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Opfer wird verurteilt

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Täter, Anklage ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von der_wicht geschlossen.
Begründung: TE ist nicht zu einer Diskussion bereit, Thread wirkt, dem erschossenen Kind gegenüber, nahezu verhöhnend und zynisch. Aber war ja nur ein Krimineller, der es offenbar in den Genen hat...
Gute_Luise Diskussionsleiter
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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 10:41
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sittensen-rentner-nach-toedlichen-schuessen-auf-einbrecher-verurteilt-a-999523.html#ref=plista

Wieder einmal typisch deutsch! Vermutlich muß man als Opfer von Verbrechen freiwillig auf Hab, Gut und Leben verzichten.
Ob im umgekehrtem Falle, wohl auch Anklage gegen den Täter erhoben worden wäre?


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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 10:44
Zitat von Gute_LuiseGute_Luise schrieb:Vermutlich muß man als Opfer von Verbrechen freiwillig auf Hab, Gut und Leben verzichten.
Aha, wenn jemand also noch auf der Flucht erschossen wird, dann ist das ohne Strafe hinzunehmen?
Sonst läuft aber alles rund bei dir?
Notwehr liegt nur so lange vor, wie auch ein Angriff statt findet. Hier fand keiner mehr statt. Eine Nacheile und vor allem der Schusswaffengebrauch ist da nicht drin.


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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 10:47
Stehst du auf Selbstjustiz?


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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 10:47
@Gute_Luise

Der Rentner schoss auf bereits Flüchtende, es war nicht unbedingt notwendig einen über den Haufen zu schießen. Ein Schuss in die Luft hätte es eventuell auch getan. Interessanterweise steht im Artikel das der Rentner immer 2 geladene Waffen im Haus hatte, darf er meines Wissens nach nicht. Munition und Waffe müssen getrennt aufbewahrt werden.
Mit dem Urteil kam er sehr gut weg, wie ich finde.


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Bodo ehemaliges Mitglied

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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 10:48
Die vier anderen Eindringlinge flüchten, stellen sich später und werden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Sind auch bestraft worden. Im umgekehrten Falle wären die Täter auch bestraft worde, so ist es nicht.
In dem Fall ist es schwierig, die Täter wollten ja flüchten und er hat nachgeballert. Es war ja keine akute Notwehr.

Ich hätte da aber doch gerne ein Zwischending zwischen dem mitteleuropäischen "darfst nichts tun" und den "Stand Your Ground" Gesetzen der Amis.


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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 10:50
@Gute_Luise
Vill noch mal eine Zusammenfassung im ep was passiert ist!? Ich. Kann den link nicht öffnen.
Aber noch mal zu zum Thema (ja ich weiß trotzdem worum es geht ich sehe Nachrichten)
Es ist in meinen augen schon ein gerechtes Urteil.


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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 10:50
@Gute_Luise
Zitat von Gute_LuiseGute_Luise schrieb:Ob im umgekehrtem Falle, wohl auch Anklage gegen den Täter erhoben worden wäre?
Kann man mit Ja beantworten, denn die anderen Jugendlichen wurden verurteilt.


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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 10:50
@Gute_Luise
Ich kann mich @StUffz nur anschließen. Der ältere Herr hat den Jungen damals in den Rücken geschossen. Mehrmals. Dieser war auf der Flucht. Somit war da nix mehr mit Notwehr.
Hätte er den Jungen nur ins Bein geschossen, so dass es nicht mehr flüchten hätte können, sondern gefasst worden wäre, sähe das ganze anders aus und die Verurteilung wäre wahrscheinlich geringer ausgefallen. Aber auch so ist er doch relativ milde bestraft worden.


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Gute_Luise Diskussionsleiter
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Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 10:53

Als Ernst B. wegen seines tödlichen Schusses auf Labinot S. verurteilt wird, sind im Saal 209 des Stader Landgerichts nur drei Dinge zu hören: Die Stimme des Vorsitzenden Richters Berend Appelkamp, das Schluchzen der Mutter des Getöteten und das Flüstern der Dolmetscherin, die für die Frau übersetzt.







