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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 10:06
@DoctorThrax
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Sie hat gegenüber dem Spiegel kürzlich erst wieder behauptet, dass sie seit der Vergewaltigung niemandem mehr vertraut und kaum noch ihr Haus verlässt. 2014 (2 Jahre nach dem Vorfall) war sie mit nem Typen, den sie kaum richtig kannte alleine im Urlaub.... Sowas wäre beispielsweise eine willentliche Falschaussage. Und wenn man sowas vor einem Gericht bringt und sofern diese Aussage das Potenzial hat jemanden zu belasten, ist es eben nicht mehr nur dummes Gequatsche sondern eine handfeste Straftat, für die man dann auch belangt werden muss.
Selbst wenn Frau Lohfink im Kloster lebte, würdest Du noch etwas Negatives finden. Aber es ist erstaunlich, was Du so alles ausgräbst und in Deinem Sinn interpretierst.
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Also insofern kann man auch nicht ausschließen dass GLL aufgrund der Wirkung der Droge so einen seltsamen Sinneswandel durchgemacht haben könnte. Aber das ist alles eigentlich kein Geheimwissen. Das wusste mit Sicherheit auch der Gutachter. Und wenn er es nicht wusste, dann steht es doch der Staatsanwaltschaft bzw. den Verfahrensbeteiligten frei ein Zweitgutachten anzufordern. Dass das offenkundig nicht notwendig wurde, liegt aber vermutlich daran, dass die Faktenlage die gegen das Vorliegen einer Vergewaltigung sprach zu eindeutig war.
Man kann eine Substanz auch mehrere Male verabreichen oder einnehmen. Es wurde Alkohol getrunken. Es wurden unter Umständen weitere Drogen konsumiert. Da gibt es mit Sicherheit Wechselwirkungen.

Fragen könnte man sich allerdings, wie die Personalauswahl in besagtem Club erfolgte.
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Worum es geht ist die Falschaussage GLLs. Aber darüber wird komischerweise gar nicht diskutiert. Der Gegenstand der Debatten ist immer noch die längst abgeschlossene Vergewaltigung.
Doch es wird darüber diskutiert. Nur stimmen Dir nicht alle zu.
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Das ist ja gleich der nächste Punkt, der die absolut dreiste Taktik der GLL Verteidigung auszeichnet. Nachdem die Verteidigung von GLL vermutlich daran mitgewirkt hat diese Sache so in die Medien zu tragen und eine Stimmung gegen die Richterin medial anzuheizen wurde der Vorsitzenden Befangenheit vorgeworfen. :D
Es ist zulässig, Befangenheitsanträge zu stellen. Dieses Recht gilt auch für Frau Lohfink.
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Zumindest in meinem EP bekommen Pardis und die andere Witzfigur ihr Fett genauso weg wie GLL. Nur dass die beiden eben nicht die Öffentlichkeit benutzen um sich vor Gericht gegen eine Strafanzeige zu verteidigen.
Die Beiden dürften kein Interesse daran haben, in diesem Zusammenhang in der Presse aufzutauchen. Der Vorbestrafte will sein Gesicht bestimmt nicht in allen Medien sehen.
Er soll wegen Rohheitsdelikten vorbestraft sein.
Rohheitsdelikte können sein: Raub, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung.
Den Verantwortlichen im Club sollen seine Vorstrafen nicht bekannt gewesen sein, das bedeutet er war 2012 bereits mehrfach vorbestraft.
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Dergleichen hätte ich mir von den Massenmedien allerdings auch gewünscht. Ich glaube nämlich:wenn man den Abend verfilmen würde - es wäre die reinste Comedy mit diesen lächerlichen Clowns als Protagonisten.
Zumindest einer der Protagonisten ist kein Clown. Er ist ein gut aussehender junger Mann. Aber wenn die beiden Männer Clowns sind, kann man Frau Lohfink noch ein bisschen besser abwerten. Denn wer sich mit solchen Clowns einlässt… Dass Du in diesem Zusammenhang von Comedy sprechen kannst, spricht für sich.
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:der von sich behauptete bald in der Aserbaidschanischen Fußballliga zu spielen
Er ist seit 2013 aserbaidschanischer Nationalspieler.
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Nicht mal, dass dann auch Frauenrechtlerinnen und Bundesministerin Schwesig diesen Fall, bei dem die Täter seit zwei Jahren freigesprochen sind, und folglich seit zwei Jahren das Urteil, dass es keine Vergewaltigung war, feststeht, als Paradebeispiel für die Verschärfung des Sexualstrafrechts heranziehen.
Nach der jetzt gültigen Rechtslage konnte das Gericht keine Vergewaltigung nachweisen.
Wenn das Sexualstrafrecht geändert wird, könnte die mehrfach geäußerte Ablehnung von Frau Lohfink eine Vergewaltigung begründen. Der Fall ist perfekt dafür geeignet, die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung zu untermauern.
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Man sieht hier GLL nebst dem neuen Protagonisten der sich zu diesem surrealen Schauspiel nun hinzugesellt hat - Florian Wess.
Ja schon klar, jeder der Frau Lohfink zur Seite steht, taugt nichts. Aber weshalb ist es von Bedeutung, dass irgendjemand neben Wodkaflaschen masturbierte, der nichts mit dem Fall zu tun hat?
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Ich weiß genauso wie alle anderen hier nix. Und ich bin weit davon entfernt irgendeinen von diesen Kaspern verteidigen zu wollen. Im Gegenteil: Die sollten auch mal irgendwo ihr Fett weg bekommen für den Scheiß den sie da verzapft haben - Gerne auch öffentlich.

