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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

233 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Gericht, Täter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:26
@DerVorleser
@Hawkster

einen verteidiger gibt es aber nicht mal eben so, sondern nur, wenn die voraussetzungen hierfür vorliegen. da vorliegend jugendstrafrecht anwendung findet (so jedenfalls habe ich es herausgelesen), gilt http://dejure.org/gesetze/JGG/68.html


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:31
Zitat von 5ting5ting schrieb:Bitte richtig lesen und nicht nur Halbwahrheiten schreiben.
Ich bin stets offen für berechtigte Kritik.
Was konkret habe ich nicht richtig gelesen und welche Halbwahrheit habe ich geschrieben?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:36
@5ting

Ich glaube du verstehst mein Anliegen nicht: Gewalttäter haben kein Recht auf Schonung. Unser viel zu liberal angewandtes Jugendstrafrecht unterstützt durch diese Weichei-Scheisse einfach nur weiter Gewalttaten. Das ein Ersttäter (mit nur einer Gewalttat) eine Bewährungsstrafe bekommt, ist in Ordnung, aber jede weitere Gewalttat gehört hart und unerbittlich bestraft.
So wie du dich ausdrückst, also so wie ich das verstehe was du schreibst, sollen spürba Konsequenzen ausbleiben, und das darf eben nicht sein. Einen gewalttätigen Straftäter fallen zu lassen (nach mehr als einer Gewalttat) ist absolut in Ordnung. Soweit meine Meinung.
Das Jugendstrafrecht in sich ist schon milde und seine Anwendung erfährt jede Menge Berücksichtigung der persönlichen Umstände... so weit, so gut... nur: Durch gewisse Mechanismen die bei uns herrschen wird das ganze oft nicht weit genug verfolgt und kommt erst später (zu spät) zu den Gerichten... bis dahin haben sich Gewalttätter schon mit etlichen Körperverletzungen eine Akte bei (zB) Jugendamt gebastelt.
Auch wichtig: Die Bestrafung muss sofort erfolgen und nicht nach 6 - 12 Monaten (so lange dauert es meist bis etwas vor Gericht landet, wenn es denn dort landet)
Es gibt jemaden der das ganze genauer erklären kann: Jugendrichter Andres Müller... dazu einmal ein Link: http://www.blick.ch/news/schweiz/andreas-mueller-52-deutschlands-schaerfster-jugendrichter-erklaert-warum-er-lieber-gleich-harte-urteile-faellt-schnupper-knast-fuer-schlaeger-id2434717.html

Bei Interesse kannst Du gerne mehr von diesem Mann ergoogln... lohnt sich vielleicht... ich finde seinen Ansatz recht gut....

Und nur mal so, als kleiner Aufreger: Wie hättest Du es denn gerne mit den beiden Berlinern die eine Junge, schwangere Frau ausfgeschnitten und dann lebendig in Brand gesteckt haben? Das sind Heranwachsende, fallen also unter das Jugendstrafrecht (meistens) und bekommen so maximal 15 Jahre... sollen wir die nicht auch lieber auf ein pädagogisches Segelschiff schicken? Schauen was die beiden für eine schlechte Kiindheit haben und mit Samthandschuhen anfassen? Oder meist Du bei den beiden reicht es mit milde.... die solle seit ihrem 15. Lebensjahr gemeinsam Gewaltvideos erstellt und verbreitet haben... aber das sind junge Menschen, die darf doch nicht nur bestrafen...
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:einen verteidiger gibt es aber nicht mal eben so, sondern nur, wenn die voraussetzungen hierfür vorliegen. da vorliegend jugendstrafrecht anwendung findet
Das stimmt. Aber wird durch Abs.1 nicht schon fast ein zu stellender RA "garantiert", bei Strafverfahren?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:39
@kleinundgrün
Weil es wenn ich nichts über lesen habe ein minder schwerer Fall ist. Da keine folgeschäden zu erwarten sind. Dann sind es max 5 Jahre. Die te sagte ja auch gefährliche und nicht wie im Titel schwere Körperverletzung.

