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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

24.06.2016 um 19:11
@McMurdo

Du hast erstaunlich geringe Anforderungen für den Begriff Faktum. Ich definiere es als unstrittige Wahrheit.
Wie definierst du den Begriff? Als Aussage die deine Meinung wiederspiegelt?
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Es ist das Betätigen einer polemisch-suggestiven Verdrehungsmaschine (wie sie auch von Pegida und der AfD betrieben wird) und der glatte Missbrauch von journalistischer Macht: Schuld und Unschuld, Täter und Opfer stehen für diese Art von Presse schon lange vor der Ermittlung fest.
Das hier ein Missbrauch journalistischer Macht vorliegt, ist eine Meinung, kein Faktum. Journalisten dürfen sich ebenso wie Bürger eine Meinung zu solchen Dingen bilden. Und was heißt hier vor den Ermittlungen? Die Ermittlungen sind vorbei und das Urteil ist gefallen. Die Presse ist anderer Meinung aber hier fand wohl keine Vorverurteilung statt.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Eine freiberufliche Brigitte-Autorin, zu 60 Tagessätzen verurteilt, müsste vielleicht 2.400 Euro zahlen, eine Bundeskanzlerin 40.000 Euro, das weibliche Vorstandmitglied einer Dax-Aktiengesellschaft 200.000 Euro – alle für dasselbe Vergehen und bei 60 "Tagessätzen".
Das mag sachlich richtig sein und ist eine Passage aus seinem überheblichen Erklärungs-Absatz. Gleichzeitig ist es unstrittig und für diese Diskussion völlig irrelevant.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Frau Rechtsanwältin Clemm ist, wie man immer wieder lesen und hören darf, eine so genannte "Opferanwältin". Was das sein soll, weiß weder die Strafprozessordnung noch sonst jemand, außer denen, die sich ebenfalls "Opferanwalt" nennen. Opferanwälte sind – und darauf kommt es an – in jedem Fall die Guten, Opfer-Anwältinnen ergo die ganz besonders Guten: Praktisch un(über)treffbar.
Wie man dir schon nachgewiesen hat gibt es den Begriff tatsächlich und er hat auch eine klar definierte Bedeutung. Sogar in der Strafprozessordnung. Vielleicht weiß einzig Fischer es nicht.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: In Deutschland werde über sexualisierte Gewalt und deren Wurzeln "nicht öffentlich gesprochen". Es handelt sich danach um eines jener "Tabus", das nun "endlich" einmal gebrochen werden muss. Nun wird man sagen dürfen, dass – außer vielleicht über terroristische Gewalt – in den letzten zwanzig Jahren in Deutschland über kein Thema so viel, so permanent und so öffentlich gesprochen wurde wie über das Sexualstrafrecht, die sexuelle Gewalt und den sexuellen Missbrauch.
Das soll ein Faktum sein? Ich denke es gibt viele Themen über die öffentlich wesentlich mehr gesprochen wurde. Die EU, Eurokriese, Griechenland, Flüchtlinge, etc. Kannst du dieses "Faktum" irgendwie belegen? Kann Fischer es? Nein darum macht er sich keine Gedanken.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Denn es verhält nun einmal so, dass dieses "warum auch immer" auf jeden Fall und auf jeden Fall auch weiterhin von ganz entscheidender Bedeutung ist und sein wird – mögen die Opfer-Expertinnen des Strafprozessrechts den Kaiserin-Sissi-Jodler ausstoßen, so oft sie wollen. Denn ausgerechnet auf das "Warum auch immer" kommt es leider gerade an – jedenfalls solange wir noch über ein (Straf)Recht sprechen, das den Menschenrechten, der Wahrheit und der Fairness verpflichtet ist.
