Tonaufnahmen bei Amtsgängen, vor Gericht wirksam?
24.03.2014 um 02:33Ich werd jetzt bei jedem Amtsgang die Sitzungen mitschneiden um Ungerechtigkeiten/unangebrachtes verhalten/unerhörte Äußerungen etc beweisen und diese gegebenen Falls einem Anwalt übergeben zu können..
So weit so gut, was mich interessiert ist, in wie weit mir das nützt rechtlich gesehen,
wären diese vor Gericht ein gültiges Beweismittel?
Normalerweise müssten die Betroffenen Personen ja einwilligen aufgezeichnet zu werden, dies würd aber den Beweisfaktor schmälern :/
Ich bezweifle zwar das es bis vors Gericht kommen wird da Amtsmenschen relativ leicht einknicken da Sie wissen was Sie falsch machen jedoch, sicher ist sicher ;)
So weit so gut, was mich interessiert ist, in wie weit mir das nützt rechtlich gesehen,
wären diese vor Gericht ein gültiges Beweismittel?
Normalerweise müssten die Betroffenen Personen ja einwilligen aufgezeichnet zu werden, dies würd aber den Beweisfaktor schmälern :/
Ich bezweifle zwar das es bis vors Gericht kommen wird da Amtsmenschen relativ leicht einknicken da Sie wissen was Sie falsch machen jedoch, sicher ist sicher ;)