Sollte ich was über lesen haben dann sorry.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:43
@Hawkster
Nein da reden wir aneinander vorbei XD
Strafe ja azch so das man es merkt. Aber man muss bei jugendlichen auch auf die Zukunft setzen. Da ist dann auch eher der Fehler. Ein paar sozialatunden erzielen wohl nicht den pädagogischen Effekt den man sich wünscht.
Ich sage nur einfach bestrafen und schmore im Knast ist falsch.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:44
@5ting

Wo siehts Du hier bitte einen minderschweren Fall?
aber davon 3 Täter,mittlerweile volljährig,angeklagt worden.Sie haben ihn zu Boden geworfen,festgehalten und mit Füßen gegen Kopf und Kiefer getreten.Er musste ins Krankenhaus.Diagnose starke Schädel und Kieferprellung,aufgeplatze Lippe und Hämathome im Gesichtsbereich
Durch die Anzahl der Täter und den Tritten gegen das auf dem Boden liegenden Opfer ist ein minderschwerer Fall ehr nicht ersichtlich. Vor allem weil der beschuht Fuss als gefährliche Waffe gwertet werden kann. Dies ist abhängig von Art des Schuhs


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:47
@Hawkster
Ich hoffe doch es war keiner mit stahlkappe....
Es gibt keine Folgeschäden. Des weiteren hab ich nichts gelesen von der Dauer. Ist ja dann auch differenziert von Täter zu Täter zu betrachten.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:52
@5ting

Ich weiß nicht. Der Punkt ist: Ich bin allen jugendlichen Tätern gegenber bereit auf deren Zukunft zu setzen, ausser bei Gewalttätern. Diese haben max. eine Chance verdient und kein Jota mehr.
Da Gewalttäter grundsätzlich die Unversehrtheit ihrer Opfer billigend in Kauf nehmen, wenn nicht sogar absichtlich dagegen vorgehen, haben diese auch keine Milde mit Rücksicht auf deren Zukunft verdient. Wer denkt an die Zukunft der Opfer? Möglicherweise traumatisiert? Angstzustände, was weiss ich... deren Leben ist massiv eingeschränkt unter Umständen bis hin zu dauerhaften physischen Schäden? Und da soll ich auf einen Schläger und seine Zukunft Rücksicht nehmen? Nein... Sorry, das sehe ich nicht. Das hat für mich auch nichts mit Pädagogik zu schaffen die funktioniert, wenn ich einem jungen Menschen das Gefühl gebe das ein Alter ihn vor "echter" Strafe schützt.
Zitat von 5ting5ting schrieb:Ich hoffe doch es war keiner mit stahlkappe....
Es gibt keine Folgeschäden. Des weiteren hab ich nichts gelesen von der Dauer. Ist ja dann auch differenziert von Täter zu Täter zu betrachten.
Hier liegt aber nicht die Begründung einer möglichen "minderschweren Fall". Folgeschäden unterscheiden, soweit ich das erinnere, zwischen gefährlicher und schwerer KV.
Vielleich kann @DoctorWho da mal kurz aushelfen, denn ich meine mich zu erinnern das er da etws mehr Durchblick hat? Wäre nett von Dir @DoctorWho bevor ich hier den totalen Mist verzapfe :)


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:54
http://www.frankhlee.de/strafrecht/einzelenstraftaten/koerperverletzungsdelikte/


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:56
@Hawkster
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Das stimmt. Aber wird durch Abs.1 nicht schon fast ein zu stellender RA "garantiert", bei Strafverfahren?
du meinst wahrscheinlich die nummer 1. und nein, diese nummer nimmt lediglich bezug auf § 140 StPO http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:56
Zitat von 5ting5ting schrieb:Weil es wenn ich nichts über lesen habe ein minder schwerer Fall ist. Da keine folgeschäden zu erwarten sind.
Es ist doch so: Du hast die TE gefragt, ob es nun eine schwere oder eine gefährliche KV ist. Nachdem Du erfahren hast, dass die Anklage auf gefährliche KV lautet, hast du geschrieben "Bei einer gefährlichen Körperverletzung ist das Strafmaß höher". Nun, das stimmt eben nicht. Der Strafrahmen bei beiden Delikten ist vergleichbar. Und daraus resultierte mein Einwand.

