Gibt ja Leute, junge Leute, die nicht wissen, wie sich ein Arbeitszeugnis liest. Mit einem Klick wird einem Unkundigen heute geholfen. Voraussetzung ist natürlich, lesen zu können. Früher, kurz nach dem Krieg, war das alles noch ganz anders.
http://www.bewerben.de/informationen/zeugnis.htm (Archiv-Version vom 18.03.2009)-->Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf bzw. sollte
*
Negative Beobachtungen und Bemerkungen
*
Gehalt
*
Kündigungsgründe
*
Vorstrafen
*
Abmahnungen
*
Krankheiten
*
Fehlzeiten
*
Leistungsabfall
*
Alkoholabhängigkeit
*
Behinderungen
*
Betriebsratstätigkeit
*
Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt am Seitenrand soll signalisieren, daß Sie Gewerkschaftsmitglied sind.
*
Parteizugehörigkeit - Achtung: Ein Strich steht für "Mitglied einer linksgerichteten Organisation"
*
Religiöses
*
Engagement
*
Nebentätigkeiten
*
Ehrenämter
*
Urlaubs- und Fortbildungszeiten
*
Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden.
Tipp:
Was juristisch einwandfrei ist, muß noch lange kein gutes Zeugnis sein. Haben Sie nur ein einfaches Arbeitszeugnis erhalten, haben Sie noch das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Haben Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen - zu Recht oder Unrecht - nicht zusagt, haben Sie keinen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Deshalb ist es besser, daß der Arbeitgeber Ihnen einen Zeugnisentwurf zur Stellungsnahme vorlegt. Wenn Sie mit dem Zeugnisentwurf unzufrieden sind, können Sie mit Ihrem (Ex-) Arbeitgeber über Verbesserungen sprechen.<--