@Rodriguez2Zunächst mal war es ein wichtiger Schritt, dass Deine Freundin nun jemanden hat - nämlich Dich - dem sie sich anvertrauen konnte.
Der Tip mit der Frauenberatungsstelle ist richtig. Auch den behandelnden Ärzten sollte sie sich mitteilen, wenn sie es schafft.
Ob ärztlicherseits noch etwas von Beweiskraft festgestellt werden kann, das in einem Verfahren Bedeutung hat, hängt auch davon ab, wie lange die Ereignisse zurückliegen. Ärzte, die eine Jahre alte Narbe sehen, sehen halt auch erst mal nur eine Narbe.
Ich würde Dir jedoch abraten, ohne ihr ausdrückliches Einverständnis zu Polizei zu gehen, schon wegen des Vertrauensverhältnisses. Mittelfristig wird das unumgänglich sein.
Ob Opferschutz wirklich immer so lückenlos funktioniert, würde ich nicht unterschreiben. Sollte der Täter aus einem großkriminellen Milieu kommen, ist das vielleicht nicht einfach zu beantworten.
Das wird ihre Entscheidung bleiben, diese Entscheidung muss man respektieren. Sie hat wohl schon oft genug erlebt, dass man ihre Wünsche nicht respektiert.