Apoplexia
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Arbeitsrecht: Abmahnung ungerechtfertigt?
30.12.2016 um 11:15Hey Hey
Also ich weiß jetzt nicht ob das hier die richtige Kategorie ist, falls nicht, bitte verschieben.
Also bei mir auf der Arbeit besteht folgendes Problem:
Ich arbeite in der Pflege und wir sind insgesamt 6 Fachkräfte.
Im lauf der letzten Wochen sind Schmerztabletten gestohlen worden und es ist nahezu zu 100% sicher das es einer dieser 6 Fachkräfte war. Da nur die diensthabende Fachkraft einen Schlüssel hat für den Medikamentenschrank. Zudem die Chefin selbst und ihr Lebensgefährde der im Personalbüro arbeitet. Macht also insgesamt 8 Leute die Zugang zu den Medikamenten haben.
Es lässt sich jedoch nicht nachweißen welche Fachkraft dies war.
Anmerkung: Es handelt sich bei den gestohlenen Medikamenten NICHT um Medikation die unter das Betäubungsmittelgesetz (BTM) fallen.
Jetzt gab es gestern ein Personalgespräch und die Chefin möchte nun, da sie nicht nachweißen kann wer es war, ALLE Fachkräfte abmahnen.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
1. Müsste sie, wenn sie ALLE Verdächtigen abmahnen will, nicht auch ihren Lebensgefährden und sich selbst abmahnen?
und 2.
Ist das überhaupt erlaubt einfach ohne konkreten Beweis alle Fachkräfte abzumahnen?
Denn eine Abmahnung darf ja nicht pauschal sein sondern muss das Fehlverhalten konkret benennen. Und da kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann da es ja mehrere Verdächtige gibt, kann ja auch nicht benannt werden gegen welche Vorschrift ich und meine Kollegen verstosen haben.
und im fall dessen das es nicht erlaubt sein sollte, was kann ich dagegen tun?
Ich finde das nämlich absolut ungerecht für das Verhalten eines anderen "Bestraft" zu werden.
Kennt sich einer damit aus?
Grüße
Melissa
Also ich weiß jetzt nicht ob das hier die richtige Kategorie ist, falls nicht, bitte verschieben.
Also bei mir auf der Arbeit besteht folgendes Problem:
Ich arbeite in der Pflege und wir sind insgesamt 6 Fachkräfte.
Im lauf der letzten Wochen sind Schmerztabletten gestohlen worden und es ist nahezu zu 100% sicher das es einer dieser 6 Fachkräfte war. Da nur die diensthabende Fachkraft einen Schlüssel hat für den Medikamentenschrank. Zudem die Chefin selbst und ihr Lebensgefährde der im Personalbüro arbeitet. Macht also insgesamt 8 Leute die Zugang zu den Medikamenten haben.
Es lässt sich jedoch nicht nachweißen welche Fachkraft dies war.
Anmerkung: Es handelt sich bei den gestohlenen Medikamenten NICHT um Medikation die unter das Betäubungsmittelgesetz (BTM) fallen.
Jetzt gab es gestern ein Personalgespräch und die Chefin möchte nun, da sie nicht nachweißen kann wer es war, ALLE Fachkräfte abmahnen.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
1. Müsste sie, wenn sie ALLE Verdächtigen abmahnen will, nicht auch ihren Lebensgefährden und sich selbst abmahnen?
und 2.
Ist das überhaupt erlaubt einfach ohne konkreten Beweis alle Fachkräfte abzumahnen?
Denn eine Abmahnung darf ja nicht pauschal sein sondern muss das Fehlverhalten konkret benennen. Und da kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann da es ja mehrere Verdächtige gibt, kann ja auch nicht benannt werden gegen welche Vorschrift ich und meine Kollegen verstosen haben.
und im fall dessen das es nicht erlaubt sein sollte, was kann ich dagegen tun?
Ich finde das nämlich absolut ungerecht für das Verhalten eines anderen "Bestraft" zu werden.
Kennt sich einer damit aus?
Grüße
Melissa