Abmahnung wegen Aussage Dritter?
16.02.2021 um 10:41Aniara schrieb:Dann ist es trotzdem so, dass ich sachlich bleiben muss und nicht zurück beleidige oder Schlimmeres. Ich beende sachlich das Gespräch und dann habe ich mir nichts vorzuwerfen.Hat sie den Kunden denn beleidigt?
Sie hat ihn zurechtgewiesen. Darunter kann man vieles verstehen, bietet viel zu viel Interpretationsspielraum und ist alles andere als konkret. Einen Kunden zurechtweisen, stellt pauschal erst mal keinen Abmahnungsgrund dar, lässt nicht mal darauf schließen, dass überhaupt Fehlverhalten seitens der Mitarbeiterin vorlag. Außerdem kann dieses Zurechtweisen auf nachvollziehbaren Gründen beruht haben, kann gerechtfertigt gewesen sein und Mitarbeiter müssen sich vom Kunden nicht alles gefallen lassen - Kunde ist König hin oder her.
Und dass sich Kunde sogar entschuldigt hat, zeigt mir nur, dass die Mitarbeiterin wohl einen berechtigten Grund zum Zurechtweisen gehabt hat. Dieses Zurechtweisen muss natürlich eine gewisse Höflichkeit und Sachlichkeit ebenfalls wahren, keine Frage, aber ganz sicher kein Arschkriechen oder Kopf einziehen und Klappe halten vor dem Kunden. Deutlich und bestimmt auf Fehlverhalten den Kunden hinweisen und trotzdem höflich und sachlich dabei bleiben muss sich nicht gegenseitig ausschließen.
Ps,
Leider gibt es viele Chefs, da zählt nur der Kunde, aber nicht der Mitarbeiter, selbst wenn im Recht.