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Opfer wird verurteilt

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Täter, Anklage ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Opfer wird verurteilt

28.10.2014 um 13:51
@Kaito
Zitat von KaitoKaito schrieb:Also ich bin für Selbstjustiz. Wieso sollte mir ne alte Oma wie die Merkel sagen dürfen was ich tun und lassen soll ? Was soll das überhaupt an sich. Kümmert euch um eure eigenen Probleme, habt ja anscheinend nichts besseres zu tun als euer Gehalt aus Spaß zu erhöhen liebe Regierung
Die Merkel hat das Grundgesetz geschrieben?
Die Regierung hat ihr Gehalt erhöht? Soweit ich weiß, nur das Parlament, und auch nicht aus Spaß, sondern deren Gehalt ist meines Wissens an das der BVerfG-Richter gekoppelt.


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28.10.2014 um 13:58
@Mia_Gonzo
Ich denke das spielt, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle solange sie sich sogar noch im Haus befinden.


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28.10.2014 um 14:07
@McMurdo
Die fünf Eindringlinge bekommen Panik, wollen fliehen. Weil die Haustür verschlossen ist, quetschen sie sich durch einen Schlitz in der Terrassentür, einer nach dem anderen.
In der Zwischenzeit hat der Rentner sich die Waffe besorgt und schießt auf die Flüchtenden
Der 16-Jährige fällt bäuchlings zu Boden, zwei Meter von der Terrassentür entfernt.
Ich würde sagen, die waren bereits draußen und möglicherweise nur der Getroffene noch im Haus - vielleicht war aber auch er schon draußen. Ist reine Spekulation - und auch nicht bedeutsam: Sie waren eindeutig auf der Flucht.


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28.10.2014 um 14:11
Zitat von gerhard86gerhard86 schrieb:Aber korrekte Aufbewahrung ist das in D imho niemals, und in AT nur dann wenn du niemanden in die Wohnung lässt.
Es ist lt. Gesetzestext auch in D so, so lange du niemand in die Wohnung läßt.
Nicht, dass du jetzt glaubst, ich würde das befürworten.
Im Gegenteil, bin für eine ordentliche Verwahrung und das ist sicher nicht das Nachtkästchen.

Was die getrennte Aufbewahrung von Waffe und Muni angeht: Es reicht doch schon, die Muni im unteren Teil des Nachtkästchens aufzubewahren und die Waffe in der Lade.

Wenn eine Waffe ordnungsgemäß verwahrt wird, kann es niemals zu einer Tat wie der im EP kommen, aus meiner Sicht.

Das Urteil ist gerecht. Die Erlaubnis für Waffenbesitz ist der Schütze in dem Fall der Verurteilung sowieso los.


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28.10.2014 um 14:11
@Driftwood
Zitat von DriftwoodDriftwood schrieb:In der Zwischenzeit hat der Rentner sich die Waffe besorgt und schießt auf die Flüchtenden
Steht das irgendwo so, oder ist das deine Annahme?


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28.10.2014 um 14:13
@Gute_Luise

Was willst du mit diesem Thread erreichen?
Du nimmst einen juristischen Einzelfall und regst dich drüber auf...
Und jetzt? Seit wann ist das hier ein Rechtsforum?
Der alte Sack soll in Revision gehen und fertig.


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28.10.2014 um 14:13
@emz

Den gesamten Artikel findest Du auf der ersten Seite!
Der Rentner hat inzwischen eine Pistole in der Hand.



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28.10.2014 um 14:18
@Driftwood
Das mag ja sein, solange sie sich aber noch im Haus oder auf dem Grundstück befinden, spielt das meiner Meinung nach keine Rolle. Wenn sie jetzt das Grundstück schon verlassen hätten dann sähe das mit Sicherheit anders aus.


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28.10.2014 um 14:18
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Der alte Sack
Ich hab bis jetzt noch nicht viel hier gelesen, aber wenn ich direkt auf solche Beiträge mit solchen Ausdrücken stoße, denk ich mir, ich kann es auch gleich bleiben lassen.
Unmöglich.
Bezeichnest du deinen Vater auch so ?
Schäm dich


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28.10.2014 um 14:23
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Das mag ja sein, solange sie sich aber noch im Haus oder auf dem Grundstück befinden, spielt das meiner Meinung nach keine Rolle.
Da es in deutschland kein "stand your ground" gesetz gibt spielt das sehr wohl eine rolle.


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28.10.2014 um 14:26
@Nerok
Ich nehme an , das es so ausgelegt wird, dass solange sich die Täter noch im Haus oder evtl. sogar noch auf dem Grundstück befinden als gegenwärtiger Angriff gesehen wird, dem Mittels Notwehr begegnet werden kann. Schließlich sprechen auch die Staatsanwaltschaft und der Richter hier von einer Notwehrsituation.