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Vom Angeklagten: kein Ton, kaum eine Regung. Der 81-Jährige starrt nur in sich zusammengesunken auf den Boden, der Kopf auf Höhe der Tischplatte. Während der gesamten Sitzung blickt er nicht auf, stützt den Kopf auf die Handflächen oder die Fäuste, die auf dem Tisch liegen. Er versteht auch so, dass das Gericht ihn des Totschlags in einem minderschweren Fall für schuldig erachtet und zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung, zwei Jahre Bewährungsfrist.

Als er Labinot S. erschoss, war B. 77 Jahre alt. Jetzt ist er 81 und ein gebrochener Mann. Das Urteil gegen ihn markiert das vorläufige Ende eines jahrelangen juristischen Hickhacks. Schon jetzt ist das Verfahren ein Fall für juristische Lehrbücher.

Räuber hofften auf Coup

Die Kammer musste darüber befinden, ob der wohlhabende Rentner, ein erfahrener Jäger, in Notwehr handelte, als er den 16-Jährigen erschoss. Die speziellen Umstände des Todes von Labinot S., ein Kind von Flüchtlingen aus dem Kosovo, machen es sehr schwer, dem Fall mit den Mitteln des Strafrechts gerecht zu werden.

Arm versus reich, Integration, Jugendkriminalität, Selbstjustiz - der Fall berührt viele Reizthemen. Deshalb bekam er in der Öffentlichkeit so viel Aufmerksamkeit. Und deshalb klingt es wie eine vorsorgliche Absicherung gegen Kritiker, wenn Richter Appelkamp sagt, für Laien sei die juristische Würdigung vielleicht nur schwer zu verstehen. Denn das Urteil überrascht viele Beobachter, hatte doch selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.

Wer verstehen will, weshalb die Kammer anders entschied, muss zurückgehen an den Abend des 13. Dezember 2010. Es liegen gut zehn Zentimeter Schnee, als B. am Abend - nach einer Knie-OP an Krücken - auf den Hof seines großzügigen Anwesens in Sittensen geht, um seinen Hund zu füttern. Fünf junge Männer, darunter auch Labinot S., überwältigen den Rentner und zerren ihn ins Haus. Dort halten sie ihn auf einem Stuhl fest, halten ihm eine täuschend echt aussehende Pistole an die Schläfe und würgen ihn mit einem Schal.

Zwei Bewacher bleiben bei B., drei suchen im Haus nach den vermeintlichen Millionen, von denen ihnen eine Tippgeberin erzählt hatte. Die Frau war mit einer Prostituierten befreundet, der B. einen Mercedes, mehrere Schönheits-OPs und eine Wohnung spendiert hatte. Bei einem gemeinsamen Besuch hatte die Tippgeberin das Haus von innen gefilmt, während B. und die Prostituierte im Obergeschoss waren. Diese Aufnahmen dienen den Raubtätern als Grundlage für ihren Beutezug.

Allein, es wird nichts mit dem erhofften großen Coup. Die Ausbeute ist vergleichsweise mickrig. B.s Brieftasche mit gut 2000 Euro, eine Halskette, eine Uhr. Als die Täter versuchen, einen Tresor zu öffnen, lösen sie die Alarmanlage aus - der Moment, in dem sich "das Blatt wendet", wie der Richter sagt.

Schüsse in Todesangst

Die fünf Eindringlinge bekommen Panik, wollen fliehen. Weil die Haustür verschlossen ist, quetschen sie sich durch einen Schlitz in der Terrassentür, einer nach dem anderen. Auf Ernst B. achten sie nicht mehr.

Der Rentner hat inzwischen eine Pistole in der Hand. Seit er vor Jahren Opfer einer Erpressung wurde, hat er immer zwei geladene Waffen im Haus. Mit der SIG Sauer Kaliber 9 mm in der Hand glaubt er, einen Schuss zu hören und wähnt sich in höchster Gefahr. Ernst B. denkt, dass er nun selbst schießen dürfe. Labinot S., sagt der Vorsitzende Richter, "wird in diesem Moment vom Täter auch zum Opfer". Und Ernst B. vom Opfer auch zum Täter.

