Kuriert Ihr Euch immer richtig aus?
12.11.2012 um 10:32@TryptoPhan
In dem Fall siehts nicht gut aus, der Arbeitgeber kann kündigen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Betriebe, in denen 5 oder weniger Arbeitnehmer Beschäftigung finden, § 23 Absatz 1 Satz 2 KSchG.
In dem Fall siehts nicht gut aus, der Arbeitgeber kann kündigen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Betriebe, in denen 5 oder weniger Arbeitnehmer Beschäftigung finden, § 23 Absatz 1 Satz 2 KSchG.