Abmahnung wegen Aussage Dritter?
15.02.2021 um 23:11Guten Abend zusammen,
vorneweg: Mir ist klar, dass dies kein Juristen-Forum ist. Aber bevor ich weitere Schritte einleite, wollte ich mich zunächst an Euch wenden. Vielleicht ist ja der ein oder andere Personaler hier, der sich etwas besser auskennt, oder jemand, der in Ähnlichem Erfahrung hat.
Zum Thema: Meine Kollegin hat vor ca. 2 Jahren eine Abmahnung erhalten. Ich wusste den Grund nicht, habe sie aber auch nicht gefragt, geht mich ja nichts an. Erst heute hat sie mir offen erzählt, was damals passiert ist und zu meinem Entsetzen hat es mit einer Aussage meinerseits zu tun. Ein Kunde war frech ihr gegenüber, ich hab das damals mitbekommen (saß in der Nähe) und sie hat ihn zurecht gewiesen. Der Kunde hat sich dann auch bei ihr für sein Verhalten entschuldigt. !
Ich hab dann den Raum verlassen und bin zufällig (keine Ahnung, was ich wollte, ist ja schon ne Weile her) auf unseren Vorgesetzten gestoßen und hab ihm kurz die Geschichte erzählt. Da die ganze Situation etwas schräg war haben wir dann beide (!) kurz darüber gelacht.
Ein paar Monate später - leider können meine Kollegin und ich den genauen Zeitrahmen nicht eingrenzen - hat sie dann eine Abmahnung für ihr Verhalten gegenüber dem Kunden bekommen.
Was mich an der Sache sehr stört (mal abgesehen davon, dass genau genommen ich ja Schuld bin an der Abmahnung) und wundert, ist, dass ich damals weder von unserem Vorgesetzten noch von der Personalabteilung in irgendeiner Art und Weise darauf angesprochen wurde. Niemand außer meiner Kollegin, der Kunde ich und ich waren damals "beteiligt". Und der Kunde hat sich auch nicht hinterher beschwert, das hat mir meine Kollegin bestätigt.
Ist sowas dann überhaupt rechtlich haltbar? Kann der Vorgesetze einfach so, Monate später, die Kollegin abmahnen für etwas, wo er gar nicht dabei war? Kann er meine Erzählung einfach so nach seiner Einschätzung als Fehlverhalten von ihr werten? Ich habe mich ja nicht über sie lustig gemacht, sondern nur erzählt, wie dämlich der Kunde sich angestellt hat, dann frech war und sie ihm zu verstehen gegeben hat, dass man sich auch von Kunden nicht alles gefallen lassen muss. Womit sie völlig recht hat.
Nun bin ich am Überlegen, ob ich ihr irgendwie helfen kann, indem ich die Aussage irgendwie "widerrufe". Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine ... Ich weiß ja nicht, ob das überhaupt was nützt, vielleicht gibt es da ja Verjährungsfristen oder so. Oder dass meine Aussage oder Bestätigung bei einer Abmahnung gar nicht benötigt wird. Leider hat meine Kollegin auch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Sie hat nur eine Gegendarstellung verfasst.
Danke für jede Hilfe :-)
vorneweg: Mir ist klar, dass dies kein Juristen-Forum ist. Aber bevor ich weitere Schritte einleite, wollte ich mich zunächst an Euch wenden. Vielleicht ist ja der ein oder andere Personaler hier, der sich etwas besser auskennt, oder jemand, der in Ähnlichem Erfahrung hat.
Zum Thema: Meine Kollegin hat vor ca. 2 Jahren eine Abmahnung erhalten. Ich wusste den Grund nicht, habe sie aber auch nicht gefragt, geht mich ja nichts an. Erst heute hat sie mir offen erzählt, was damals passiert ist und zu meinem Entsetzen hat es mit einer Aussage meinerseits zu tun. Ein Kunde war frech ihr gegenüber, ich hab das damals mitbekommen (saß in der Nähe) und sie hat ihn zurecht gewiesen. Der Kunde hat sich dann auch bei ihr für sein Verhalten entschuldigt. !
Ich hab dann den Raum verlassen und bin zufällig (keine Ahnung, was ich wollte, ist ja schon ne Weile her) auf unseren Vorgesetzten gestoßen und hab ihm kurz die Geschichte erzählt. Da die ganze Situation etwas schräg war haben wir dann beide (!) kurz darüber gelacht.
Ein paar Monate später - leider können meine Kollegin und ich den genauen Zeitrahmen nicht eingrenzen - hat sie dann eine Abmahnung für ihr Verhalten gegenüber dem Kunden bekommen.
Was mich an der Sache sehr stört (mal abgesehen davon, dass genau genommen ich ja Schuld bin an der Abmahnung) und wundert, ist, dass ich damals weder von unserem Vorgesetzten noch von der Personalabteilung in irgendeiner Art und Weise darauf angesprochen wurde. Niemand außer meiner Kollegin, der Kunde ich und ich waren damals "beteiligt". Und der Kunde hat sich auch nicht hinterher beschwert, das hat mir meine Kollegin bestätigt.
Ist sowas dann überhaupt rechtlich haltbar? Kann der Vorgesetze einfach so, Monate später, die Kollegin abmahnen für etwas, wo er gar nicht dabei war? Kann er meine Erzählung einfach so nach seiner Einschätzung als Fehlverhalten von ihr werten? Ich habe mich ja nicht über sie lustig gemacht, sondern nur erzählt, wie dämlich der Kunde sich angestellt hat, dann frech war und sie ihm zu verstehen gegeben hat, dass man sich auch von Kunden nicht alles gefallen lassen muss. Womit sie völlig recht hat.
Nun bin ich am Überlegen, ob ich ihr irgendwie helfen kann, indem ich die Aussage irgendwie "widerrufe". Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine ... Ich weiß ja nicht, ob das überhaupt was nützt, vielleicht gibt es da ja Verjährungsfristen oder so. Oder dass meine Aussage oder Bestätigung bei einer Abmahnung gar nicht benötigt wird. Leider hat meine Kollegin auch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Sie hat nur eine Gegendarstellung verfasst.
Danke für jede Hilfe :-)