Zwei Schüsse gibt B. in Richtung der Flüchtenden ab, nach einer kurzen Pause zwei weitere. Kugel Nummer drei trifft Labinot S. in 125 Zentimetern Höhe in den Rücken, zerfetzt die Hauptschlagader. Der 16-Jährige fällt bäuchlings zu Boden, zwei Meter von der Terrassentür entfernt. Wenige Minuten später ist er tot. Als die Polizei B. im Haus findet, murmelt er immer wieder auf Plattdeutsch vor sich hin: "Ick hev keen Mensch watt doon." Da liegt Labinot S. noch tot auf der Terrasse. Die vier anderen Eindringlinge flüchten, stellen sich später und werden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

B. befand sich laut Gericht bei den Schüssen in einem "nicht ausschließbaren Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit". Labinot S. hatte die Brieftasche des Rentners bei sich, doch der ehemalige Bestattungsunternehmer schoss laut Gericht nicht, um sich sein Eigentum wiederzubeschaffen - er hatte Todesangst.

Aber B. gab die Schüsse eben auch bewusst ab, nahm den Tod eines Raubtäters billigend in Kauf. Schließlich kenne das deutsche Recht keine "Stand Your Ground"-Gesetze wie manche US-Bundesstaaten, sagt Richter Appelkamp. B. sah, dass die fünf Männer flüchteten. Er versuchte nicht, lebenswichtige Körperregionen zu verschonen. Schussspuren zeigen, dass alle Kugeln über Hüfthöhe einschlugen, ein Sachverständiger sprach von einem "kompakten Trefferbild".

"Wir sind im Ergebnis zufrieden"

Immer wieder betont das Gericht ein zentrales Wort: "Erforderlichkeit". War es erforderlich, so zu schießen, wie B. es tat? Oder hätte es mildere Maßnahmen gegeben? Die Kammer bejaht die zweite Frage. Der Rentner habe keine Warnung ausgesprochen, keinen Warnschuss abgegeben. Er habe nicht auf die Beine gezielt, sondern gleich zur "Ultima Ratio" gegriffen, dem lebensgefährlichen Schuss. Wer geladene Waffen im Haus habe, so Richter Appelkamp, müsse sich auch damit auseinandersetzen, wann und wie man sie benutzen dürfe.







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So überschritt Ernst B. die Grenzen der Notwehr, als er in der Dezembernacht vor fast vier Jahren die Schüsse abgab. Ernst B. bedauert den Tod des 16-Jährigen; er selbst ist seit der Tat körperlich und psychisch am Ende.

Ob er es sich da zumuten will, in Revision zu gehen? Die Bewährungsauflagen - B. muss sich melden, sollte er den Wohnort wechseln - sind milde. "Ganz bewusst" habe man nur diese Maßnahme gewählt, sagt der Vorsitzende. Ernst B.s Verteidiger lassen unmittelbar nach dem Urteil wissen, dass man derzeit nichts ausschließe, also auch eine weitere Runde vor Gericht nicht. Doch erst wolle man sich mit B. beraten.

Für die Familie von Labinot S. ist das Urteil dagegen ein Erfolg. Nur wegen ihrer Beschwerden kam es überhaupt zum Prozess. Die Angehörigen legten Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ein, die Ermittlungen einzustellen - so war es zur Anklage gekommen. "Wir sind im Ergebnis zufrieden", sagt Christian Joachim, ein Anwalt der Familie. "Wir haben vier Jahre für eine Verurteilung gekämpft."
Ja ja, der arme Junge! Wollten ja nur einen reichen Rentner ausrauben.


