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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

233 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Gericht, Täter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:14
@DoctorWho
@Gentian

Das einzige was mir noch als Möglichkeit einfallen würde, wäre eine Art "RICO-Act" aber eben auf Gruppenschläger ausgerichtet. Aber das ist zu wackelig und würde mir anderen deutschen Gesetzen kollidieren... :D


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:18
@Hawkster

was genau schwebt dir denn da vor? das bandenmäßige begehen von straftaten ist ja als qualifikationstatbestand dem stgb nicht fremd.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:22
@DoctorWho

Das problem ist wirklich sehr viele straftaten solcher art befinden sich meiner meinung nach in einer grauzone, wenn natürlich auf die besondere kriminelle energie geschaut wird und das mit ins strafmass einfliesst, sieht es schon gerechter aus....


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:22
@DoctorWho

Wenn ich das genau wüsste und formulieren könnte, dann wäre ich einen Schritt weiter.

Das Problem bei zwei oder mehr Schlägern, die einen niedermetzeln, ist das sich jeder der beiden us der Schuld nehmen kann, keiner hat angefangen, beide haben kaum etwas getan oder, oder, oder....
So haben wir die Situation das ich bei, sagen wir fünf Schlägern, im Grunde immer wieder Milderungsgründe aufgezeigt bekomme. Der ein behauptet er habe nur einmal auf die Schulter gehauen, der Zweite sagt sein Schlag habe das Opfer nur gestreift und so weiter.
Hier könnte vielleicht die Gruppe ohne Unterscheidung der Tatbeteiligung gleich herangezogen werden. Das ist jetzt sehr grob umrissen und eben nicht mit geltenden Gesetzen vereinbar, aber so in der Art...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:22
Zitat von GentianGentian schrieb:ich finde, hier gehört ein zwischschritt mit rein...gezielte körperverletzung, einen eventuellen tod in kauf nehmend, oder so.
Wenn ich den Tod des Opfers in Kauf nehme, dann sind wir bei den Tötungsdelikten.

Ich kann mir momentan keine Konstellation vor stellen, die in eine Grauzone fallen würde.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:24
Zitat von HawksterHawkster schrieb:So haben wir die Situation das ich bei, sagen wir fünf Schlägern, im Grunde immer wieder Milderungsgründe aufgezeigt bekomme. Der ein behauptet er habe nur einmal auf die Schulter gehauen, der Zweite sagt sein Schlag habe das Opfer nur gestreift und so weiter.
Aus dem Grund gibt es die Regelung in der gefährlichen KV "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder". Eben um in solchen Situationen nicht jeden einzelnen Schlag aufdröseln zu müssen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:25
@kleinundgrün

Das problem ist aber, dass gott sei dank wenige tatsächlich sterben, es aber in kauf genommen wird, wenn man auf einem kopf rumtrampelt...einige streben aufgrund der hirnblutungen...dann ahben wir natürlich eine todesfolge, wenn man eine behinderung behält ist es was???
Wenn man aber glück als opfer hatte, heisst das bisher im umkehrschluss, dass auch der täter glück hat und hier denke ich sollte man endlich mal ansetzen, das kann so nicht sein.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:26
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aus dem Grund gibt es die Regelung in der gefährlichen KV "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder". Eben um in solchen Situationen nicht jeden einzelnen Schlag aufdröseln zu müssen.
Aber liegt hier nicht das Problem das meine "Idee" scheitern lassen würde: Unschuldsvermutung? Ich muss einem Täter doch seine Aktionen/Taten nachweisen...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:26
Zitat von GentianGentian schrieb:Das problem ist aber, dass gott sei dank wenige tatsächlich sterben, es aber in kauf genommen wird, wenn man auf einem kopf rumtrampelt
Das ist aber kein juristisches Problem. Diese Konstellation ist ein versuchter Totschlag.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:26
@Hawkster
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Hier könnte vielleicht die Gruppe ohne Unterscheidung der Tatbeteiligung gleich herangezogen werden.
hierfür gibt es den hier http://dejure.org/gesetze/StGB/231.html sofern eine besondere folge eingetreten ist


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:27
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Ich muss einem Täter doch seine Aktionen/Taten nachweisen...
ja. Aber die Tat ist das gemeinsame Einprügeln auf einen anderen. Dieses erhöhte Gefährdungspotential wird sanktioniert. Und damit wird die Frage, wer wann genau welche Verletzung verursacht hat obsolet.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:27
@DoctorWho

Ok, aber ist da bei Punkt zwei nicht ein grosses Schlupfloch eingebaut?
(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.



