Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?
08.05.2015 um 15:42@Draiiipunkt0
@kleinundgrün
Wenn jedoch dieser Herr hier links im Bild,
http://www.amam-magazine.com/valuev.jpg (Archiv-Version vom 10.10.2014)
in einer Disko von nem Betrunkenen 170cm großen Dorfpöbel angegriffen wird und er volles Rohr aufs Gesicht gibt, dann ist es wohl auch kaum mit Notwehr zu rechtfertigen. Wahrscheinlich sogar auch wenn er von 2 oder drei Leuten (ohne Gegenstände etc.) angegriffen wird. Da weiß er auch in einer hektischen Situation, dass seine Schläge verehrend sind und schwerste Verletzungen beim Gegenüber verursachen.
Draiiipunkt0 schrieb: Aber auch der Einsatz von Waffen ist halt manchmal notwendig , zB wenn der Angreifer körperlich überlegen ist.Da Stimme ich dir voll und ganz zu.
@kleinundgrün
kleinundgrün schrieb: Die meisten "Notwehrsituationen" laufen so ab, dass alle sich prügeln oder provozieren und am Ende liegt einer blutend am Boden. Da herauszufinden, ob eine Notwehrsituation vorlag, ist recht schwierig. Zumal die Beteiligten nicht unbedingt dazu neigen, die Wahrheit zu sagen.Auch hier stimme ich zu. Es ist teilweise unmöglich da herauszufinden, ob es Notwehr war oder nicht. Oder wer hat zuerst geschlagen und wer nicht...etc etc...
Wenn jedoch dieser Herr hier links im Bild,
http://www.amam-magazine.com/valuev.jpg (Archiv-Version vom 10.10.2014)
in einer Disko von nem Betrunkenen 170cm großen Dorfpöbel angegriffen wird und er volles Rohr aufs Gesicht gibt, dann ist es wohl auch kaum mit Notwehr zu rechtfertigen. Wahrscheinlich sogar auch wenn er von 2 oder drei Leuten (ohne Gegenstände etc.) angegriffen wird. Da weiß er auch in einer hektischen Situation, dass seine Schläge verehrend sind und schwerste Verletzungen beim Gegenüber verursachen.