@Nina75 Wenn möglich sind die Täter doch IMMER betrunken, unter Drogen, hatten `ne miese Kindheit und was weiss ich noch alles, das sind Standardsprüche, um geringere Strafen zu erhalten
Von wegen:,,Wenn ich klar im Kopf gewesen wäre, hätte ich das nicht gemacht, ich war nicht Herr meiner Taten..."
Kommt halt drauf an, ob der Richter das glaubt. Der muss ja die Umstände der Straftat gegeneinander abwägen und er ist gesetzlich verpflichtet, nicht nur strafverschärfende Umstände zu beachten bzw. nur strafverschärfend alles auszulegen.
Meine persönliche Meinung ist, dass Alkoholeinfluss deutlich seltener strafmildernd wirken sollte.
Mag sein, dass jemand nüchtern weniger oder gar keine Scheiße macht.
Wenn man aber WEISS, dass man unter Alkoholeinfluss gewalttätig wird und auf dumme Ideen kommt, dann kann man meiner persönlichen Ansicht nach auch von der Person erwarten, dass sie eben nicht säuft.
Ich bin kein Jurist, daher weiss ich nicht, warum die Täter welcher Straftat angeklagt werden, schwere KV, gefährliche KV, versuchter Totschlag... - das ist glaub ich Sache des Staatsanwalts, die entsprechende Anklage festzulegen und Sache des Richters, zu entscheiden, ob die Angeklagte schuldig sind und welche Konsequenzen erfolgen sollen.
Man kann aber meines Wissens unter bestimmten Umständen auch Berufung und Revision und so einlegen, wenn man damit nicht einverstanden ist.
Aber wie gesagt, bin kein Jurist.