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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:27
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Diese Konstellation ist ein versuchter Totschlag.
Ist das wirklich so und so einfach? Warum wird diese straftat dann in diesem fall anders benannt?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:30
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:ja. Aber die Tat ist das gemeinsame Einprügeln auf einen anderen. Dieses erhöhte Gefährdungspotential wird sanktioniert. Und damit wird die Frage, wer wann genau welche Verletzung verursacht hat obsolet.
Das verstehe ich und sehe das auch so, aber :)
Gibt es nicht im deutschen Strafrecht die Möglichkeit die "Verhandlungen" zu trennen? Das also von (zB) fünf Tätern nur vier die gleiche Verhandlung haben und der fünfte eine eigene bekommt?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:30
@Hawkster
Zitat von HawksterHawkster schrieb:(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.
Das hört sich nach einer heftigen grauzone an...;-) man kann hier alles mögliche hineininterpretieren und es gilt wohl die unschuldsvermutung und spätestens ab hier läuft etwas falsch.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:31
Zitat von GentianGentian schrieb:Ist das wirklich so und so einfach?
Ja.
Zitat von GentianGentian schrieb:Warum wird diese straftat dann in diesem fall anders benannt?
In dem Fall der TE? Na weil es fraglich ist,ob sie das Opfer töten wollten, bzw. ob sie sich im Klaren waren, dass das Opfer durch die Schläge mit hinreichernder Wahrscheinlichekeit sterben könnte und dass es ihnen egal war.

Wenn ein Tötungsvorsatz nachweisbar ist, dann ist es z.B. ein versuchter Totschlag. Wenn nicht ist es "nur" eine vollendete KV. Was die Täter bei der Tat dachten, muss der Richter heraus finden.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:31
@Gentian
Die Täter werden so milde Bestraft, weil es dem "Opferschutz" dient. So wird der Täter dazu gebracht, nochmal über sein Vorhaben nachzudenken. Und dann tritt er evtl. zurück und das Opfer bleibt am Leben. Ist doch toll.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:33
Zitat von GentianGentian schrieb:Das hört sich nach einer heftigen grauzone an...;-)
Nein. Bei dem Delikt handelt es sich um eine "einvernehmliche" Schlägerei. Leute prügeln gegenseitig aufeinander ein.
Das ist einfache in anderes Delikt.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:33
@Hawkster

ein großes schlupfloch? nicht wirklich. der ausschluss greift ja nur bei vorliegen eines rechtfertigungs- oder entschuldigungsgrundes (BGHSt 31, 124, 127 = NJW 1983, 581, 582; Fischer StGB § 231 Rn 1; MünchKommStGB/Hohmann StGB § 231 Rn 19; Lackner/Kühl StGB § 231 Rn 4) oder bei handeln auf befehl (NK/Paeffgen StGB § 231 Rn 13), wenn etwa eine einheit der polizei gegen demonstranten vorgeht. straflosigkeit ist dagegen nicht anzunehmen aufgrund einer einwilligung aller beteiligten bei der prügelei mit schweren Folgen (§ 228 StGB Rn 2); denn das leben oder der schutz der gesundheit vor schweren verletzungen sind hier nicht disponibel (MünchKommStGB/Hohmann StGB § 231 Rn 18; NK/Paeffgen StGB § 231 Rn 13).

der ausschluss der strafbarkeit folgt also auch hier dem insoweit üblichen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:33
@Crusi

Uff, ja toll...;-) nur blöde bei ruitinierten straftätern, egal ob jung oder alt...


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