@Roydiga Nein, ich denke, das ist schon richtig.
Es gibt eine Unmenge von vertraglich geregelten Kündigungsfristen, Tarifverträge, Firmentarifverträge ect.
Aber der AG kann auch, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, eigene Kündigungsfristen kreieren.
Von daher ist "2 Wochen bis zum Wochenende" schon korrekt. Beispiel: er müsste heute zum 15.11. kündigen.
Allerdings müsste die Kündigung dem AG auch heute zugehen. (was in meinem Beispiel natürlich quatsch ist, weil ja heute Sonntag ist.)
Wenn nichts anderes vereinbart wäre, würde die die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats gelten. Oftmals verlängert sich die Kündigungsfrist auch noch nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre.
Aber das ist ja alles hier nicht der Fall.
;)