@Gute_Luise was genau ist eigentlich Dein Problem? Der Mann hat einen Menschen getötet, die Umstände wurden berücksichtigt, er hat 9 Monate wegen minderschwerer fahrlässigen Tötung bekommen, auf Bewährung.........trotzdem ist immer noch ein Mensch tot, dessen Leben Du persönlich aber offenbar sowieso als nicht wertig empfindest, deshalb muss auch das Totschiessen eines Menschen gar nicht geahndet werden, oder wie?
Auch Straftäter sind Menschen, auch für die gelten Recht und Gesetz, die sind nicht "vogelfrei", wenn sie gegen das Gesetz verstossen, Selbstjustiz ist nur dann "erlaubt", wenn man sich tatsächlich verteidigen muss, es ums Leben geht, es ist NICHT erlaubt, zwei geladene Waffen im Haus zur Hand zu haben, also wer hat jetzt - wenn wir schon dabei sind - zuerst gegen das Gesetz verstossen?