verteidigungsaktivitäten.
Was muss man sich alles gefallen lassen, um nicht selber als Täter dazustehen?
Muss man sich erst eine schallern lassen und abwarten, ob noch mehr geschieht,
bevor man sich dazu entschließt einzugreifen bzw. sich zu wehren?
Habt Ihr mal ähnliches erlebt, oder könnt Fallbeispiele nennen?