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28.10.2014 um 10:54
Da im obigen Link das genaue Strafmaß nicht ersichtlich wird, hier mal genauer:

Stade - Ein 81-Jähriger aus Sittensen ist wegen der tödlichen Schüsse auf einen 16-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sittensen-rentner-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-999437.html


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Bodo ehemaliges Mitglied

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28.10.2014 um 10:55
Zitat von Gute_LuiseGute_Luise schrieb:Ja ja, der arme Junge! Wollten ja nur einen reichen Rentner ausrauben.
So ists auch nicht. Sehr viel Mitleid mit dem Labinot hab ich jetzt nicht, war eben sein Berufsrisiko. Aber da jetzt "armer Junge" schreiben und das ganze so ins Lächerliche ziehen hat schon eine leichte "Braun-Tendenz".


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28.10.2014 um 10:55
Zitat von Gute_LuiseGute_Luise schrieb:Ja ja, der arme Junge! Wollten ja nur einen reichen Rentner ausrauben.
@Gute_Luise

Ändert nichts an der Tatsache, das der "arme Rentner" einen flüchtenden über den Haufen schoss, der keine direkte Bedrohung mehr darstellte.


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Bodo ehemaliges Mitglied

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28.10.2014 um 10:56
Zitat von ordoxenoordoxeno schrieb:Da im obigen Link das genaue Strafmaß nicht ersichtlich wird, hier mal genauer:
Doch :)
Zitat von Gute_LuiseGute_Luise schrieb:Er versteht auch so, dass das Gericht ihn des Totschlags in einem minderschweren Fall für schuldig erachtet und zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung, zwei Jahre Bewährungsfrist.



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28.10.2014 um 10:57
Die Räuber haben ihm Eigentum von ein paar Tausend Euro genommen, der Rentner hingegen hat einem Jungen Mann (der noch den Großteil seines Lebens vor sich hatte) das Leben genommen, nachdem die Gefahr schon vorbei war.

Wer ist hier der Täter @Gute_Luise ?


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Gute_Luise Diskussionsleiter
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28.10.2014 um 10:57
@Bodo
Zitat von BodoBodo schrieb:hat schon eine leichte "Braun-Tendenz".
Auf den Vorwurf habe ich nur gewartet. Wenn man keine Argumente mehr hat, unterstelle dem Gegenüber einfach Nazi zu sein...
Auf Wiedersehen!


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28.10.2014 um 10:57
@Bodo

Uppps....... tuen wir mal so als wäre das in meinem Browser nicht aufgetaucht ok?
*unschuldiges Pfeifen*


Aber mein Link hat einen Vorteil: Es ist die schnell zu überblickende Kurzform :D


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28.10.2014 um 10:58
@Gute_Luise

Bist du wirklich der Meinung, dass der ältere Herr hätte freigesprochen werden sollen? Ganz ehrlich jetzt?

Es bestand objektiv keine direkte Angriffssituation mehr und in Deutschland wird auch bei der Selbstverteidigung immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel beurteilt.


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28.10.2014 um 10:58
Zitat von Gute_LuiseGute_Luise schrieb:Ja ja, der arme Junge! Wollten ja nur einen reichen Rentner ausrauben.
Er wollte nicht nur, sondern er hat ihn ausgeraubt. Das berechtigt aber nicht dazu, den Jungen dafür zu töten, um wieder in den Besitz der Geldsumme zu gelangen.


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28.10.2014 um 11:00
Zitat von emzemz schrieb:Er wollte nicht nur, sondern er hat ihn ausgeraubt. Das berechtigt aber nicht dazu, den Jungen dafür zu töten, um wieder in den Besitz der Geldsumme zu gelangen.
Besonders dann nicht zu schießen, wenn sich der Jugendliche bereits auf dem Rückzug befand und keine direkte Bedrohung mehr darstellte.

"Stand your ground" gibt es bei uns (zum Glück) nicht.


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Gute_Luise Diskussionsleiter
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28.10.2014 um 11:00
@Reliable
Der Täter ist in jedem Fall Labinot und Kumpane. Aber typisch für unsere pervertierte Gesellschaft den Täter zum Opfer zu machen.
Das dieser Labinot sein Leben das er noch vor sich hatte, nicht weiter leben durfte, wird wohl vielen Menschen sehr viel Leid erspart haben.


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