Was soll da Faktum sein? Dass es auf ein "warum auch immer" ankommt?
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es dazu aus psychischen Gründen oder aus physischen Gründen (Drogen, Alkohol, Geisteskrankheit, psychische Störung) unfähig ist: strafbar.
Stimmt alles, aber wenn sich das Opfer rein verbal wehrt ohne körperlich eingeschränkt zu sein, ist es NICHT STRAFBAR.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes "Nein" oder der Formulierung "Ich will nicht" irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht. Das ist Unfug.
Das das Unfug ist, ist eine Meinung kein Faktum. Und was heißt da begründungslos? Muss eine Frau begründen, warum sie keinen Sex und nicht vergewaltigt werden will? Vielleicht ist es Wunschdenken.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Handelt es sich um eine "offene", ersichtlich nicht von Nötigungshandlungen getragene Situation, wird man selbstverständlich (!) auch weiterhin das "Tatopfer" fragen müssen (!), warum es einerseits "nein" gesagt, andererseits aber widerstandslos getan hat, was der oder die Täter(in) verlangte. Alles andere wäre ein grober Verstoß gegen die gesetzliche Aufklärungspflicht. Denn das Aussprechen des Wortes "Nein" ist ja kein magisches Zauberritual, das die Deutung einer Situation ein für allemal festlegt und entscheidet. Wie jede andere Aussage in jedem anderem Zusammenhang kann das "Nein" oder "Hör' auf" ganz ernst, halb ernst oder gar nicht ernst gemeint sein; es kann überdacht, geändert, beeinflusst, aufgegeben, beschränkt, ausgeweitet, missverstanden werden.
Das ist ebensowenig Faktum. Man kann ebenso der Meinung sein, dass ein "Nein" oder "Hör auf" bis zu einer Rückversicherung oder Klärung als ernst und absolut zu gelten hat. Hier wird die aktuelle Rechtslage dargestellt. Aber die zu ändern ist absolut möglich und auch rechtsstaatlich zulässig.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Was denn sonst? Es gilt doch für das "Nein" (ebenso wie für das "Ja") im Zusammenhang mit sexueller Betätigung nichts anderes als im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung, mit allen anderen Einwilligungen oder Zustimmungen. Meint jemand ernsthaft, die Fragen der Freiwilligkeit, des Wollens oder Nichtwollens, der Ambivalenz oder des Nicht-So-Wollens, der Abhängigkeiten und Zwiespältigkeiten, der Fehldeutungen und Umdeutungen, ließen sich durch eine Beweiserhebung darüber erledigen, ob das Wort "Nein" in der Geschichte vorkommt oder nicht? Es scheint fast so – aber das ist eine sehr alberne Vorstellung.
Ich sehe keine Albernheit in der Vorstellung und keine Fakten in der Aussage.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Die Opferanwältin Clemm und sämtliche Lesben- und Frauenvereine und alle aus ungeklärten Gründen weinend Gefilmten werden so lange nicht den Zustand der strafrechtlichen Glückseligkeit erlangt haben und daher auch keine Ruhe geben, wie nicht 1. die Fahrlässigkeits-Strafbarkeit für Sexualdelikte (einen vielversprechenden Ansatz finden wir im "Eckpunktepapier" vom 16. Juni 2016:"…gegen den erkennbaren Willen"), und 2. die Beweislastumkehr erreicht sind. Bis dahin werden die deutschen Richterinnen und Richter, so ist zu befürchten, leider weiter versuchen, an den zivilisatorischen Grundprinzipien unseres Strafrechts festzuhalten: Zweifelssatz; Aufklärungsgebot; Fairness.
Übertreibung und Polemik. Fakten - Fehlanzeige.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

