Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
24.02.2017 um 22:08@osttimor Ja und was willst du hier erreichen? Als ob ein mutmaßliches Opfer sich hier aufhält. Sie wird gelogen habeb, oder Minderwertigkeitskomplexe haben was niemand weiß.
242 schrieb:Die Auslegung daß das " Hör auf " sich auf das Filmen bezog bleibt für mich eher unwahrscheinlich.Ich bin der Meinung, dass es zunächst mal völlig gleichgültig ist, worauf es sich bezogen hat - eine Reaktion wäre erforderlich gewesen, entweder nachfragen, oder "einfach aufhören".
242 schrieb: Diesmal hat die betroffene Frau jedoch einen Vorteil: Sie geht einem "bürgerlichen" Beruf nach und vermag sich auszudrücken. Vielleicht glaubt man ihr ja. "man kann es auch aus der anderen richtung betrachten: jemand wie der angeklagte, der in den medien über eine lange zeit bekannt war, ist für trittbrettfahrer(innen) natürlich auch extrem anfällig - selbst wie seinem fall bei einem rechtskräftigen freispruch!
osttimor schrieb:man kann es auch aus der anderen richtung betrachten: jemand wie der angeklagte, der in den medien über eine lange zeit bekannt war, ist für trittbrettfahrer(innen) natürlich auch extrem anfällig....man kann das natürlich auch aus einer anderen Richtung betrachten.
osttimor schrieb:....- selbst wie seinem fall bei einem rechtskräftigen freispruch!ein Freispruch in einem Fall ist eben kein Freifahrtsschein für andere Fälle.
y-ray schrieb:Ich bin der Meinung, dass es zunächst mal völlig gleichgültig ist, worauf es sich bezogen hat - eine Reaktion wäre erforderlich gewesen, entweder nachfragen, oder "einfach aufhören".Wenn man nicht genau weiss, worauf das "hör auf" bezogen war, kann man ja auch nicht wissen, ob damit nicht vlt. wirklich aufgehört wurde, sofern es Auszüge aus dem sexuellen Akt oder der sexuelle Akt an sich war.
Kältezeit schrieb:Ich denke, es war tatsächlich auf das Filmen bezogen. Das Gericht scheint dies ähnlich zu sehen.Dann sollen sie es doch bitte transparent veröffentlichen. Selbst Du formulierst "ich denke" und "scheint dies ähnlich zu sehen". Sind wir eigentlich hier im Krimi-Bereich und unterliegen dessen Regeln? Glaube nicht ;-)
y-ray schrieb:insbesondere was die Dunkellziffer nicht angezeigter Sexualstraftaten angeht,wie genau hat der fall lohfink die "dunkelziffer" an vergewaltigungen "ans licht befördert"?
y-ray schrieb:Dann sollen sie es doch bitte transparent veröffentlichen.Was sollen sie transparent veröffentlichen?
y-ray schrieb:Also ich denke, dass man derzeit gut daran tut, abzuwarten. Der Prozess, das Thema an sich, hat so viel Unzulänglichkeiten ans Licht befördert, insbesondere was die Dunkellziffer nicht angezeigter Sexualstraftaten angeht, dass Erinnerungen an eine Zeit, in welcher Vergewaltigungen und dergleichen straflos waren, hochkommen.Fakt ist: die beiden Männer wurden nicht verurteilt, weil eine Vergewaltigung nicht nachweisbar war.
Laut Anklage, die dem SPIEGEL vorliegt, hat V. beim Sex mit einer Prostituierten gegen den Willen der Frau das Kondom abgezogen. Als die Frau den Verkehr daraufhin abrupt beendete, soll V. sie auf den Hinterkopf geschlagen haben. Der Anklage zufolge versuchte er, die Frau am Verlassen der Wohnung zu hindern. Sie schaffte es den Angaben zufolge dennoch und erstattete Anzeige.Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-mann-aus-verfahren-gegen-gina-lisa-lohfink-wegen-vergewaltigung-vor-gericht-a-5f840512-0084-4281-ac38-860744b9fb52
Die mutmaßlichen Taten sollen in der Nacht zum 9. November 2017 in der Berliner Wohnung des Mannes geschehen sein. Der Verteidiger von V., der Berliner Rechtsanwalt Urs Körner von Gustorf, wollte sich auf Anfrage zu den Vorwürfen nicht äußern. SPIEGEL-Informationen aus Justizkreisen zufolge legte V. vor Gericht ein Teilgeständnis ab. Er habe gewusst, dass die Frau auf ein Kondom bestanden habe, er habe aber Sex ohne Kondom haben wollen. Zugleich bestritt er demnach Nötigung und Körperverletzung.
Ursprünglich war für den Prozess nur ein Verhandlungstag geplant. Weil das mutmaßliche Opfer nicht erschien, sei für den 24. Februar ein weiterer Termin anberaumt worden, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani. »An diesem Tag könnte das Urteil fallen.«
Eine entscheidende Frage dürfte sein, ob das Gericht das heimliche Abziehen eines Kondoms als Vergewaltigung wertet. Fachleute nennen eine solche Tat »Stealthing«. Die Rechtsprechung dazu ist nicht eindeutig.
Nach Angaben aus Justizkreisen verbüßt V. in Berlin zurzeit eine siebenjährige Haftstrafe. Sie stammt aus einem Urteil in Georgien. Er war dort wegen Drogendelikten verurteilt worden.
2012 hatte Gina-Lisa Lohfink ausgesagt, V. habe gegen ihren Willen Sex mit ihr gehabt. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihr nicht und warf ihr falsche Verdächtigung vor. Der Verkehr sei einvernehmlich gewesen. Weil Lohfink einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, stand sie im Sommer 2016 vor Gericht
Laut Anklage, die dem SPIEGEL vorliegt, hat V. beim Sex mit einer Prostituierten gegen den Willen der Frau das Kondom abgezogen. Als die Frau den Verkehr daraufhin abrupt beendete, soll V. sie auf den Hinterkopf geschlagen haben. Der Anklage zufolge versuchte er, die Frau am Verlassen der Wohnung zu hindern. Sie schaffte es den Angaben zufolge dennoch und erstattete Anzeige.Also ich finde es nicht eindeutig. Weiß nicht, ob man das als Vergewaltigung werten kann. Bis zu einer gewissen Aktion, war der Sex einvernehmlich. Nachdem er das Kondom abgezogen hat, ist der Akt beendet worden. Gewalttätig und verabscheuenswürdig sein Verhalten allemal. Aber ob das als Vergewaltigung durchgeht, bin ich nicht sicher.