Und b.t.w., hier liegt (voraussichtlich) eine gefährliche KV vor, weil beschuhte Tritte gegen den Kopf i.d.R. eine das Leben gefährdende Behandlung sind und hier mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich gehandelt wurde.
Der Wortlaut der Norm lautet:
§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.



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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 10:57
@DoctorWho

Danke für die Aufklärung.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:00
@5ting

Danke für den Link, aber soweit ich das sehe bestätigt dieser nur mein Worte. Eben dass das Ergebnis der KV den Unterschied macht zwischen gefährlicher und schwere KV. Das macht daraus sicher keinen minderschweren Fall.
Siehe den Beitrag von @kleinundgrün
Beitrag von kleinundgrün (Seite 6)


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:01
Ich stimme Hawkster hier in allem zu, auch was das strafmass angeht und ab wann man leben bewusst gefährdet. Ich finde, eine solche handlung wie in diesem fall, war nicht nur vorsätzlich...sondern hat auch einen eventuellen tod in kauf genommen. Nur ein falscher tritt mit genug wucht kann einen kieferknochen brechen, es gab auch schon schädelbrüche bei solchen aktionen. Vielleiicht hilft es wirklich, sowas ins strafmass mit einzubringen und die ansichten zu ändern, ab wann gefährde ich bewusst das leben eines anderen. Wenn man sich da einig wird und die schnüre enger schnürt, könnte man eventuell erreichen, dass man sich gar nicht mehr auf prügeleien einlässt, denn auch organe können reissen und man kann auch an inneren blutungen versterben, werden diese nicht rechtzeitig erkannt...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:04
@Gentian

das, was du meinst, ist tatfrage und der freien beweiswürdigung zugänglich, aber auch vorbehalten. so etwas in eine abstrakt-generelle form zu gießen, ist jedenfalls schwierig, es sei denn, du machst aus dem erfolgsqualifizierten delikt der körperverletzung, dem § 226 StGB, von vornherein ein anderes delikt.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:07
@DoctorWho

Meinst Du jetzt im Einzelfall zu sagen: Das ist keine schwere KV, sondern eine KV mit Todesfolge, oder ein Todschlag? Oder meinst Du ein gänzlich neues Delikt ins StGB? Denn da sehe ich soweit alles abgedeckt, wobei ich den Eindruck habe das die Grenzen so fliessend sein können, dass alles abgedeckt sein müsste?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:09
@Hawkster

ich für meinen teil sehe ebenfalls keine regelungslücke.

p.s.: kv mit todesfolge wäre ohnehin § 227 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/227.html ;)


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:10
@DoctorWho

Ich weiss, dass das schwierig zu handhaben wird, doch sollte man bei solchen gemeinschaftlich ausgeführten, eventuelle geplanten delikten die mit körperverletzung einhergehen, die gezielte stellen treffen und auch bevorzugen, die dafür bekannt sind, dass sie eine lebensgefährdende verletzung hervorbringen können, beachtet werden. Was bringt mir der delikt, körperverletzung mit todesfolge...ich finde, hier gehört ein zwischschritt mit rein...gezielte körperverletzung, einen eventuellen tod in kauf nehmend, oder so.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:10
@DoctorWho
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:p.s.: kv mit todesfolge wäre ohnehin § 227 StGB ;)
Ich hatte das auch übergreifend gemeint. Eben ein Kette vorhandener §§ von der einfachen KV bis hoch zum Todschlag, eben auch über verschiedene §§. So in etwa... und dann sehe ich eben alles abgedeckt.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:13
@Hawkster

ich stimme dir zu ;)

@Gentian

wie gesagt, ich sehe es als problematisch an, das als separaten tatbestand zu regeln. die besondere kriminelle energie wird ja über den strafrahmen erfasst. dass dieser möglicherweise nicht immer ausgereizt wird mag sein, ist aber kein problem des gesetzes an sich.


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