24.06.2016 um 19:27
Zitat von emodulemodul schrieb:Vermutlich gibt es immer wieder lustige Abende, bei denen getrunken, getanzt und gefeiert wird und am Ende dann jemand vergewaltigt wird. Das Argument taugt also nicht wirklich, wenn man die Chronologie nicht berücksichtigt.
Sehe ich auch so.

Kann man eigentlich die Chronologie per technisch festgehaltenen Aufnahmen rekonstruieren? Wie sehen das die Technik-Experten hier? Kann man im Nachhinein zweifelsfrei feststellen, zu welchen Zeitpunkten im Zeitrahmen bestimmte Aufnahmen entstanden? Auch wenn sie erst Wochen später beschlagnahmt wurden? Wie sieht das aus bei verschiedenen technischen Aufnahme-Apparaten? Wie sieht das digital aus, Einflussnahme, Schnitt, Zusammenschnitt, Rekonstruktion, etc.? Würde mich interessieren.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

24.06.2016 um 20:50
Neuer Zeit-Artikel.

Auch über Herrn Fischer. Liest die Zeit hier mit?

Über die Frage der Sprache. Ums die hier eben auch ging und geht.
Das Luder spricht
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-06/sexismus-vergewaltigung-luder-medien-sprache-boulevardpresse

Als Lektüre-Angebot.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

24.06.2016 um 21:08
Geh davon aus, dass Medien in Allmy einerseits ein Stimmungsbarometer sehen, andererseits qualitativ hochwertige Beiträge vorfinden, welche ggf. zeitintensive Recherchen ersparen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

24.06.2016 um 21:49
Zitat von DogmatixDogmatix schrieb:Kann man eigentlich die Chronologie per technisch festgehaltenen Aufnahmen rekonstruieren? Wie sehen das die Technik-Experten hier? Kann man im Nachhinein zweifelsfrei feststellen, zu welchen Zeitpunkten im Zeitrahmen bestimmte Aufnahmen entstanden? Auch wenn sie erst Wochen später beschlagnahmt wurden? Wie sieht das aus bei verschiedenen technischen Aufnahme-Apparaten? Wie sieht das digital aus, Einflussnahme, Schnitt, Zusammenschnitt, Rekonstruktion, etc.? Würde mich interessieren.
So richtig zweifelsfrei vermutlich nicht. Die Metadaten kann man verändern und Zeit genug, um das zu tun, war ja vorhanden, Handys und Computer wurden erst einen Monat nach der besagten Nacht beschlagnahmt. Die Chronologie der Videos lässt sich aber vermutlich nicht nur anhand der Metadaten rekonstruieren, es können ja auch andere Indizien dazu herangezogen werden. Die Frage ist halt, ob man das bei den Ermittlungen überhaupt im Detail analysiert hat oder die Videos einfach nur oberflächlich gesichtet hat.

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

24.06.2016 um 21:55
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Wie definierst du den Begriff?
Eine Tatsache ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt.
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Das hier ein Missbrauch journalistischer Macht vorliegt, ist eine Meinung, kein Faktum. Journalisten dürfen sich ebenso wie Bürger eine Meinung zu solchen Dingen bilden. Und was heißt hier vor den Ermittlungen? Die Ermittlungen sind vorbei und das Urteil ist gefallen. Die Presse ist anderer Meinung aber hier fand wohl keine Vorverurteilung statt.
Tatsache ist, das hier Menschen als Täter und Opfer bezeichnet werden denen diese Eigenschaft nicht nachgewiesen werden kann.
Und das ist, so wie es passiert eben Hetze.
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Wie man dir schon nachgewiesen hat gibt es den Begriff tatsächlich und er hat auch eine klar definierte Bedeutung. Sogar in der Strafprozessordnung. Vielleicht weiß einzig Fischer es nicht.
Tatsache ist auch hier das du den Begriff in der Strafprozessordnung nicht finden wirst.
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Das soll ein Faktum sein? Ich denke es gibt viele Themen über die öffentlich wesentlich mehr gesprochen wurde.
Das ist keine quantitative Aussage gewesen.
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Das das Unfug ist, ist eine Meinung kein Faktum.
Doch, steht so im Eckpapier. Hatte ich auch schon zitiert.
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Das ist ebensowenig Faktum. Man kann ebenso der Meinung sein, dass ein "Nein" oder "Hör auf" bis zu einer Rückversicherung oder Klärung als ernst und absolut zu gelten hat. Hier wird die aktuelle Rechtslage dargestellt. Aber die zu ändern ist absolut möglich und auch rechtsstaatlich zulässig.
Dennoch wird man ergründen müssen ob es tatsächlich ernst gemeint war, das ist nun mal Fakt. Und genau das spricht er hier an.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

24.06.2016 um 22:23
@DoctorThrax
@McMurdo
Zitat von DoctorThraxDoctorThrax schrieb:Die Presse, die überhaupt keine ausreichende Einsicht in die Ermittlungsakten hat, legt einfach fest wer Opfer und wer Täter ist - und nichts anderes tut man wenn man davon schreibt dass im Fall GLL aus dem Opfer der Täter gemacht wurde.
Erstens ist GLL noch nicht verurteilt, zweitens wurden die Täter bereits wegen der Veröffentlichung des Videos verurteilt. Sie wurden nur wegen dem Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen.
Wer wird hier vorverurteilt?


