McMurdo schrieb:Ein Strafverteidiger ist ein Anwalt der dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seit steht. Das ist ein neutraler Begriff. Damit deine Frage Sinn macht ja Täteranwalt genannt werden. Dem ist aber nicht so. BEim Opferanwalt dagegen wird natürlich impliziert, das er aufjedenfall dem Opfer einer Straftat beisteht.
Aha... Strafe ist neutral aber Täter und Opfer sind suggestiv. Natürlich.
McMurdo schrieb:Bitte keine rethorischen Kniffe. Ein Nein als losgelöst von der sonstigen Situation zu betrachten ist falsch und dumm.
Nein. Aber es ist ein wenig dumm, zu denken, dass Aussagen überzeugender werden, wenn man sie wiederholt. Wenn man "Nein" und "Hör auf" gesetzlich ernst nimmt anstatt sie situativ in Frage zu stellen, müssen sich halt alle anpassen. Die Frauen sagen es nichtmehr, wenn sie es nicht meinen und die Männer ignorieren es nicht, wenn sie nicht im Gefängnis landen wollen. Daran ist überhaupt nichts dumm.
Es ist vielmehr absurd, dem Beklagten da eine Ausflucht zu lassen, in der Hinsicht, dass er über den Sinn eines "Nein" spekulieren kann anstatt sich rückzuversichern. Und dass es ihn schützt wenn er behauptet, dass er dachte, das wäre auf etwas Anderes bezogen.
Angeklagter: Herr Richter, ich habe angenommen, dass die Bitte sie nicht zu vergewaltigen, eine Passage für ein Buch wäre und sie nur laut gedacht hätte.
Richter: Man kann ihnen nichts anderes nachweisen. Freispruch.
McMurdo schrieb:Dann solltest du dringend an deiner Aufmerksamkeitsspanne arbeiten. Sorry aber mit jemandem der wer so wenig informiert ist wie du hat das hier keinen Sinn.
Die schon geforderten Beispiele würden mich auch interessieren. Insbesondere irgendein Nachweis dafür, dass das irgendwie ein größeres Thema war. Aber ich stimme dir zu, dass es aus deiner Sicht keinen Sinn hat. Deine, ach so sakrosanten Fakten, die Herr Fischer angegeben haben soll, schmelzen zusammen. Du verteidigst zumindest gerade noch DREI davon.
1. Das Opferanwalt ein suggestiver Begriff und verwerflich wäre ( wärend Strafverteidiger neutral ist, und der Umstand dass Alle, einschließlich des Gesetzgebers den Begriff Opferanwalt verwenden irrelevant)
2. Das es falsch und dumm wäre, ein Nein ernst zu nehmen, dass der Beklagte nicht im richtigen Zusammenhang verstanden hat.
3. Das sexuelle Gewalt eines der wichtigsten Gesellschaftlichen Debatten der letzten 20 Jahre wäre.
Keines von den Drei ist besonders überzeugend.