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28.10.2014 um 14:32
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Schließlich sprechen auch die Staatsanwaltschaft und der Richter hier von einer Notwehrsituation.
Nein, der Richter hat explizit gesagt, hier lag keine Notwehrsituation vor.
In dem juristisch komplizierten Fall entschieden die Richter nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Montag, dass sich der Angeklagte nicht in einer Notwehrlage befand, die sein Handeln gerechtfertigt hätte. Zugleich billigten sie ihm aber eine erhebliche Strafmilderung zu.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bewaehrungsstrafe-rentner-wegen-toedlicher-schuesse-auf-fliehenden-raeuber-verurteilt-13232364.html


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28.10.2014 um 14:34
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ich nehme an , das es so ausgelegt wird, dass solange sich die Täter noch im Haus oder evtl. sogar noch auf dem Grundstück befinden als gegenwärtiger Angriff gesehen wird, dem Mittels Notwehr begegnet werden kann.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Letztlich kommt es darauf an, wie der Angegriffene die Situation wahr nimmt.
Wenn er (ernsthaft!) befürchten muss, dass die Täter zurück kommen und er sonst nichts machen kann (Polizei rufen etc.), dann besteht die Notwehrlage fort. Wenn die Täter allerdings aus Sicht des Angegriffenen bereits auf der Flucht ist, dann ist der Angriff beendet und eine Notwehr scheidet aus.
Dem Angegriffenen wird dabei schon ein gewisser "Ermessensspielraum" zu gebilligt, ein Irrtum seinerseits "rettet" ihn. Aber fliehenden Räubern hinter her zu schießen, ist nun mal keine Notwehr mehr.


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28.10.2014 um 14:34
@McMurdo

Von einem Flüchtenden geht keine wirkliche Gefahr mehr aus.
Noch dazu waren die Schüsse in Brustregionen vollkommen unverhältnismässig da tödliche Schüsse nur die Ultima Ratio sind:
Bei Einsatz von gefährlichen Verteidigungsmitteln ist eventuell je nach Intensität des Angriffs ein abgestuftes Verteidigungsverhalten zu fordern. So ist z.B. beim Schusswaffeneinsatz, sofern die Situation es zulässt, wie folgt vorzugehen:

1 Androhen des Schusswaffeneinsatzes
2 Warnschuss
3 Schuss in weniger gefährliche Bereiche
4 Finaler Schuss nur als ultima ratio
Wikipedia: Notwehr#Notwehrlage


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28.10.2014 um 14:34
Fünf junge Männer, darunter auch Labinot S., überwältigen den Rentner und zerren ihn ins Haus. Dort halten sie ihn auf einem Stuhl fest, halten ihm eine täuschend echt aussehende Pistole an die Schläfe und würgen ihn mit einem Schal.
Wer da nicht wütend wird und die Beherrschung verliert, wenn sich das Blättchen wendet,
ist in meinen Augen ein Übermensch.


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28.10.2014 um 14:35
@McMurdo
Bitte lest doch den Artikel erstmal, bevor hier herumspekuliert wird:
Immer wieder betont das Gericht ein zentrales Wort: "Erforderlichkeit". War es erforderlich, so zu schießen, wie B. es tat? Oder hätte es mildere Maßnahmen gegeben? Die Kammer bejaht die zweite Frage. Der Rentner habe keine Warnung ausgesprochen, keinen Warnschuss abgegeben. Er habe nicht auf die Beine gezielt, sondern gleich zur "Ultima Ratio" gegriffen, dem lebensgefährlichen Schuss. Wer geladene Waffen im Haus habe, so Richter Appelkamp, müsse sich auch damit auseinandersetzen, wann und wie man sie benutzen dürfe.
So überschritt Ernst B. die Grenzen der Notwehr, als er in der Dezembernacht vor fast vier Jahren die Schüsse abgab.



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28.10.2014 um 14:35
Witzjustiz spricht Witzurteil.


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28.10.2014 um 14:36
@z3001x
Du hast den Artikel nicht wirklich gelesen, oder?


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28.10.2014 um 14:36
@.lucy.
Zitat von .lucy..lucy. schrieb:Bezeichnest du deinen Vater auch so ?
Nö. Vor meinem Vater hab ich Respekt.
Vor einem alten Sack, der einem (jungen) Menschen in den Rücken schießt, nicht.


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28.10.2014 um 14:39
@Aniara
Der Fall ist seit Jahren bekannt und ein Beispiel für ein perverse Rechtssprechung in Deutschland. Meines Erachtens hat der Mann richtig gehandelt und er "arme Junge" ist selber schuld. Mir ist klar, dass der Gesetzgegber in DE das anders sieht - und genau das ist das Problem.


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