@CosmicQueen
FF: Frau Lohfink wird aufgrund des Silikongehaltes die Glaubwürdigkeit abgesprochen, aber die beiden Typen, die sich mit der Vergewaltigung gebrüstet haben und bereichert haben, die sind glaubwürdiger?
CQ: Da lachen ja die Hühner.Du unterstellt ja den RichterInnen einfach mal so pauschal, weil du das so denkst, ihre Arbeit nicht nach besten Gewissen erledigt zu haben.
Nein, ich unterstelle das nicht den im Prozess urteilenden Richtern, sondern dem Richter Fischer, der in seiner Freizeit Kolumnen schreibt.
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Mit basierend auf den bekannten Bildern meinst Du den 45sec. und den 28 sec. Clip?
Nein, es gab vier (!) Jahre lang im Pornokanal ein ca. 18 Minuten langes Video.
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:ein feucht fröhlicher Ringelpiez in dem gelacht, getanzt, geknutscht und naja rumgevögelt wurde und nicht etwa ein stundenlanges Martyrium in dem ein fast Besinnungsloses Mädchen von zwei wildgewordenen Typen eingesperrt, sediert und vergewaltigt wird.
Und Du meinst, dass da mehr Brutalität sein muss, ein Einsperren stattfinden, damit es eine Vergewaltigung ist? Wenn im Laufe des Ringelpiezes jemand nicht mehr möchte, und die anderen machen einfach weiter, dann ist das ok?
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Die Staatsanwaltschaft, ein Toxikologe, die Kriminalpolizei und was weiß ich noch wer behaupten also einfach mal so das GLL lügt,
Nein, sie behaupten, dass das Material nicht ausreicht um nachzuweisen, dass GLL unter Drogen stand und vergewaltigt wurde. Der Toxikologe kann keine sichere Aussage machen, das "Hört auf" könnte das Filmen meinen und daher -> im Zweifel für die Angeklagten.
Von Lüge ist da keine Rede. Zumal sie ja die ganze Zeit angibt, dass sie auch nur durch das Video weiß, was passiert ist.
Die Anzeige der Falschbeschuldigung ließe sich theoretisch ebenso wenig aufrecht halten, denn dazu müsste man nachweisen, dass GLL genau wusste, was in der Nacht passierte. Dann hätte sie aber auch von den anderen Videos wissen müssen, die die Vergewaltigungs-Theorie widerlegen. Wenn ich weiß, dass ich beim einverständlichen Sex gefilmt wurde und das veröffentlichte Video nur einen kurzen Ausschnitt von mehreren Stunden Spaß zeigt, wie hoch rechne ich dann die Chancen aus, mit einer Vergewaltigungsklage durchzukommen?

Für mich macht das überhaupt keinen Sinn.
Zitat von minnioneminnione schrieb:So wie er endlich mal klar macht: Oh je sooooooviel muss/soll diese arme Frau an *Bussgeld* zahlen, wegen (vermutl.) Falschaussage und dieser böse PornoHandyFilmdreher im Gegensatz dazu nur soooo wenig.

Das ist eine Frage der TagessatzErmittlung/Festlegung also nach Einkommen gestaffelt.

Allein wenn dieser "Irrtum" schon mal erläutert/erklärt wird in dem Artikel ist das positiv .
Wenn er ehrlich erklären wollte, dann hätte er nicht das temporäre Einkommen von GLL mit seinem eigenen verglichen. Seins ist nämlich unkündbar sicher, bis zur Rente (und er hat nicht erwähnt, wieviel er mit Kolumnen und Büchern zusätzlich verdient), und ihres ist vielleicht eine Frage von ein paar Jahren ... wenn sie Glück hat.
Und sie verdient das Geld natürlich nur mit ihren Silkonbrüsten, klar.
Das hältst Du für sachlich?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

24.06.2016 um 22:27
@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Tatsache ist, das hier Menschen als Täter und Opfer bezeichnet werden denen diese Eigenschaft nicht nachgewiesen werden kann.
Und das ist, so wie es passiert eben Hetze.
Es ist keine Hetze, anderer Meinung zu sein als das Gericht. Und das ist auch aus diversen Gründen kein Faktum.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Tatsache ist auch hier das du den Begriff in der Strafprozessordnung nicht finden wirst.
http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/opferrecht/neuregelungen.pdf

Das zeigt die semantische Spitzfindigkeit die Standard in Fischers Argumentationstaktik ist. Nimmt einen Begriff den Jeder verwendet, einschließlich seiner eigenen Behörde und das BUNDESGESETZBLATT und tut so als wenn das eine linksliberale Phantasie ist, weil er nicht WORTWÖRTLICH in der Strafprozessordnung steht.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Das ist keine quantitative Aussage gewesen.

