Gute_Luise schrieb:Sozialarbeiterromantik! Raubüberfall ist nicht Kaufhausdiebstal den man noch als "Dummejungenstreich" abtun könnte. Der hatte das Gangstertum bereits verinnerlicht.
Ohne die Familie des L. wäre es gar nicht zu einem Prozess gekommen und selbst der Staatsanwalt hat Freispruch gefordert. Aber ihr seid ja alle schlauer! "Heimtücke", geht`s noch?
@Gute_Luise Ja danke, alles geht, danke für die Nachfrage.
Du manövrierst dich selber ins Off, ist dir das bewusst?
Ein Mensch kann sich ändern, sie machen es oft genug vor...... googel doch mal nach rehabilitierten Straftätern. Auch setzt du verschiedene Maßstäbe an, Diebstahl ok, Überfall nicht ok, kann nicht rehabilitiert werden, kann eliminiert oder für immer weggesperrt werden.
Wo setzt du an was noch zu ändern ist und was nicht? Welche Gesetze oder Moralmaßstäbe?
Es war nicht abzusehen ob der Täter für den Rest seines Lebens ein Krimineller bleiben würde.
Oder kannst du das mit Sicherheit sagen und belegen?
@emz emz schrieb:Ist das nicht so, wenn ich mir etwas, was mir gestohlen wurde, wiederum durch Diebstahl zurück hole, ebenfalls bestraft werde?
Ich glaube das hängt von der "Art" der Wiederbeschaffung ab, hat irgendwas mit Verhältnismäßigkeit zu schaffen, bin mir da aber nicht sicher.