Opfer wird verurteilt
28.10.2014 um 13:37Casa_blanca schrieb:Das österreichische Waffengesetz unterscheidet sich nicht vom deutschen.Doch, das tut es. Oder wie meinst du?
Casa_blanca schrieb:Das österreichische Waffengesetz unterscheidet sich nicht vom deutschen.Doch, das tut es. Oder wie meinst du?
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.Das schließt im Nachtkastl liegen lassen für Deutschland imho aus.
gerhard86 schrieb:Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt,was ist damit?
Casa_blanca schrieb:Keine Sorge, meine liegt im Tresor, zusätzlich im Koffer mit Zahlenschloss.Ich hab dazu ein entspanntes Verhältnis, meinetwegen darfst du sie auch geladen in der Sockenschublade haben :-D. Aber korrekte Aufbewahrung ist das in D imho niemals, und in AT nur dann wenn du niemanden in die Wohnung lässt.
Tussinelda schrieb:Willst Du wirklich damit leben, dass Du einen Menschen getötet hast, wegen 2000€ einer Uhr und einer Kette?Ich denke dass war eher dem Adrenalin als dem Schmuck/Geld geschuldet.