Die Aussage, das es kein Thema gab über das mehr geredet wurde, soll keine quantitative Aussage ( also eine Aussage über die Menge) sein?
Und in gewisser Hinsicht hast du hier recht. Das Entscheidende Charakteristikum dieser Aussage ist nicht, dass sie quantitativ ist, sondern dass sie falsch ist.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Doch, steht so im Eckpapier. Hatte ich auch schon zitiert.
Die Wertung "Unfug" kann kein Faktum sein, unabhängig davon wo sie steht.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Dennoch wird man ergründen müssen ob es tatsächlich ernst gemeint war, das ist nun mal Fakt. Und genau das spricht er hier an.
Er spricht hier an, dass die Relevanz einer Ablehnung erstmal in Frage zu stehen hat. Aber das man das so handhaben MUSS ist kein Faktum. Man kann es ebenso handhaben, dass die Ablehnung grundsätzlich absolut zu sein hat, dann müsste sich jeder anpassen. Wir haben es hier wiederum nicht mit einem Faktum zu tun.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 14:49
Zitat von FFFF schrieb:Wer wird hier vorverurteilt?
Die beiden Männer und Gina Lisa. Sie sind die Täter, sie unzweifelhaft das Opfer, obwohl die Ermittlungen dies bis jetzt nicht bestätigen können.
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Es ist keine Hetze, anderer Meinung zu sein als das Gericht. Und das ist auch aus diversen Gründen kein Faktum.
Siehe oben.
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Das zeigt die semantische Spitzfindigkeit die Standard in Fischers Argumentationstaktik ist. Nimmt einen Begriff den Jeder verwendet, einschließlich seiner eigenen Behörde und das BUNDESGESETZBLATT und tut so als wenn das eine linksliberale Phantasie ist, weil er nicht WORTWÖRTLICH in der Strafprozessordnung steht.
Nein, es zeigt wie leicht wir uns durch Wörter in die Irre führen lassen. Denn was macht ein "Opferanwalt" anders als ein "Täteranwalt"? Nichts. Beide vertreten die Interessen ihres Mandanten. Es impliziert nur das "der Andere" aber aufjedenfall der Schuldige ist. Und gerade das kritisiert er.
Welcher bei Trost befindliche Mensch würde als Beruf "Täteranwalt" angeben? Welche Rechtsanwältin würde sich widerspruchslos öffentlich so nennen lassen? Wenn jemand von der Presse "Terroristenanwältin" oder "NSU-Anwältin" genannt wird, bricht der Sturm der Entrüstung los. Die "Opferanwältin", die genau dasselbe tut, nämlich die Interessen ihres Mandanten vertritt, hat sich in dreißig Jahren sprachlich an die Spitze der "Reform" geschlängelt. Der ideologische Rest ergibt sich zwanglos aus der Gleichsetzung von "das Opfer" und "die Frau".
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Die Wertung "Unfug" kann kein Faktum sein, unabhängig davon wo sie steht.
Das etwas geschriebenes/gesagtes falsch und dumm ist kann durchaus eine Tatsache sein.
Zitat von interpreterinterpreter schrieb:Die Aussage, das es kein Thema gab über das mehr geredet wurde, soll keine quantitative Aussage ( also eine Aussage über die Menge) sein?
Sorry hatte den Satz falsch im Kopf:
Das meinte sie vermutlich ernst: In Deutschland werde über sexualisierte Gewalt und deren Wurzeln "nicht öffentlich gesprochen". Es handelt sich danach um eines jener "Tabus", das nun "endlich" einmal gebrochen werden muss. Nun wird man sagen dürfen, dass – außer vielleicht über terroristische Gewalt – in den letzten zwanzig Jahren in Deutschland über kein Thema so viel, so permanent und so öffentlich gesprochen wurde wie über das Sexualstrafrecht, die sexuelle Gewalt und den sexuellen Missbrauch.
Und da wirst du, über die letzten beiden Dekaden hinweg tatsächlich wenige Themen finden die so oft in den Medien auftauchen. Zu behaupten sexuelle Gewalt wäre ein Tabu über das nicht geredet wird öffentlich, das ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 15:18
@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Siehe oben.
Siehe weiter oben.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Nein, es zeigt wie leicht wir uns durch Wörter in die Irre führen lassen. Denn was macht ein "Opferanwalt" anders als ein "Täteranwalt"? Nichts. Beide vertreten die Interessen ihres Mandanten. Es impliziert nur das "der Andere" aber aufjedenfall der Schuldige ist. Und gerade das kritisiert er.
Du meinst, so ähnlich wie das Wort STRAFVERTEIDIGER impliziert, dass der Verteidigte eine Straftart begangen hätte? Beide Worte werden regelmäßig verwendet. Vielleicht nicht wörtlich in der STPO. Da steht, "dem Opfer wird ein Rechtsanwalt zugeordnet". In den Durchführungsbestimmungen wird dann von einem Opferanwalt gesprochen.
Nein das Wort impliziert keine Vorverurteilung. Und es findet höchst offizielle und weite Verbreitung.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Das etwas geschriebenes/gesagtes falsch und dumm ist kann durchaus eine Tatsache sein.
Eine Frau die "NEIN" und "Ich will nicht" sagt, ernst zu nehmen ist falsch und dumm? Das soll eine Tatsache sein?
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Und da wirst du, über die letzten beiden Dekaden hinweg tatsächlich wenige Themen finden die so oft in den Medien auftauchen.
Ich könnte mich nicht an 5 größere öffentliche Debatten über sexuelle Gewalt in den letzten 20 Jahren erinnern. Da war die Sache in Köln und der GLL Prozess. Mehr nicht. Und die Sache in Köln hat hauptsächlich so große Verbreitung erfahren, weil sie mit der wesentlich stärker verbreiteten Flüchtlingsdebatte einherging. Aber mal ehrlich. In den letzen 20 Jahren soll WENIG so häufig aufgetreten sein wie sexualisierte Gewalt? In welcher Welt lebst du?

