@McMurdo McMurdo schrieb:Du darfst dich gerne selber auslachen, denn auch du wirst den Begriff im Gesetz nicht finden. Das Menschen Weltmeister im Begriffe erfinden sind die völlig sinnlos und irreführend sind sollte ja bekannt sein.
Das Gesetzt ist da eigentlich eindeutig:
"Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen,..."
https://dejure.org/gesetze/StPO/397a.html
Solche Begriffe fallen ja nicht einfach so vom Himmel. Das da eine bestimmte Absicht hintersteckt kann ich mir schon gut vorstellen.
Nein, leider lässt du mir überhaupt keine andere Wahl als weiter dich auszulachen.
:palm:Aus einem offiziellen Gesetzentwurf der
Bundesregierung:
Um die Verfahrensrechte der Verletzten im Strafverfahren weiter zu stärken und ihnen
insbesondere bei erheblichen Schädigungen eine aktive Teilnahme am Verfahren zu er-
möglichen, erfolgt eine Neujustierung der Voraussetzungen, unter denen die Nebenklage
zulässig ist und unter denen besonders schutzbedürftigen Nebenklägern ein Opferanwalt
bestellt werden kann.
http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/opferrecht/rege.pdfAus den Erläuterungen zu den Neuregelungen, verfasst vom
Bundesjustizministerium:
Zudem sollen noch mehr nebenklageberechtigte Opfer als bisher einen Anspruch auf einen kostenlosen Opferanwalt haben (§ 397a Abs. 1 StPO).
http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/opferrecht/neuregelungen.pdfIronischerweise publiziert auf der Seite des BGH.
:DWurde dir übrigens schon mal verlinkt...
Schon verrückt, was die obersten Instanzen unserer Legislative sich da so für sinnlose und irreführende Begriffe ausdenken! Dürfen die sowas einfach?
Ja, da steckt bestimmt eine ganz perfide Absicht dahinter. Wenn auch vermutlich einfach nur die, Formulierungen halbwegs verständlich und benutzerfreundlich zu machen. "Rechtsbeistand, der besonders schutzbedürftigen Nebenklägern zugeordnet werden kann" wäre im aktiven Sprachgebrauch dann vielleicht doch etwas unpraktikabel.
Beide Texte beziehen sich auf das
„Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren“
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl109s2280.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl109s2280.pdf%27%5D__1467009976556
...das ironischerweise sogar auch 2. "Opferrechtsreformgesetz" heißt. Ganz offiziell...
Schon wieder dieses böse, suggestive Wort! Was die damit wohl implizieren wollten?
Zu welchem Zweck du mir da jetzt 397a verlinkst, erschließt sich mir im Übrigen leider nicht wirklich.
Er gehört zwar zu den Paragraphen, die durch die oben aufgeführten Neuregelungen beeinflusst wurden, aber hier hat niemand behauptet, dass genau da explizit "Opferanwalt" drin stünde.
Die Beweisführung war genau umgekehrt:
Fischer versuchte in seiner Kolumne, die offizielle Nichtexistenz des Wortes im seriösen, juristischen Sprachgebrauch durch dessen fehlendes Vorkommen in der StPO zu belegen.
Zur Erinnerung...
interpreter schrieb:Was das sein soll, weiß weder die Strafprozessordnung noch sonst jemand, außer denen, die sich ebenfalls "Opferanwalt" nennen.
Abgesehen von der unbeschreiblichen Lächerlichkeit dieser Behauptung in Anbetracht der Tatsache, dass Bundesregierung und Bundesjustizministerium diesen Begriff augenscheinlich offiziell verwenden, von dem nicht mal "sonst jemand" wisse, was der bedeuten soll – auf der Seite des BGH, wo Fischer selbst vorsitzender Richter ist (!) - hältst du es tatsächlich für ein valides Argument dafür, dass dieser Begriff angeblich eine reine Erfindung sei, wenn er nicht in einem, bestimmten willkürlich ausgewählten Gesetz zu finden ist? Fändest du es dann auch überzeugend, wenn ich dir analog dazu jetzt beispielsweise ein Käsekuchenrezept ohne Rosinen posten und dann auf dieser Grundlage behaupten würde, es gäbe in Wirklichkeit ja gar keine Rosinen?