Ich wollte mit dem letzten Beitrag nur die Absurdität zum Ausdruck bringen, die dieses Kasperletheater, das GLL aus dem Prozess mit einem eigentlich sehr ernsten Kern gemacht hat, mittlerweile beherrscht.
Du verharmlost nur. Kasper muss man nicht ernst nehmen. Und wen man nicht ernstnehmen muss, den darf man ja auch ganz ungeniert abwerten...


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 13:59
Ein paar Fragen :

Hat jemand von Euch das Video im Internet gesehen ?

Ist es noch irgendwie zugänglich?

Hatte GLL mit einem der Männer Sex, als sie Nein und Hör auf rief ?

Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte, ob sich das Nein auf den Sex oder auf das Filmen bezog ?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:02
@schtabea
Ja ich habe es gesehen und zur Sicherheit runtergeladen und mehrmals extern gespeichert. Nur für den Fall, dass es irgendwann nicht mehr zugänglich ist.
mMn bezog sich das Hör auf auf das Filmen oder den Oralverkehr. Das Gericht sah es auch so.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:40
@Durchfall
Zitat von DurchfallDurchfall schrieb:mMn bezog sich das Hör auf auf das Filmen oder den Oralverkehr. Das Gericht sah es auch so.
Diese Aussage illustriert im Grunde das Problem der derzeitigen Gesetzeslage perfekt. Man weiß nicht worauf es sich bezog, was man deutlich zeigt, indem man 2 mögliche Alternativen angibt.
Gleichzeitig erlaubt man sich innerhalb seines Nichtwissens, die schlimme Variante, dass es um den Sex ging und der Sex nicht einvernehmlich war, auszuschließen. Man fordert keine Klärung sondern beruft sich auf die Unschuldsvermutung in einer Form, in der sie in fast jedem anderen Kontext einer strafbaren Handlung völlig absurd wäre.
Alles gedeckt vom deutschen Recht, dass eine verbale Gegenwehr als nicht ausreichend betrachtet.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:44
@interpreter

Quatsch. das Gericht hat das ganze sogar umgedreht zur falschanschuldigung.
Da wird es wohl nicht mehr so unklar gewesen sein. Sonst macht man das nicht so einfach.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:48
@Durchfall

Warum tun alle so, als wenn die Anklage für Falschaussage irgendeine Form von Beweis oder Argument in dieser Sache wäre. Insbesondere wenn ich immer wiederhole, dass das Gericht im Sinne der derzeitigen Gesetzeslage wahrscheinlich ein berechtigtes Urteil abgegeben hat?

Täglich grüßt das Murmeltier.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:50
@interpreter
Ja weil GLL einfach rumgelogen hat. Ihre Geschichte war halt ein totaler clusterfuck.
Kann ich alles schon nachvollziehen.


