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Arbeitsrecht: Abmahnung ungerechtfertigt?

66 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Medikamente, Arbeitgeber, Arbeitsrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Arbeitsrecht: Abmahnung ungerechtfertigt?

31.12.2016 um 17:48
Red mit einem Anwalt, es geht auch um künftige Jobs und künftige Diebstähle die Dir dann evtl. nachhängen werden....

Dinge die mich bei irgendeinem allgemeinen Fall unabhängig von Deinem geschilderten Beispiel interessieren, die ich mit einem Anwalt besprechen würde wären:

-sofortige Rückgabe und Weigerung den Schlüssel zum schrank zu nutzen bevor eine Videoüberwachung oder vier augen Prinzip dort installiert wird, denn so ist dir nicht zuzumuten Dich weiteren unbegründeten Anschuldigungen auszusetzen
-Bei der nächsten Durchsuchung von Taschen selbst die Polizei zu rufen und denen den Fall zu melden... Also die Durchsuchung als Vorwand zu nutzen von Dir aus den Diebstahl zu melden.
-die Gefahr einer fristlosen Kündigung/Freistellung. Denn afaik reicht es wenn das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN massiv und nachhaltig gestört ist um ein weiterführen als unzumutbar zu beenden. Es muß afaik dafür kein nachweisbares Verschulden einer Partei dahinter stehen, es reicht daß Dir die AG nicht mehr vertraut.


Mein Gefühl:
einerseits haben evtl. noch mehr personen schlüssel (Hausmeister, Verwandte,...)
Ich frage mich ob wirklich so viele Leute einen schlüssel brauchen. zwei reichen ja eigentlich da auch eine Übergabe zwischen den schichten stattfinden muß. Dabei wäre eigentlich der Bestand gemeinsam zu kontrollieren und gegenzuzeichnen.
Daß die Leiterin die Polizei noch nicht gerufen hat ist verdächtig

Die Leiterin ist schlampig und schiebt IHRE Verantwortung derzeit auf eine Gruppe. Sie sollte spätestens beim zweiten Fall nicht drohen sondern tatsächlich die Polizei rufen, besonders wenn noch andere Sachen in dem schrank sind. Es ist ja wie schon dargestellt nicht Ihr Eigentum das gestohlen wurde, daher kann sie den Fall auch gar nicht utner den Tisch kehren.


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Arbeitsrecht: Abmahnung ungerechtfertigt?

31.12.2016 um 18:19
Ich antworte später genauer. Gerade keine Zeit.

Will nur klarstellen das KEIN Verwanter oder Hausmeister oder sonst wer einen schlüssel für den Medikamentenschrank hat.

Nur die Diensthabende Fachkraft hat den schlüssel + ein Ersatzschlüssel der bei der Chefin liegt.

Ich Antworte später auf den Rest.
Hatte heute Frühschicht und gerade als Mutter genug zu tun.

Bis dann.


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Arbeitsrecht: Abmahnung ungerechtfertigt?

02.01.2017 um 10:43
@Apoplexia
Ich würde mit den Kollegen reden und die Chefin dann daran erinnern, wie leicht es doch ist im hektischen Tagesgeschäft den Medikamentenschrank für einen Moment offen zu lassen oder vergessen wieder abzuschließen.

Da dies niemend ausschließen kann liegt dieser Grund nahe. Mach ihr klar, dass diese pauschale Abmahnung mehr über deine Chefin aussagt als überdeine Kollegen. Das heißt, dass es kein Vertrauensverhältnis gibt.

Wenn Sie zu 100% ausschliessen kann, nicht selbst den Schrank unbeobachtet offengelassen zu haben, dann soll sie die Abmahnung schreiben. Mit dem Wisch geht du zum Arbeitsgericht und lässt deine Chefin bluten. Sie wird dir dann kündigen. Dann geht das Spiel Abfindung, super Zeugnis dass du dir selber schreiben kannst etc.

Pflegekräfte werden überall händeringend gesucht weil keiner den schlechbezahlten Job machen will.

Worauf wartest du noch?


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Arbeitsrecht: Abmahnung ungerechtfertigt?

02.01.2017 um 11:06
@Apoplexia

hier ist eigentlich schon alles gesagt bzw. geschrieben worden.

Die Abmahnung muss ein konkret als Pflichtverletzung abgrenzbares Geschehen bezeichnen (BAG 23.6.2009 AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5). ... Eine Abmahnung setzt einen obj. gegebenen Pflichtenverstoß, nicht aber vorwerfbares Verhalten des Empfängers voraus (BAG 27.11.2008 AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 33). ... Eine Verdachtsabmahnung gibt es nicht (aA Ritter NZA 2012, 19 ff.), denn der Verdacht einer Pflichtverletzung kann nicht unter Kündigungsandrohung gerügt werden.

aus Niemann Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Auflage 2017, § 626 BGB Rn. 31 ff.

erfolgt gleichwohl eine abmahnung, ab zum anwalt und zum arbeitsgericht. angesichts der derzeitigen rechtsprechung ist die klage begründet.

Nach der stRspr des BAG kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG BeckRS 2009, 59323 mwN; NZA 2013, 91 zur Abgrenzung des Anspruchs auf Entfernung der Abmahnung und deren „Rücknahme“; zur neueren Rspr. zum Entfernungsanspruch Salamon/Rogge NZA 2013, 363).

aus Fuchs Beck'scher Online-Kommentar BGB, Bamberger/Roth, 41. Edition Stand: 01.11.2016, § 626 BGB Rn. 14

ob das arbeitsverhältnis danach so zerrütet ist, dass du dir lieber einen neuen job suchst, vermag ich nicht einzuschätzen. der arbeitsmarkt für pflegefachkräfte ist jedenfalls nicht gesättigt.


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Arbeitsrecht: Abmahnung ungerechtfertigt?

02.01.2017 um 12:18
@Apoplexia

Wenn ihr Fachkräfte euch schon die Mühe macht und das Schmerzmedikament wie ein BTM führt und protokolliert, wieso zählt ihr es dann bei den Dienst-u. Schlüsselübergaben nicht im Beisein der ablösenden Fachkraft nach und zeichnet beide gegen, so wie es auch bei einem BTM sein sollte? Dann wäre schon längst geklärt, wer der Übeltäter ist.


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Arbeitsrecht: Abmahnung ungerechtfertigt?

03.01.2017 um 07:53
@Lenilein

So erfolgt das nun auch.

Ich werde den Thread jetzt erstmal Dicht machen. Da bisher nichtsmehr von meiner Chefin kam.
Sollte sich dieser Zustand ändern. Lass ich ihn wieder öffnen. Vielen Dank erstmal für eure Hilfe.


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Dieses Thema wurde von Rick_Blaine geschlossen.
Begründung: Auf Wunsch des TE - Erledigt