@5ting Ich glaube du verstehst mein Anliegen nicht: Gewalttäter haben kein Recht auf Schonung. Unser viel zu liberal angewandtes Jugendstrafrecht unterstützt durch diese Weichei-Scheisse einfach nur weiter Gewalttaten. Das ein Ersttäter (mit nur einer Gewalttat) eine Bewährungsstrafe bekommt, ist in Ordnung, aber jede weitere Gewalttat gehört hart und unerbittlich bestraft.
So wie du dich ausdrückst, also so wie ich das verstehe was du schreibst, sollen spürba Konsequenzen ausbleiben, und das darf eben nicht sein. Einen gewalttätigen Straftäter fallen zu lassen (nach mehr als einer Gewalttat) ist absolut in Ordnung. Soweit meine Meinung.
Das Jugendstrafrecht in sich ist schon milde und seine Anwendung erfährt jede Menge Berücksichtigung der persönlichen Umstände... so weit, so gut... nur: Durch gewisse Mechanismen die bei uns herrschen wird das ganze oft nicht weit genug verfolgt und kommt erst später (zu spät) zu den Gerichten... bis dahin haben sich Gewalttätter schon mit etlichen Körperverletzungen eine Akte bei (zB) Jugendamt gebastelt.
Auch wichtig: Die Bestrafung muss
sofort erfolgen und nicht nach 6 - 12 Monaten (so lange dauert es meist bis etwas vor Gericht landet, wenn es denn dort landet)
Es gibt jemaden der das ganze genauer erklären kann: Jugendrichter Andres Müller... dazu einmal ein Link:
http://www.blick.ch/news/schweiz/andreas-mueller-52-deutschlands-schaerfster-jugendrichter-erklaert-warum-er-lieber-gleich-harte-urteile-faellt-schnupper-knast-fuer-schlaeger-id2434717.htmlBei Interesse kannst Du gerne mehr von diesem Mann ergoogln... lohnt sich vielleicht... ich finde seinen Ansatz recht gut....
Und nur mal so, als kleiner Aufreger: Wie hättest Du es denn gerne mit den beiden Berlinern die eine Junge, schwangere Frau ausfgeschnitten und dann lebendig in Brand gesteckt haben? Das sind Heranwachsende, fallen also unter das Jugendstrafrecht (meistens) und bekommen so maximal 15 Jahre... sollen wir die nicht auch lieber auf ein pädagogisches Segelschiff schicken? Schauen was die beiden für eine schlechte Kiindheit haben und mit Samthandschuhen anfassen? Oder meist Du bei den beiden reicht es mit milde.... die solle seit ihrem 15. Lebensjahr gemeinsam Gewaltvideos erstellt und verbreitet haben... aber das sind junge Menschen, die darf doch nicht nur bestrafen...
DoctorWho schrieb:einen verteidiger gibt es aber nicht mal eben so, sondern nur, wenn die voraussetzungen hierfür vorliegen. da vorliegend jugendstrafrecht anwendung findet
Das stimmt. Aber wird durch Abs.1 nicht schon fast ein zu stellender RA "garantiert", bei Strafverfahren?