Tussinelda
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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
19.06.2016 um 22:26@insideman
von 12 Stunden Aufenthalt in der Wohnung gibt es 18min Videomaterial, das sehr zusammengeschnitten/zusammengewürfelt beschrieben wird. Von der Staatsanwaltschaft und allen anderen. Mal ist sie gut drauf, mal nicht, mal ist es hell, mal dunkel, mal im Bademantel, mal nicht, wenn ich mich recht entsinne, das bedeutet, auch dem Gericht liegt nicht alles vor, was passiert ist. Das liegt niemandem vor, dass wissen nur die 2 Typen, wenn man es genau nimmt. Von denen einer vorsichtshalber verschwunden ist, ohne Wohnadresse.Trotzdem wird der Aussage eines Beschuldigten geglaubt, trotzdem wird 3mal Hör auf auf nichts Genaues bezogen, trotzdem wird schlussendlich GLL angeklagt. Und Letzteres ist das eigentliche Problem, denn da entsteht, aus meiner Sicht, der Widerspruch. Wenn man nicht weiß, worauf sich was bezieht, man einen Beteiligten komischerweise nicht mehr befragen kann, es heisst, es wurde gründlich ermittelt (die konnten ja schon mal nicht das Handy des Verschwundenen haben!), viele Fragen offen bleiben und nichts, was GLL sagt zählt, dann wird man sich doch wenigstens noch wundern dürfen und Zweifel anmelden können. Denn wenn Zweifel bestehen was die Eindeutigkeit betrifft, man Hör auf nicht zuordnen kann, dann bestehen die doch grundsätzlich. Das bedeutet doch, wir können nicht verurteilen, weil nix Genaues weiß man nicht. Warum kann man GLL auf der Basis des "nicht Eindeutigem" denn anklagen?
von 12 Stunden Aufenthalt in der Wohnung gibt es 18min Videomaterial, das sehr zusammengeschnitten/zusammengewürfelt beschrieben wird. Von der Staatsanwaltschaft und allen anderen. Mal ist sie gut drauf, mal nicht, mal ist es hell, mal dunkel, mal im Bademantel, mal nicht, wenn ich mich recht entsinne, das bedeutet, auch dem Gericht liegt nicht alles vor, was passiert ist. Das liegt niemandem vor, dass wissen nur die 2 Typen, wenn man es genau nimmt. Von denen einer vorsichtshalber verschwunden ist, ohne Wohnadresse.Trotzdem wird der Aussage eines Beschuldigten geglaubt, trotzdem wird 3mal Hör auf auf nichts Genaues bezogen, trotzdem wird schlussendlich GLL angeklagt. Und Letzteres ist das eigentliche Problem, denn da entsteht, aus meiner Sicht, der Widerspruch. Wenn man nicht weiß, worauf sich was bezieht, man einen Beteiligten komischerweise nicht mehr befragen kann, es heisst, es wurde gründlich ermittelt (die konnten ja schon mal nicht das Handy des Verschwundenen haben!), viele Fragen offen bleiben und nichts, was GLL sagt zählt, dann wird man sich doch wenigstens noch wundern dürfen und Zweifel anmelden können. Denn wenn Zweifel bestehen was die Eindeutigkeit betrifft, man Hör auf nicht zuordnen kann, dann bestehen die doch grundsätzlich. Das bedeutet doch, wir können nicht verurteilen, weil nix Genaues weiß man nicht. Warum kann man GLL auf der Basis des "nicht Eindeutigem" denn anklagen?