Was ist, zusätzlich zu den bereits erwähnten EU, Eurokriese, Griechenland und Flüchtlinge, mit neuen Iphones, der Digitalisierung generell, Terrorismus, den Kriegen in Afghanistan und Irak, der Überwachung, dem arabischen Frühling, dem Krieg in Syrien, dem Islamischem Staat, dem Krieg in Lybien, George Bush, Barack Obama, Den Katastrophen in Fukushima, dem Tsunami etc. Man könnte die Liste noch ellenlang fortsetzen und alle Themen haben eine VIEL weitere Verbreitung erfahren als sexuelle Gewalt.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 17:06
@interpreter
Neinnein, das ist alles in den Schatten gestellt worden vom Kachelmann-Prozess. ;)


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jk1 ehemaliges Mitglied

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 18:21
Mir war diese Werbung nicht aufgefallen. Sich aber dafür her zu geben (Schauspieler), auf diese Art sein Produkt zu präsentieren und zu vermarkten (Wiesenhof), finde ich extrem armeselig!

Ja, Frau Lohfink hätte sich solche Aufmerksamkeit bestimmt gewünscht ... *Ironie off*

http://www.bento.de/today/wiesenhof-atze-schroeder-macht-werbung-fuer-bratwuerste-mit-mutmasslichem-vergewaltigungsopfer-663685/


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 18:33
@jk1

nicht nur auf gina-lisa bezogen, sondern schon allgemein betrachtet ist diese werbung sehr bizarr...


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jk1 ehemaliges Mitglied

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 18:40
@osttimor

Frauenverachtend, ja.

Bizarr ist, was auf der FB-Seite des Herrn Schroeder zu lesen ist.
Er entschuldigt sich ... na ja ... bizarr wirds dann, wenn man die Kommentare dazu liest. Seltsamerweise(?) wieder mehr Frauen als Männer, die diese Werbung *witzig* nennen und den Spot auch passend zu -Zitat- 'dieser komischen Gina Lisa ...

Manchmal möchte ich solche Menschen mit einem Klaps auf den Hinterkopf gern zum Denken anregen ...