Gibt es das ganze Video jetzt schon online?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:52
@Durchfall
wieso, brauchst Du es dringend? Es wäre ja schön, wenn erst die unerlaubte Verbreitung verurteilt wird und es dann offiziell unerlaubt (ohne Erlaubnis von GLL) verbreitet würde.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:53
@Tussinelda
Nich dringend. Aber für meine abschließende Beurteilung des Falles, wäre es nicht schlecht.
Mit mehr Informationen kommt man zu besseren Urteilen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:53
@Durchfall
Zitat von DurchfallDurchfall schrieb:Ja weil GLL einfach rumgelogen hat. Ihre Geschichte war halt ein totaler clusterfuck.
Kann ich alles schon nachvollziehen.
Genau, du wirfst ihr Lüge vor, ohne Beweis, weil für sie, im Gegensatz zu den beiden Typen die Unschuldsvermutung nicht gilt. Gleichzeitig erlaubst du dir eine Aussage über die Gesamtsituation die du auf Spekulationen über die Details aufbaust.

Man kann alles nachvollziehen, wenn man nur ausreichend Mühe da rein steckt.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:54
@Durchfall
aber den Widerspruch erkennst Du nicht?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:55
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:weil für sie, im Gegensatz zu den beiden Typen die Unschuldsvermutung nicht gilt.
Inwiefern gilt für sie die Unschuldsvermutung nicht?
Das Gericht darf nicht willkürlich veruteilen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 14:56
@Durchfall

Oh... danke für die Information.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 15:28
@interpreter

Oh, welch ein Tiefschlag Dein Beitrag von 14.40 Uhr, Du hast leider nichts verstanden.

1. Selbstverständlich muss auch bei neuer Gesetzeslage geklärt werden, worauf sich ein Nein oder Hör auf bezieht. Es kann sich auf eine bestimmte sexuelle Handlung beziehen, auf irgendeine andere Handlung , es kann auch Teil des Spiels sein, wenn z.B. Nein gesagt wird, gleichzeitig aber verschmitzt und auffordernd gelacht wird. Der jeweilige Kontext wird IMMER vom Gericht zu klären sein, wenn er zwischen den Beteiligten strittig ist.

2. Selbstverständlich gilt die Unschuldsvemutung. Willst Du die allen Ernstes in Frage stellen ? Um Himmels Willen, Du begibst Dich hier gerade außerhalb der Rechtsstaatlichkeit.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 15:49
Zitat von schtabeaschtabea schrieb:1. Selbstverständlich muss auch bei neuer Gesetzeslage geklärt werden, worauf sich ein Nein oder Hör auf bezieht. Es kann sich auf eine bestimmte sexuelle Handlung beziehen, auf irgendeine andere Handlung , es kann auch Teil des Spiels sein, wenn z.B. Nein gesagt wird, gleichzeitig aber verschmitzt und auffordernd gelacht wird. Der jeweilige Kontext wird IMMER vom Gericht zu klären sein, wenn er zwischen den Beteiligten strittig ist.
Die Frage lautet hier, von welcher Grundannahme das Gericht auszugehen hat. In diesem spezifischen Fall wäre es nach neuer gesetzlicher Regelung die Annahme, dass die ablehnende Handlung auf den Akt ansich bezogen ist und müsste direkt vor Ort geklärt werden. Du illustrierst hier, wie jeder und zum wiederholten Male die aktuelle Gesetzeslage. Nach neuer Gesetzeslage müsste man sich halt anpassen und das Nein NICHT ignorieren oder vorher entsprechende Sicherheitswörter vereinbaren. Aber natürlich geht der Vorwurf, es nicht verstanden zu haben, leicht von der Hand wenn man sich nichtmal die Mühe macht zu ergründen, was das Gegenüber eigentlich will.
Zitat von schtabeaschtabea schrieb:2. Selbstverständlich gilt die Unschuldsvemutung. Willst Du die allen Ernstes in Frage stellen ? Um Himmels Willen, Du begibst Dich hier gerade außerhalb der Rechtsstaatlichkeit.
Die Aussage dass, die Unschuldsvermutung für GLL nicht gelten würde war darauf bezogen, dass hier alle die Unschuldsvermutung für die mutmaßlichen Täter einfordern aber es sich einfach machen, Vermutungen über die Schuld von GLL in der Falschaussage-Sache anzustellen. Sie habe gelogen, das Gericht hat sicher Recht und so weiter.

