Arbeitsrecht: Abmahnung ungerechtfertigt?
31.12.2016 um 17:48Red mit einem Anwalt, es geht auch um künftige Jobs und künftige Diebstähle die Dir dann evtl. nachhängen werden....
Dinge die mich bei irgendeinem allgemeinen Fall unabhängig von Deinem geschilderten Beispiel interessieren, die ich mit einem Anwalt besprechen würde wären:
-sofortige Rückgabe und Weigerung den Schlüssel zum schrank zu nutzen bevor eine Videoüberwachung oder vier augen Prinzip dort installiert wird, denn so ist dir nicht zuzumuten Dich weiteren unbegründeten Anschuldigungen auszusetzen
-Bei der nächsten Durchsuchung von Taschen selbst die Polizei zu rufen und denen den Fall zu melden... Also die Durchsuchung als Vorwand zu nutzen von Dir aus den Diebstahl zu melden.
-die Gefahr einer fristlosen Kündigung/Freistellung. Denn afaik reicht es wenn das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN massiv und nachhaltig gestört ist um ein weiterführen als unzumutbar zu beenden. Es muß afaik dafür kein nachweisbares Verschulden einer Partei dahinter stehen, es reicht daß Dir die AG nicht mehr vertraut.
Mein Gefühl:
einerseits haben evtl. noch mehr personen schlüssel (Hausmeister, Verwandte,...)
Ich frage mich ob wirklich so viele Leute einen schlüssel brauchen. zwei reichen ja eigentlich da auch eine Übergabe zwischen den schichten stattfinden muß. Dabei wäre eigentlich der Bestand gemeinsam zu kontrollieren und gegenzuzeichnen.
Daß die Leiterin die Polizei noch nicht gerufen hat ist verdächtig
Die Leiterin ist schlampig und schiebt IHRE Verantwortung derzeit auf eine Gruppe. Sie sollte spätestens beim zweiten Fall nicht drohen sondern tatsächlich die Polizei rufen, besonders wenn noch andere Sachen in dem schrank sind. Es ist ja wie schon dargestellt nicht Ihr Eigentum das gestohlen wurde, daher kann sie den Fall auch gar nicht utner den Tisch kehren.
Dinge die mich bei irgendeinem allgemeinen Fall unabhängig von Deinem geschilderten Beispiel interessieren, die ich mit einem Anwalt besprechen würde wären:
-sofortige Rückgabe und Weigerung den Schlüssel zum schrank zu nutzen bevor eine Videoüberwachung oder vier augen Prinzip dort installiert wird, denn so ist dir nicht zuzumuten Dich weiteren unbegründeten Anschuldigungen auszusetzen
-Bei der nächsten Durchsuchung von Taschen selbst die Polizei zu rufen und denen den Fall zu melden... Also die Durchsuchung als Vorwand zu nutzen von Dir aus den Diebstahl zu melden.
-die Gefahr einer fristlosen Kündigung/Freistellung. Denn afaik reicht es wenn das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN massiv und nachhaltig gestört ist um ein weiterführen als unzumutbar zu beenden. Es muß afaik dafür kein nachweisbares Verschulden einer Partei dahinter stehen, es reicht daß Dir die AG nicht mehr vertraut.
Mein Gefühl:
einerseits haben evtl. noch mehr personen schlüssel (Hausmeister, Verwandte,...)
Ich frage mich ob wirklich so viele Leute einen schlüssel brauchen. zwei reichen ja eigentlich da auch eine Übergabe zwischen den schichten stattfinden muß. Dabei wäre eigentlich der Bestand gemeinsam zu kontrollieren und gegenzuzeichnen.
Daß die Leiterin die Polizei noch nicht gerufen hat ist verdächtig
Die Leiterin ist schlampig und schiebt IHRE Verantwortung derzeit auf eine Gruppe. Sie sollte spätestens beim zweiten Fall nicht drohen sondern tatsächlich die Polizei rufen, besonders wenn noch andere Sachen in dem schrank sind. Es ist ja wie schon dargestellt nicht Ihr Eigentum das gestohlen wurde, daher kann sie den Fall auch gar nicht utner den Tisch kehren.