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 18:52
@jk1
Gina-Lisa hat sich dieses "komische" Image selbst und mMn auch bewusst angeeignet. Was nicht heisst, dass man sie deshalb beleidigen darf, aber mit einer gewissen kritischen und negativen Resonanz muss sie dann schon rechnen, wenn man den Weg wählt eine "Person des öffentlichen Lebens" zu werden.


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DoctorThrax Diskussionsleiter
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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 20:07
Gina-Lisa Lohfink (29), die am kommenden Montag erneut in Berlin vor Gericht steht, um sich gegen 24.000 Euro Geldstrafe wegen Falschverdächtigung zu wehren, wird am 12. Juli vor dem EU-Parlament sprechen.
Quelle: http://www.bild.de/politik/inland/gina-lisa-lohfink/was-hat-gina-lisa-im-eu-parlament-vor-46472542.bild.html

So langsam kann ich die Entscheidung der Briten für Brexit verstehen...


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 20:08
Zitat von jk1jk1 schrieb:Mir war diese Werbung nicht aufgefallen. Sich aber dafür her zu geben (Schauspieler), auf diese Art sein Produkt zu präsentieren und zu vermarkten (Wiesenhof), finde ich extrem armeselig!

Ja, Frau Lohfink hätte sich solche Aufmerksamkeit bestimmt gewünscht ... *Ironie off*
Das Niveau dieses Werbespots ist unterirdisch, gar keine Frage. Fairerweise muss man aber auch festhalten, dass Atze Schröder das mittlerweile offenbar auch so sieht und sich dafür entschuldigt hat.
Sowas von unverständlich. Die sollten sich mal besser Fälle anschauen, wo offensichtlich was schief gelaufen ist. Aber mit unbekannten Personen, die nicht im Rampenlicht stehen, kann man schlecht PR-Arbeit veranstalten.

Aber hauptsache jmd. "prominentes" einladen, egal wie verworren und widersprüchlich der Gesamtfall ist.
Die meisten Vergewaltigungsopfer dürften halt kaum Wert darauf legen, plötzlich im Rampenlicht zu stehen und deshalb kann man so eine Kampagne auch nicht mit einem "08/15-Opfer" führen. GLL als "Person des öffentlichen Lebens" eignet sich dafür auf jeden Fall besser.
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Gina-Lisa hat sich dieses "komische" Image selbst und mMn auch bewusst angeeignet. Was nicht heisst, dass man sie deshalb beleidigen darf, aber mit einer gewissen kritischen und negativen Resonanz muss sie dann schon rechnen, wenn man den Weg wählt eine "Person des öffentlichen Lebens" zu werden.
Natürlich kann und darf man die TV-Formate kritisieren, die Leuten wie GLL in der Vergangenheit eine Plattform gegeben haben. Überhaupt muss man auch das "Gesamtkunstwerk" Gina-Lisa nicht gut finden, daran darf man auch Kritik üben.

Aber einen Zusammenhang herstellen, zwischen ihrem "komischen Image" (um mal deine Worte zu gebrauchen) und dem, was ihr widerfahren ist, das geht überhaupt nicht. Das Tragen eines kurzen Röckchens oder auch ein "komisches Image" rechtfertigen sicher keine Vergewaltigung (oder einen sonstigen Missbrauch).

Emodul


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DoctorThrax Diskussionsleiter
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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 20:11
Zitat von emodulemodul schrieb:Aber einen Zusammenhang herstellen, zwischen ihrem "komischen Image" (um mal deine Worte zu gebrauchen) und dem, was ihr widerfahren ist, das geht überhaupt nicht. Das Tragen eines kurzen Röckchens oder auch ein "komisches Image" rechtfertigen sicher keine Vergewaltigung (oder einen sonstigen Missbrauch).
Es ist äußerst bedauerlich, dass das trotzdem immer wieder getan wird. Das ist der Inbegriff des victim blaming. Für mich zählt ihr Auftreten ebensowenig wie ihr Aussehen oder die Tatsache, dass sie Schönheits Operationen hinter sich hat.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 20:12
@emodul
Das wollte ich auch nicht in Zusammenhang bringen, sondern um das, was es zur Zeit ging. Die negativen Kommentare in den social medien und der Werbespot.

Der Spot wurde lt. Schröder vor über einem Jahr gedreht, als man noch nichts von der aktuellen Situation wusste.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

25.06.2016 um 20:14
causes-of-rape-graph


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