Die Annahme dass ich die Unschuldsvermutung an sich in Frage stellen würde, beruht entweder darauf, meine Aussage ignorant aus dem Kontext zu reißen, oder auf kalkulierter Absicht die als kleiner Argumentbooster dienen soll. In beiden Fällen ist die Annahme ebenso naiv wie dämlich.

edit: es muss natürlich mutmaßliche Täter heißen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 16:19
@DoctorThrax
@DoctorThrax
@interpreter
@Durchfall
@Tussinelda
@brennan
@AgathaChristo
@CosmicQueen
@McMurdo
@Balthasar70


Noch einmal an alle :

1. Wir alle wissen NICHT , worum es in diesem Thread und in diesem Prozess geht !!!! GLL hat einen Strafbefehl über 24000 Euro erhalten. Weiß irgendjemand hier warum ? Falschbehauptung, Falschaussage, Falschbezichtigung wird wahlweise genannt. Aber WELCHE Falschbehauptung? Weiß das hier irgendjemand?

2. Team GLL, viele Medien, viele hier im Thread erwecken den Anschein oder glauben auch selbst, daß die abgewiese VERGEWALTIGUNGSANZEIGE AN SICH als Falschbezichtigung gewertet wurde. Das ist grober Unfug. Ein Beispiel und es wird allen klar:

- Jemand bezeichnet mich als "Grasdackel". Ich zeige den Typen an wegen Beleidigung. Der Richter weist meine Klage ab, weil er "Grasdackel" nicht als Beleidigung einstuft. Kann ich jetzt eine Strafe bekommen wegen Falschbezichtigung, Falschbehauptung? NATÜRLICH NICHT. Ich habe doch nichts Falsches behauptet. Ich habe nur den von mir wahrheitsgemäß wiedergegebenen Sachverhalt anders bewertet als der Richter.

Bezogen auf unseren Fall : Eine abgewiesene Vergwaltigungsanzeige an sich ist niemals automatisch eine Falschbezichtigung. Sondern nur dann wenn im Zusammenhang mit der Anzeige bewusst und nachweislich falsche Tatsachen behauptet werden. Das war hier offensichtlich der Fall. Doch leider wissen wir nicht, um welche konkreten Falschbehauptungen es geht. Ich denke, der Prozess wird hier Klarheit bringen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 16:22
@schtabea

Das siehst du falsch:
Wenn dich einer als grasdackel bezeichnet, und du zeigst ihn an und di ekalge wird abgewiesen, ist das noch keine falschbehauptung.
Wenn du aber weiter behauptest, er habe dich beleidigt, obwohl das gericht dir sagte: Nein, das hat er nicht.

Dann ist das strafbar, weil das gericht festgestellt hat, dass er genau das eben nicht getan hat.

und das passiert hier: GLL bewertet den fall anders als das gericht und behautpete weiter es sei vergewaltigung, und dafür kommt ide anklage.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 16:29
@shionoro

Okay, das würde die Sache klären. Bist Du Dir da sicher ? Hast Du irgendeine Quelle dafür, daß sie die 24000 Euro zahlen soll, weil sie trotz abgewiesener Klage weiterhin öffentlich behauptet, die beiden Männer hätten sie vergewaltigt?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 16:34
@shionoro
das verstehe ich aber anders, es bezieht sich auf die Anzeige wegen Vergewaltigung.....sie hätte die beiden Männer zu Unrecht beschuldigt, heisst es doch.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

28.06.2016 um 16:46
@Tussinelda

das kann ich mir aber kaum vorstellen.
Schließlich hat sie ja weit vor der eigentlichen anzeige aber nach den freispruch mehrfach noch behauptet, sie sei vergewaltigt worden.

Bei der Frau vom Kachelmann ist das anders. da hat das gericht nicht ausgeschlossen, dass sie in der tat vergewaltigt wurde, darum darf sie es weiterhin behaupten.


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