Recht oder Skandal?
12.10.2012 um 11:02Es gibt sowas wie ein Übermaßverbot. (Bin kein Jurist.)
Im vorliegenden Fall wandten die Polizisten nur soviel (angedrohte) 'Gewalt' an, wie zur Erreichung des Zieles notwendig war und kein Gramm mehr. Das spricht für die Rationalität und Verantwortlichkeit ihres Vorgehens.
Dass ich den Ordnungskräften - und das nur im extremen Notfall wie diesem - einen Ermessensspielraum zubillige, gibt Raum für instinktiv richtige Entscheidungen, die sie im Augenblick fällen dürfen, zumal sie aus Erfahrung schon einen sechsten Sinn dafür entwickelt haben.
Das auf die Gefahr hin, gegen formelles Gesetz zu verstoßen.
Ich verzichte nicht darauf, dass sie sich selbstverständlich hinterher für jeden formellen Rechtsbruch rechtfertigen müssen.
Nur sollte man in der nachträglichen juristischen Bewertung als Richter flexibler sein.
Dafür ist, denke ich, die Ausnahme des 'übergesetzlichen Notstands' da. Nur darum geht es mir.
Ich bin nicht für Aufhebung des Folterverbots oder irgendeine Änderung der Gesetze zum Täterschutz.
Ein unschuldig im Notstand beschädigtes Opfer hat es meiner Meinung nach hinzunehmen, wenn ihm um höherer Güter willen ( Menschenleben) vorübergehend begrenzter Schaden zugefügt wird. Außerdem kann man diesen hinterher angemessen ausgleichen.
Die Menschenwürde wird dabei aber gar nicht berührt und muss darum auch nicht entschädigt werden!
Wenn ich einem Feuerwehrmann versehentlich im Wege stehe bei einer lebensrettenden Aktion, er mich brutal zur Seite schmeißt in der Eile und ich mir dabei den Arm breche, hat er in keiner Weise meine Würde verletzt. Für den Körperschaden kann entweder der Begünstigte mir hinterher Ersatz leisten oder der Staat.
Dieses Risiko als Unschuldiger, Unbeteiligter dem Gemeinwesen gegenüber verweigern zu wollen, erfüllte meines Erachtens ggf. sogar den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.
Im vorliegenden Fall wandten die Polizisten nur soviel (angedrohte) 'Gewalt' an, wie zur Erreichung des Zieles notwendig war und kein Gramm mehr. Das spricht für die Rationalität und Verantwortlichkeit ihres Vorgehens.
Dass ich den Ordnungskräften - und das nur im extremen Notfall wie diesem - einen Ermessensspielraum zubillige, gibt Raum für instinktiv richtige Entscheidungen, die sie im Augenblick fällen dürfen, zumal sie aus Erfahrung schon einen sechsten Sinn dafür entwickelt haben.
Das auf die Gefahr hin, gegen formelles Gesetz zu verstoßen.
Ich verzichte nicht darauf, dass sie sich selbstverständlich hinterher für jeden formellen Rechtsbruch rechtfertigen müssen.
Nur sollte man in der nachträglichen juristischen Bewertung als Richter flexibler sein.
Dafür ist, denke ich, die Ausnahme des 'übergesetzlichen Notstands' da. Nur darum geht es mir.
Ich bin nicht für Aufhebung des Folterverbots oder irgendeine Änderung der Gesetze zum Täterschutz.
Ein unschuldig im Notstand beschädigtes Opfer hat es meiner Meinung nach hinzunehmen, wenn ihm um höherer Güter willen ( Menschenleben) vorübergehend begrenzter Schaden zugefügt wird. Außerdem kann man diesen hinterher angemessen ausgleichen.
Die Menschenwürde wird dabei aber gar nicht berührt und muss darum auch nicht entschädigt werden!
Wenn ich einem Feuerwehrmann versehentlich im Wege stehe bei einer lebensrettenden Aktion, er mich brutal zur Seite schmeißt in der Eile und ich mir dabei den Arm breche, hat er in keiner Weise meine Würde verletzt. Für den Körperschaden kann entweder der Begünstigte mir hinterher Ersatz leisten oder der Staat.
Dieses Risiko als Unschuldiger, Unbeteiligter dem Gemeinwesen gegenüber verweigern zu wollen, erfüllte meines Erachtens ggf. sogar den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.